2. Der allgemeine Heilswille Gottes

 

Die lebendige Überzeugung vorn allgemeinen göttli­chen Heilswillen sowie von der Härte, welche der von

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dem einzelnen nicht verschuldete, ewige Nichtbesitz der Gottesschau in sich trägt, hat zu mancherlei Ver­suchen geführt, auch den ohne Taufe sterbenden un­mündigen Kindern eine Heilsmöglichkeit zu eröffnen. Man machte sich dabei die These zunutze, daß Gottes Macht nicht an die sichtbaren Sakramente gebunden sei. Der Heilige Geist wehe, wo er will. Die allmächtige und unbegreifliche Liebe Gottes kenne viele Wege, auf denen sie die Menschen zum Heile führen könne.

Man kann dabei zwei Prinzipien in das Gespräch bringen, nämlich die Christozentrik der gesamten menschlichen Geschichte sowie das Element der Stell­vertretung. Die Kirche als solche übt eine Stellvertre­tung aus. Dies ist ein Grundgedanke der Heiligen Schrift. Aber auch die einzelnen christusgläubigen Menschen, z.B. die gläubigen Eltern gegenüber den Kindern, vollziehen die Funktion der Stellvertretung. Man könnte unter diesen Aspekten ein stellvertreten­des Verlangen nach der Taufe von seiten der Kirche oder von seiten der Eltern heilswirksam nennen. Dem stellvertretenden Verlangen der Eltern wird von Gregor von Nyssa, von den Theologen der Frühscholastik, von Bonaventura, von Durandus von S. Porciano, von Johannes Gerson, von H. Klee und manchen neuzeitli­chen Theologen Heilskraft zugeschrieben. Für die Heilsbedeutung der christlichen Eltern hinsichtlich ih­rer Kinder konnte man sich auf 1 Kor 5,14 berufen.

H. Schell wies darauf hin, daß man den Tod eines solchen Kindes als ein Quasi-Sakrament interpretieren dürfe. Diese Auffassung ist jedoch bei der Indizierung der Dogmatik von Schell als audacior und temerarius modus loquendi bezeichnet worden. Andere nehmen an, daß Gott das Kind im Augenblick des Todes so er­leuchtet, daß ihm die Möglichkeit der Wahl zwischen einem Leben in Gemeinschaft mit Gott und einem Le-

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ben in der selbstherrlichen Gottesferne ermöglicht wird. Andere (P. Schuler) sind der Meinung, daß die ohne Taufe sterbenden unmündigen Kinder erst bei der altgemeinen Auferweckung von den Toten vor die letzte Entscheidung gestellt werden.

Am zutreffendsten dürfte die Begründung mit dem Votum der Kirche sein. Die Kirche hat von Christus den Auftrag, das Heil allen Menschen zu vermitteln. Sie ist daher dem Heile aller Menschen zugeordnet und von dem Bestreben erfüllt, es allen Menschen zu­gänglich zu machen. Da Jesus Christus selbst in dem heilsvermittelnden Tun der Kirche wirkt, ist das Votum der Kirche ein Votum Christi. Dies kann nicht unwirk­sam bleiben. Jeder Mensch hat von seiner Existenz her aufgrund des ewigen göttlichen Heilsplanes, welcher eine christozentrische Struktur besitzt, einen Bezug zu Christus. Dieser wird allerdings nicht automatisch heilskräftig. Damit er heilsmächtig wird, bedarf es der gläubigen Hinwendung des Menschen zu dem sich ihm zuwendenden Christus. Derjenige aber, der sich nicht in Freiheit für Christus entscheiden kann, weil ihm die Möglichkeit hierzu versagt ist, soll nicht des­halb des Heiles verlustig gehen. Ihm wird das Heil oh­ne seine persönliche Entscheidung gewährt, insofern sich an ihm der Christusbezug heilshaft auswirkt. Wie der Mensch ohne seine eigene Entscheidung in die Sünde verwickelt ist, die die menschliche Geschichte einleitete, so ist er auch in das Christusgeschehen ein­be­zo­gen, so daß sich dies an ihm heilshaft auswirken kann, wenn es nicht gehemmt wird.

Diese Überlegung gewinnt noch größere Deutlich­keit, wenn wir bedenken, daß infolge der christozentri-schen Struktur der Schöpfung jeder Mensch Christus so zugeordnet ist, daß dieser auf jeden Anspruch erhe­ben kann. Dieser Anspruch kann nur auf das Heil zie-

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len. Wenn ein ohne Taufe sterbendes, unmündiges Kind selbst keine Entscheidung treffen kann, dann wird es durch den Anspruch Jesu Christi in die Heils­existenz hineingerufen.

Die Frage gewinnt eine besondere Erhellung, wenn man annehmen darf, daß Gott auch solchen Kindern im Tode die Chance einer endgültigen Entscheidung gewährt. Die These von der Erleuchtung im Tode läßt sich mit dem kirchlichen Glaubenssatze, daß die Seele das Gestaltgesetz des Leibes ist, verständlich machen. Man kann folgenden Gedanken entwickeln: Infolge der engen Verbundenheit zwischen Leib und Seele bleibt es ein schweres, nicht befriedigend lösbares Problem, wie es dem vorn Leibe getrennten Geiste nach dem To­de möglich ist, ohne den Leib geistige Funktionen, so­gar solche von höchster Intensität, nämlich die Gottes­schau, zu vollziehen. Man könnte sagen, daß sich die Seele in dem Vorgang des Ster­bens für die leib­freie Tätigkeit einübt. In dieser Sicht würde der Tod als ein Prozeß verstanden, in welchem sich die Geist­seele mehr und mehr von dem Leibe los löst und immer stärker zu einer leibfreien Wirksamkeit fort­ent­wickelt. Dabei kann ein Augenblick eintreten, in welchem sie die Fähigkeit gewinnt, auch ohne das leibliche Organ, ohne das Gehirn, geistige Entscheidungen zu treffen. Diese These enthält keine größere Denkschwierigkeit als jene von der Unsterblichkeit der leibfreien Seele, wenngleich sie für ihre Geltung keine so durchschlagenden Gründe anführen kann wie die­se.

Aber auch wenn man den Tod nicht versteht als ei­ne allmähliche Loslösung der Geistseele von ihrer Ver­bundenheit mit dem Leibe, sondern als eine Verwand­lung des ganzen leiblich-seelischen Menschen in eine neue, nicht nur geistige, sondern leiblich-geistige Exi-

 

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stenz, läßt sich die These von der Erleuchtung des sterbenden Kindes durch Gott aufrechterhalten. Die Leiblichkeit des im Tode verwandelten Menschen ist in einer intensiveren Weise als die Leiblichkeit im ge­schichtlichen Leben durch den Geist geprägt. Der Geist gewinnt in diesem Verwandlungsprozeß, wel­cher ein radikales Ende der geschichtlichen Existenz und einen radikalen Neubeginn in die absolute Zukunft hinein darstellt, eine solche Mächtigkeit gegenüber der Materie, daß entgegen aller äußeren Optik eine Er­leuchtung der Geistseele möglich zu sein scheint, wel­che zu einer das Schicksal für immer bestimmenden Entscheidung befähigt. Wie immer man diese theolo­gischen Versuche beurteilen mag, es steht fest, daß auch das Schicksal der unmündigen, ohne Taufe ver­storbenen Kinder in das unbegreifliche Geheimnis der göttlichen Heilsliebe hineingenommen ist (A. Winklho-fer, Kirche in den Sakramenten, Frankfurt/Main 1967, 128ff).

  

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