4. Firmung und Humanität

 

Unter diesem Aspekt muß auch die »heiligmachen­de Gnade«, welche durch die Firmung vermehrt wird, verstanden werden. Sie stellt jene spezifisch­sakramentale Firmgnade dar, welche ausgerichtet und orientiert ist an dem Ringen gegen Irrtum, Unwahrhaftlgkeit, Unfrieden, Selbstsucht, Selbstherrlichkeit, Ty­rannei, Bequemlichkeit, Feigheit, Verantwortungs­scheu usw. So wird das Sakrament der Firmung das Sakrament, welches die Ermächtigung und Befähi­gung verleiht, die der menschenwürdigen Gestaltung der Welt entgegenstehenden Kräfte zurückzudrängen und eine wahrhaft humane Ordnung zu schaffen.

In dem Sakrament der Firmung wird sich der Mensch seiner Verantwortung für die Welt nicht nur bewußt, er wird vielmehr auch befähigt, sie zu realisieren. Solche Aufgaben erfüllt der einzelne natürlich zu­nächst jeweils in seiner eigenen individuellen Situa­tion. Er leistet jedoch damit zugleich einen Dienst für

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die Kirche selbst, sowohl für die Ortskirche, in der er lebt, als auch für die Gesamtkirche. Es ist ja die Sen­dung der Kirche, die Unheilskräfte in dieser Welt durch ihr Wort und durch ihre Zeichensetzung immer mehr zu überwinden und die wahrhaft menschlichen Kräfte der Brüderlichkeit, der Hilfsbereitschaft und der Hingabe zu fördern.

Diese Heilsbedeutung der Firmung gibt einen Hin­weis auf die Frage ihrer Notwendigkeit. Würde sie aus reiner Gleichgültigkeit nicht empfangen, so würde dies in der Tat Geringschätzung eines Heilszeichens dar­stellen.

  

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