6. Kindertaufe nach Luther

 

In der evangelischen Theologie wird die Taufe der Kinder weithin abgelehnt (E. Brunner, K. Barth, M. Barth, P. Tillich). Andere verteidigen sie jedoch mit großem Nachdruck (z.B. P. Althaus).

Luther hat die Kindertaufe beibehalten trotz seiner These vom allein rechtfertigenden Glauben. Seine Lehre scheint nicht ohne Widersprüche zu sein. Diese klären sich jedoch, wenn man beachtet, daß Luther je nach der von ihm geführten Polemik bald den von ihm behaupteten »Sakramentalismus« der römisch­katho­lischen Kirche, bald das Schwärmertum der Wie­der­täufer verwirft. Im übrigen weist seine Lehre eine gewisse Entwicklung auf. Um seine These von dem al­lein rechtfertigenden Glauben aufrecht erhalten zu können, schreibt er (in Übereinstimmung mit der mit­tel­alter­lichen Tradition) auch den unmündigen Kindern Glauben zu. Ebenso nimmt er in der Auseinanderset­zung mit den Wiedertäufern, wiederum der Tradition gemäß, auch eine objektive Wirksamkeit der Taufe an, wobei allerdings seine These vom allein rechtfertigen­den Glauben nicht mehr in ihrer reinen Gestalt gewahrt bleibt. Im übrigen wird um der kirchenbildenden Funk­tion der Taufe willen von Luther und auch von Zwingli und Calvin an der Kindertaufe festgehalten. Die beiden letzteren ziehen auch den Bundesgedanken und die göttliche Verheißung heran. Heute spendet die Kirche unmündigen Kindern die Taufe nur, wenn deren katho­li­sche Erziehung gesichert ist.

 

 

 

 

 

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