11.
Kapitel
Der
Empfänger der Taufe
1.
Taufe und Glaube
Was
den Empfänger der Taufe betrifft, so ist infolge der Hinordnung eines jeden
Menschen auf Jesus Christus jeder fähig, die Taufe zu empfangen. Die Schrift
kennt keinen Taufempfang ohne vorausgehenden Glauben. Insbesondere bezeugen die
beiden Tauftexte bei Matthäus und Markus sowie die Briefe des Apostels Paulus
den engen Zusammenhang von Glauben und Taufe (vgl. Gal 3,26f; Kol 2,12; Apg
2,38). Die Erwachsenen mußten denn auch vor dem Empfang der Taufe ihren
Glauben bekennen. Dieser war die Antwort auf die Verkündigung. In dem
Bekenntnis des Glaubens sah man ein gottesdienstliches, ein kultisches Tun,
welches sich in den Initiationsritus der Taufe hinein verlängerte (vgl. etwa
Röm 4,25; 10, 10f; 13,11; 16,25; 1 Kor 15,12; Phil 2,10f; 1 Jo 4,1 ff; Apg
8,37; Eph 5,14; 1 Petr 3,18.22). Lange Zeit erfolgte das Bekenntnis in der
Weise, daß es eine Antwort auf die den Taufbewerbern gestellten Glaubensfragen
war. Die Gemeinschaft mußte sich vergewissern, ob der Taufbewerber nach seiner
Gesinnung für die Aufnahme in die Glaubensgemeinschaft geeignet war. In der
Schrift deuten sich feste Formeln für das Glaubensbekenntnis an.
2.
Die Kindertaufe
Für
die Kindertaufe haben wir keine ausdrücklichen Schriftzeugnisse. Man darf
jedoch vermuten, daß die
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Taufe der Kinder nicht
ausgeschlossen war, wenn ganze Familien getauft wurden (Apg 10,44 48; 16,15;
16,33; 1 Kor 1,16). Die Taufe ist an die Stelle der altte-stamentlichen
Beschneidung getreten (Kol 2,11). Vielleicht spricht auch die Predigt des
Petrus nach der Herabkunft des Heiligen Geistes für die Kindertaufe. Er erklärt
ja, daß der Heilige Geist nicht bloß seinen Zuhörern, sondern auch deren
Kindern verheißen ist (Apg 2,38f). Wenn nach der Schrift auch die Reihenfolge
besteht: Predigen, hören, glauben, taufen, Einführung in das Taufleben, so
spricht doch die Überlieferung für die Kindertaufe. Bis etwa 400 herrschte
die Erwachsenentaufe vor.
Das
Problem der Taufe unmündiger Kinder liegt darin, daß diese nicht einer
freien Entscheidung und nicht des Glaubensvollzugs fähig sind. Auf der anderen
Seite sind sie aber infolge ihrer Belastung durch die Sündenmacht der Taufe
als des Mittels der Befreiung bedürftig. Sie scheinen also eine Hilfe zu
brauchen, die sich an ihnen nicht realisieren läßt, und so in einer ausweglosen
Situation zu leben.
Man
muß für eine klare Sicht die Taufe von Erwachsenen, von Kindern und von Säuglingen
unterscheiden, wobei der Unterschied zwischen den einzelnen Gruppen vielfach
fließend bleibt. Die Praxis der Kindertaufe ging der theologischen Reflexion
voraus. Nie wurde die Kindertaufe einfachhin als Aufnahmezeremonie verstanden,
auch nicht in jener Zeit, in welcher die Kirche das gesellschaftliche Leben zu
prägen begonnen hat. Die Kindertaufe war immer mit der Frage des Heilswegs
und seiner Hindernisse, d.h. mit dem Problem der Erbsünde verquickt. Die
Unklarheiten in-bezug auf die letztere spiegelten sich in der Unsicherheit
inbezug auf die Legitimität und die Notwendigkeit der Kindertaufe.
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Die
ersten eindeutigen Zeugnisse für die Kindertaufe begegnen uns zu Beginn des
3.Jahrhunderts. Es ist Gegenstand lebhafter wissenschaftlicher Diskussion, ob
die Kindertaufe schon im 2. Jahrhundert vorkam. Während der evangelische
Theologe K. Aland erklärt, daß die Kindertaufe bis zum Ausgang des 2. Jahrhunderts
nicht mit Sicherheit nachgewiesen werden könne, glaubt der evangelische
Theologe J. Jeremias, sie schon für diese Zeit annehmen zu müssen. Nach K.
Aland hat man die Taufe von Kindern christlicher Eltern mit Rücksicht auf 1
Kor 5,14 nicht für notwendig gehalten, da diese Kinder um ihrer Eltern willen
von Sünden frei seien.
Mit
der fortschreitenden Festigung des Erbsündenglaubens um die Wende vom 2. zum
3. Jahrhundert begann eine neue Reflexion über die Kindertaufe. Das Faktum der
Säuglingstaufe ist um 230 mit Sicherheit bezeugt. Tertullian billigt den
Brauch, wenngleich er diese Taufe aufgrund seines unsicheren Erbsündenbegriffs
nicht für verbindlich erklärt. Die Hippolyt von Rom zugeschriebene
Kirchenordnung (ca. 215) unterscheidet die Taufe von Erwachsenen, von
Kindern und von Kleinstkindern. Origenes erklärt etwa gleichzeitig die Übung,
Säuglinge zu taufen, für apostolisch. Diese seine These ist allerdings durch
die theologische Erklärung belastet, welche er für die Taufe überhaupt
gibt. Für ihn ist nämlich die Taufe nur eine Phase und eine Hilfe im
asketischen Aufstieg des Menschen. Die Taufe wirkt nach ihm keinen
fundamentalen Wandel in der Existenz. Sie hat nur das ihr schon vorausgehende
sittliche Leben zu fördern und wird bei dem Mangel an sittlichem Bemühen
sogar unwirksam. Wenn man fragt, was Origenes der Kindertaufe zuschreibt, so
kann die Antwort nicht lauten: die Tilgung der Erbsünde, da er keine Erbsünde
im kirchlichen Sinne kennt.
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Er nimmt allerdings, in
platonischem Denken befangen, an, daß die präexistente Seele vor ihrer
Verbannung in den Leib gesündigt habe. Diese »Verschmutzung« wird nach
ihm in der Taufe des Kindes getilgt.
Zur
Zeit Augustins war die Kindertaufe ein so festes Traditionselement, daß der
Kirchenvater aus der Übung der Kindertaufe den Pelagianern gegenüber die Erbsünde
beweisen zu können glaubte. Da die Pelagianer die Kindertaufe nicht angreifen
konnten, ohne sich mit einer klar zutage liegenden Tradition in Widerspruch zu
setzen, brachte sie die augustinische Argumentation in keine geringe
Verlegenheit. Augustinus versuchte die theologischen Schwierigkeiten, welche
sich gegen die Kindertaufe erhoben, zu beseitigen, indem er auch die
Kindertaufe als ein Glaubenssakrament verständlich zu machen sich bemühte.
Er nahm den Glauben der Eltern oder der Paten als Ersatz des persönlichen
Glaubens an. Diese Vorstellung gab er allerdings im Kampfe mit den Donatisten
auf und setzte an deren Stelle das Wirken des Heiligen Geistes in den Heiligen
der Kirche. Er konnte so einerseits die Frage nach der Wirksamkeit der
Sakramente bei einem unheiligen Spender beantworten, andererseits die Gültigkeit
der von den Donatisten gespendeten Sakramente akzeptieren, ohne solchen
Sakramenten Heilskraft und den Donatisten kirchliche Funktion zuschreiben zu müssen.
Von
dieser neuen Position aus entwickelte Augustinus die These, daß auch den
Kindern ein Glaubenskeim verliehen werde. Dieser müsse sich im Laufe der
Entwicklung des Kindes zum Erwachsenen zum vollen und bewußten Glauben
entfalten. Dieser spätere Glaube stelle die Ausreifung dessen dar, wozu in
der Taufe der Keim gelegt worden sei. In der Frühscholastik (12. Jahrhundert) führte
diese Erklärung zur Unter-
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Scheidung
zwischen dem habitus und dem usus des Glaubens. (Für die kirchliche Lehre siehe
DS 223; 247; 718; 780f; 794; 802; 903f; 1349; 1625.)