11. Kapitel

 

Der Empfänger der Taufe

 

 

1. Taufe und Glaube

 

Was den Empfänger der Taufe betrifft, so ist infolge der Hinordnung eines jeden Menschen auf Jesus Chri­stus jeder fähig, die Taufe zu empfangen. Die Schrift kennt keinen Taufempfang ohne vorausgehenden Glauben. Insbesondere bezeugen die beiden Tauftexte bei Matthäus und Markus sowie die Briefe des Apo­stels Paulus den engen Zusammenhang von Glauben und Taufe (vgl. Gal 3,26f; Kol 2,12; Apg 2,38). Die Er­wachsenen mußten denn auch vor dem Empfang der Taufe ihren Glauben bekennen. Dieser war die Ant­wort auf die Verkündigung. In dem Bekenntnis des Glaubens sah man ein gottesdienstliches, ein kulti­sches Tun, welches sich in den Initiationsritus der Tau­fe hinein verlängerte (vgl. etwa Röm 4,25; 10, 10f; 13,11; 16,25; 1 Kor 15,12; Phil 2,10f; 1 Jo 4,1 ff; Apg 8,37; Eph 5,14; 1 Petr 3,18.22). Lange Zeit erfolgte das Bekenntnis in der Weise, daß es eine Antwort auf die den Taufbewerbern gestellten Glaubensfragen war. Die Gemeinschaft mußte sich vergewissern, ob der Taufbewerber nach seiner Gesinnung für die Auf­nahme in die Glaubensgemeinschaft geeignet war. In der Schrift deuten sich feste Formeln für das Glaubens­bekenntnis an.

 

2. Die Kindertaufe

 

Für die Kindertaufe haben wir keine ausdrücklichen Schriftzeugnisse. Man darf jedoch vermuten, daß die

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Taufe der Kinder nicht ausgeschlossen war, wenn ganze Familien getauft wurden (Apg 10,44 48; 16,15; 16,33; 1 Kor 1,16). Die Taufe ist an die Stelle der altte-stamentlichen Beschneidung getreten (Kol 2,11). Viel­leicht spricht auch die Predigt des Petrus nach der Herabkunft des Heiligen Geistes für die Kindertaufe. Er erklärt ja, daß der Heilige Geist nicht bloß seinen Zu­hörern, sondern auch deren Kindern verheißen ist (Apg 2,38f). Wenn nach der Schrift auch die Reihen­folge besteht: Predigen, hören, glauben, taufen, Ein­führung in das Taufleben, so spricht doch die Überlie­ferung für die Kindertaufe. Bis etwa 400 herrschte die Erwachsenentaufe vor.

Das Problem der Taufe unmündiger Kinder liegt dar­in, daß diese nicht einer freien Entscheidung und nicht des Glaubensvollzugs fähig sind. Auf der anderen Sei­te sind sie aber infolge ihrer Belastung durch die Sün­denmacht der Taufe als des Mittels der Befreiung be­dürftig. Sie scheinen also eine Hilfe zu brauchen, die sich an ihnen nicht realisieren läßt, und so in einer aus­weglosen Situation zu leben.

Man muß für eine klare Sicht die Taufe von Erwach­senen, von Kindern und von Säuglingen unterschei­den, wobei der Unterschied zwischen den einzelnen Gruppen vielfach fließend bleibt. Die Praxis der Kin­dertaufe ging der theologischen Reflexion voraus. Nie wurde die Kindertaufe einfachhin als Aufnahmezere­monie verstanden, auch nicht in jener Zeit, in welcher die Kirche das gesellschaftliche Leben zu prägen be­gonnen hat. Die Kindertaufe war immer mit der Frage des Heilswegs und seiner Hindernisse, d.h. mit dem Problem der Erbsünde verquickt. Die Unklarheiten in-bezug auf die letztere spiegelten sich in der Unsicher­heit inbezug auf die Legitimität und die Notwendigkeit der Kindertaufe.

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Die ersten eindeutigen Zeugnisse für die Kindertaufe begegnen uns zu Beginn des 3.Jahrhunderts. Es ist Gegenstand lebhafter wissenschaftlicher Diskussion, ob die Kindertaufe schon im 2. Jahrhundert vorkam. Während der evangelische Theologe K. Aland erklärt, daß die Kindertaufe bis zum Ausgang des 2. Jahrhun­derts nicht mit Sicherheit nachgewiesen werden könne, glaubt der evangelische Theologe J. Jeremias, sie schon für diese Zeit annehmen zu müssen. Nach K. Aland hat man die Taufe von Kindern christlicher El­tern mit Rücksicht auf 1 Kor 5,14 nicht für notwendig gehalten, da diese Kinder um ihrer Eltern willen von Sünden frei seien.

Mit der fortschreitenden Festigung des Erbsünden­glaubens um die Wende vom 2. zum 3. Jahrhundert begann eine neue Reflexion über die Kindertaufe. Das Faktum der Säuglingstaufe ist um 230 mit Sicherheit bezeugt. Tertullian billigt den Brauch, wenngleich er diese Taufe aufgrund seines unsicheren Erbsündenbe­griffs nicht für verbindlich erklärt. Die Hippolyt von Rom zu­geschriebene Kirchenordnung (ca. 215) unter­schei­det die Taufe von Erwachsenen, von Kindern und von Kleinstkindern. Origenes erklärt etwa gleichzeitig die Übung, Säuglinge zu taufen, für apostolisch. Diese seine These ist allerdings durch die theologische Erklä­rung belastet, welche er für die Taufe überhaupt gibt. Für ihn ist nämlich die Taufe nur eine Phase und eine Hilfe im asketischen Aufstieg des Menschen. Die Tau­fe wirkt nach ihm keinen fundamentalen Wandel in der Existenz. Sie hat nur das ihr schon vorausgehende sitt­liche Leben zu fördern und wird bei dem Mangel an sittlichem Bemühen sogar unwirksam. Wenn man fragt, was Origenes der Kindertaufe zuschreibt, so kann die Antwort nicht lauten: die Tilgung der Erbsün­de, da er keine Erbsünde im kirchlichen Sinne kennt.

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Er nimmt allerdings, in platonischem Denken befan­gen, an, daß die präexistente Seele vor ihrer Verban­nung in den Leib gesündigt habe. Diese »Verschmut­zung« wird nach ihm in der Taufe des Kindes getilgt.

Zur Zeit Augustins war die Kindertaufe ein so festes Traditionselement, daß der Kirchenvater aus der Übung der Kindertaufe den Pelagianern gegenüber die Erbsünde beweisen zu können glaubte. Da die Pelagianer die Kindertaufe nicht angreifen konnten, ohne sich mit einer klar zutage liegenden Tradition in Wider­spruch zu setzen, brachte sie die augustinische Argu­mentation in keine geringe Verlegenheit. Augustinus versuchte die theologischen Schwierigkeiten, welche sich gegen die Kindertaufe erhoben, zu beseitigen, in­dem er auch die Kindertaufe als ein Glaubenssakra­ment verständlich zu machen sich bemühte. Er nahm den Glauben der Eltern oder der Paten als Ersatz des persönlichen Glaubens an. Diese Vorstellung gab er al­lerdings im Kampfe mit den Donatisten auf und setzte an deren Stelle das Wirken des Heiligen Geistes in den Heiligen der Kirche. Er konnte so einerseits die Frage nach der Wirksamkeit der Sakramente bei einem un­heiligen Spender beantworten, andererseits die Gültigkeit der von den Donatisten gespendeten Sakra­mente akzeptieren, ohne solchen Sakramenten Heilskraft und den Donatisten kirchliche Funktion zuschreiben zu müssen.

Von dieser neuen Position aus entwickelte Augusti­nus die These, daß auch den Kindern ein Glaubens­keim verliehen werde. Dieser müsse sich im Laufe der Entwicklung des Kindes zum Erwachsenen zum vollen und bewußten Glauben entfalten. Dieser spätere Glau­be stelle die Ausreifung dessen dar, wozu in der Taufe der Keim gelegt worden sei. In der Frühscholastik (12. Jahrhundert) führte diese Erklärung zur Unter-

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Scheidung zwischen dem habitus und dem usus des Glaubens. (Für die kirchliche Lehre siehe DS 223; 247; 718; 780f; 794; 802; 903f; 1349; 1625.)

  

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