4.
Firmung und Humanität
Unter
diesem Aspekt muß auch die »heiligmachende Gnade«, welche durch die Firmung
vermehrt wird, verstanden werden. Sie stellt jene spezifischsakramentale
Firmgnade dar, welche ausgerichtet und orientiert ist an dem Ringen gegen
Irrtum, Unwahrhaftlgkeit, Unfrieden, Selbstsucht, Selbstherrlichkeit, Tyrannei,
Bequemlichkeit, Feigheit, Verantwortungsscheu usw. So wird das Sakrament der
Firmung das Sakrament, welches die Ermächtigung und Befähigung verleiht, die
der menschenwürdigen Gestaltung der Welt entgegenstehenden Kräfte zurückzudrängen
und eine wahrhaft humane Ordnung zu schaffen.
In
dem Sakrament der Firmung wird sich der Mensch seiner Verantwortung für die
Welt nicht nur bewußt, er wird vielmehr auch befähigt, sie zu realisieren.
Solche Aufgaben erfüllt der einzelne natürlich zunächst jeweils in seiner
eigenen individuellen Situation. Er leistet jedoch damit zugleich einen Dienst
für
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die Kirche selbst,
sowohl für die Ortskirche, in der er lebt, als auch für die Gesamtkirche. Es
ist ja die Sendung der Kirche, die Unheilskräfte in dieser Welt durch ihr
Wort und durch ihre Zeichensetzung immer mehr zu überwinden und die wahrhaft
menschlichen Kräfte der Brüderlichkeit, der Hilfsbereitschaft und der Hingabe
zu fördern.
Diese
Heilsbedeutung der Firmung gibt einen Hinweis auf die Frage ihrer
Notwendigkeit. Würde sie aus reiner Gleichgültigkeit nicht empfangen, so würde
dies in der Tat Geringschätzung eines Heilszeichens darstellen.