3. Kirchliche Lehre

 

Das Konzil von Trient verwarf gegenüber den Wie­dertäufern die These, daß die unmündigen Kinder nach dem Empfang der Taufe nicht zu den Gläubigen zu rechnen seien und daher wieder getauft werden müßten, wenn sie zu den Jahren der Unterscheidung gekommen seien oder daß es sogar besser sei, die Taufe der Kinder zu unterlassen (DS 1626). Es wies auch die Meinung des Erasmus von Rotterdam zurück, Kinder, die getauft seien, müsse man im reiferen Alter fragen, ob sie bestätigen wollten, was die Paten in ih­rem Namen bei der Taufe versprochen hätten.

 

4. Kindertaufe und Freiheit

 

Aufgrund der angeführten Überlegungen wurde das Problem der Kindertaufe in der katholischen Theologie weiter diskutiert. Im Hintergrunde der augustinischen und der mittelalterlichen Analysen steht der Gedanke von der Objektivität des göttlichen Heilsplanes und der Bindung der menschlichen Freiheit an das Wahre und Gute. Der Mensch wird in ein jeder persönlichen Ent­scheidung vorgelagertes Unheilsgeschehen einbezo­gen. Dieses hebt schon an mit dem Anfang des mensch­lichen Lebens. In das von Gott gewirkte, in Je­sus Christus aufgipfelnde Heilsgeschehen wird das Kind in der Taufe ebenfalls aufgenommen, ohne daß es sich persönlich hierzu entscheiden kann und zu ent­scheiden braucht. In der Taufe ergreift Jesus Christus Besitz vom Menschen, um ihn auf dem Weg des Hei-

58

 

les und in die absolute Zukunft zu führen. Dies bedeu­tet: Gott beansprucht das Kind, damit es zu ihm (zu Gott) und dadurch zu sich selbst und zur brüderlichen Verbundenheit mit den Menschen gelangt.

Die Taufe ist ein erster Schritt auf diesem Wege. Man könnte dagegen nur dann einen wirksamen Ein­wand erheben, wenn man die Taufe bloß verstünde als Hilfe zum individuellen Heil und als Verpflichtung zu bestimmten Verhaltensweisen. Eine solche Inter­pre­tation wäre jedoch eine dem Sinn der Taufe wider­sprechende Einengung. Das Sakrament greift vielmehr in die absolute Zukunft und in die menschliche Univer­salität aus. In seinem Empfang zeigt sich an, daß der Empfänger sozusagen in einen großen »Evolutions­gang« und in eine umfassende Gemeinschaft einge­fügt ist, und zwar nicht bloß in einem natürlich-ge­schichtlichen Sinn, sondern in einer heilshaft-eschato-logischen Zielsetzung. Im übrigen ist auch bei einer derartigen Betonung des objektiven Elements das sub­jektive nicht ausgeschaltet.

Die Taufe oder vielmehr der in der Taufe den Men­schen zu seinem Heile ergreifende Gott stellt Ansprü­che, die der Getaufte gemäß seiner sich entwickeln­den Reife in freier Entscheidung realisieren muß. Eine derartige Verpflichtung setzt zwar der menschlichen Willkür Grenzen, aber nicht der recht verstandenen Freiheit. Denn diese vollzieht sich nicht im Beliebigen, sondern in der Verwirklichung dessen, was dem menschlichen Wesen gemäß ist, in der Verwirklichung des Humanen. Dieses aber läßt sich nicht realisieren ohne Hingabe an Gott, weil alles Humane eine schöp­ferische Selbstdarstellung Gottes ist. Insofern Gott selbst sich in Jesus dem Menschen so verbunden hat, daß er in ihm in Menschenweise existiert, bedeutet die Verwirklichung des aus dem Göttlichen gespeisten

59

 

und gestalteten Humanen nichts anderes als die Nach­folge Jesu Christi. Gerade darauf zielt die Taufe. So ermöglicht die Taufe die wahre Freiheit. Sie entbindet im Menschen jene Kräfte, welche der wahren Freiheit dienen, und hemmt jene Mächte, die sich dem Vollzug der wahren Freiheit entgegenstellen. Dem unmündi­gen Täufling wird also noch vor dem Erwachen der Vernunft die Fähigkeit zum sinnvollen Gebrauch der Freiheit geschenkt. Diese Begründung der Kindertaufe würde auch dann zutreffen, wenn das Kind nicht in die »Erbsünde« verstrickt wäre. Die Taufe könnte in dieser Sicht als Lebenshilfe für echte Freiheit und wahre Hu­manität verstanden werden.

  

Zurück zum Inhaltsverzeichnis Band V-4