6.
Kindertaufe nach Luther
In
der evangelischen Theologie wird die Taufe der Kinder weithin abgelehnt (E.
Brunner, K. Barth, M. Barth, P. Tillich). Andere verteidigen sie jedoch mit großem
Nachdruck (z.B. P. Althaus).
Luther
hat die Kindertaufe beibehalten trotz seiner These vom allein rechtfertigenden
Glauben. Seine Lehre scheint nicht ohne Widersprüche zu sein. Diese klären
sich jedoch, wenn man beachtet, daß Luther je nach der von ihm geführten
Polemik bald den von ihm behaupteten »Sakramentalismus« der römischkatholischen
Kirche, bald das Schwärmertum der Wiedertäufer verwirft. Im übrigen weist
seine Lehre eine gewisse Entwicklung auf. Um seine These von dem allein
rechtfertigenden Glauben aufrecht erhalten zu können, schreibt er (in Übereinstimmung
mit der mittelalterlichen Tradition) auch den unmündigen Kindern Glauben
zu. Ebenso nimmt er in der Auseinandersetzung mit den Wiedertäufern, wiederum
der Tradition gemäß, auch eine objektive Wirksamkeit der Taufe an, wobei
allerdings seine These vom allein rechtfertigenden Glauben nicht mehr in ihrer
reinen Gestalt gewahrt bleibt. Im übrigen wird um der kirchenbildenden Funktion
der Taufe willen von Luther und auch von Zwingli und Calvin an der Kindertaufe
festgehalten. Die beiden letzteren ziehen auch den Bundesgedanken und die göttliche
Verheißung heran. Heute spendet die Kirche unmündigen Kindern die Taufe nur,
wenn deren katholische Erziehung gesichert ist.
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