3.
Kirchliche Lehre
Das
Konzil von Trient verwarf gegenüber den Wiedertäufern die These, daß die
unmündigen Kinder nach dem Empfang der Taufe nicht zu den Gläubigen zu rechnen
seien und daher wieder getauft werden müßten, wenn sie zu den Jahren der
Unterscheidung gekommen seien oder daß es sogar besser sei, die Taufe der
Kinder zu unterlassen (DS 1626). Es wies auch die Meinung des Erasmus von
Rotterdam zurück, Kinder, die getauft seien, müsse man im reiferen Alter
fragen, ob sie bestätigen wollten, was die Paten in ihrem Namen bei der Taufe
versprochen hätten.
4.
Kindertaufe und Freiheit
Aufgrund
der angeführten Überlegungen wurde das Problem der Kindertaufe in der
katholischen Theologie weiter diskutiert. Im Hintergrunde der augustinischen und
der mittelalterlichen Analysen steht der Gedanke von der Objektivität des göttlichen
Heilsplanes und der Bindung der menschlichen Freiheit an das Wahre und Gute. Der
Mensch wird in ein jeder persönlichen Entscheidung vorgelagertes
Unheilsgeschehen einbezogen. Dieses hebt schon an mit dem Anfang des menschlichen
Lebens. In das von Gott gewirkte, in Jesus Christus aufgipfelnde
Heilsgeschehen wird das Kind in der Taufe ebenfalls aufgenommen, ohne daß es
sich persönlich hierzu entscheiden kann und zu entscheiden braucht. In der
Taufe ergreift Jesus Christus Besitz vom Menschen, um ihn auf dem Weg des Hei-
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les und in die
absolute Zukunft zu führen. Dies bedeutet: Gott beansprucht das Kind, damit
es zu ihm (zu Gott) und dadurch zu sich selbst und zur brüderlichen
Verbundenheit mit den Menschen gelangt.
Die
Taufe ist ein erster Schritt auf diesem Wege. Man könnte dagegen nur dann einen
wirksamen Einwand erheben, wenn man die Taufe bloß verstünde als Hilfe zum
individuellen Heil und als Verpflichtung zu bestimmten Verhaltensweisen. Eine
solche Interpretation wäre jedoch eine dem Sinn der Taufe widersprechende
Einengung. Das Sakrament greift vielmehr in die absolute Zukunft und in die
menschliche Universalität aus. In seinem Empfang zeigt sich an, daß der Empfänger
sozusagen in einen großen »Evolutionsgang« und in eine umfassende
Gemeinschaft eingefügt ist, und zwar nicht bloß in einem natürlich-geschichtlichen
Sinn, sondern in einer heilshaft-eschato-logischen Zielsetzung. Im übrigen ist
auch bei einer derartigen Betonung des objektiven Elements das subjektive
nicht ausgeschaltet.
Die
Taufe oder vielmehr der in der Taufe den Menschen zu seinem Heile ergreifende
Gott stellt Ansprüche, die der Getaufte gemäß seiner sich entwickelnden
Reife in freier Entscheidung realisieren muß. Eine derartige Verpflichtung
setzt zwar der menschlichen Willkür Grenzen, aber nicht der recht verstandenen
Freiheit. Denn diese vollzieht sich nicht im Beliebigen, sondern in der
Verwirklichung dessen, was dem menschlichen Wesen gemäß ist, in der
Verwirklichung des Humanen. Dieses aber läßt sich nicht realisieren ohne
Hingabe an Gott, weil alles Humane eine schöpferische Selbstdarstellung
Gottes ist. Insofern Gott selbst sich in Jesus dem Menschen so verbunden hat, daß
er in ihm in Menschenweise existiert, bedeutet die Verwirklichung des aus dem Göttlichen
gespeisten
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und gestalteten
Humanen nichts anderes als die Nachfolge Jesu Christi. Gerade darauf zielt die
Taufe. So ermöglicht die Taufe die wahre Freiheit. Sie entbindet im Menschen
jene Kräfte, welche der wahren Freiheit dienen, und hemmt jene Mächte, die
sich dem Vollzug der wahren Freiheit entgegenstellen. Dem unmündigen Täufling
wird also noch vor dem Erwachen der Vernunft die Fähigkeit zum sinnvollen
Gebrauch der Freiheit geschenkt. Diese Begründung der Kindertaufe würde auch
dann zutreffen, wenn das Kind nicht in die »Erbsünde« verstrickt wäre. Die
Taufe könnte in dieser Sicht als Lebenshilfe für echte Freiheit und wahre Humanität
verstanden werden.