2.
Der allgemeine Heilswille Gottes
Die
lebendige Überzeugung vorn allgemeinen göttlichen Heilswillen sowie von der
Härte, welche der von
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dem einzelnen nicht
verschuldete, ewige Nichtbesitz der Gottesschau in sich trägt, hat zu
mancherlei Versuchen geführt, auch den ohne Taufe sterbenden unmündigen
Kindern eine Heilsmöglichkeit zu eröffnen. Man machte sich dabei die These
zunutze, daß Gottes Macht nicht an die sichtbaren Sakramente gebunden sei. Der
Heilige Geist wehe, wo er will. Die allmächtige und unbegreifliche Liebe Gottes
kenne viele Wege, auf denen sie die Menschen zum Heile führen könne.
Man
kann dabei zwei Prinzipien in das Gespräch bringen, nämlich die Christozentrik
der gesamten menschlichen Geschichte sowie das Element der Stellvertretung.
Die Kirche als solche übt eine Stellvertretung aus. Dies ist ein Grundgedanke
der Heiligen Schrift. Aber auch die einzelnen christusgläubigen Menschen, z.B.
die gläubigen Eltern gegenüber den Kindern, vollziehen die Funktion der
Stellvertretung. Man könnte unter diesen Aspekten ein stellvertretendes
Verlangen nach der Taufe von seiten der Kirche oder von seiten der Eltern
heilswirksam nennen. Dem stellvertretenden Verlangen der Eltern wird von Gregor
von Nyssa, von den Theologen der Frühscholastik, von Bonaventura, von Durandus
von S. Porciano, von Johannes Gerson, von H. Klee und manchen neuzeitlichen
Theologen Heilskraft zugeschrieben. Für die Heilsbedeutung der christlichen
Eltern hinsichtlich ihrer Kinder konnte man sich auf 1 Kor 5,14 berufen.
H.
Schell wies darauf hin, daß man den Tod eines solchen Kindes als ein
Quasi-Sakrament interpretieren dürfe. Diese Auffassung ist jedoch bei der
Indizierung der Dogmatik von Schell als audacior und temerarius modus loquendi
bezeichnet worden. Andere nehmen an, daß Gott das Kind im Augenblick des Todes
so erleuchtet, daß ihm die Möglichkeit der Wahl zwischen einem Leben in
Gemeinschaft mit Gott und einem Le-
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ben in der
selbstherrlichen Gottesferne ermöglicht wird. Andere (P. Schuler) sind der
Meinung, daß die ohne Taufe sterbenden unmündigen Kinder erst bei der
altgemeinen Auferweckung von den Toten vor die letzte Entscheidung gestellt
werden.
Am
zutreffendsten dürfte die Begründung mit dem Votum der Kirche sein. Die Kirche
hat von Christus den Auftrag, das Heil allen Menschen zu vermitteln. Sie ist
daher dem Heile aller Menschen zugeordnet und von dem Bestreben erfüllt, es
allen Menschen zugänglich zu machen. Da Jesus Christus selbst in dem
heilsvermittelnden Tun der Kirche wirkt, ist das Votum der Kirche ein Votum
Christi. Dies kann nicht unwirksam bleiben. Jeder Mensch hat von seiner
Existenz her aufgrund des ewigen göttlichen Heilsplanes, welcher eine
christozentrische Struktur besitzt, einen Bezug zu Christus. Dieser wird
allerdings nicht automatisch heilskräftig. Damit er heilsmächtig wird, bedarf
es der gläubigen Hinwendung des Menschen zu dem sich ihm zuwendenden Christus.
Derjenige aber, der sich nicht in Freiheit für Christus entscheiden kann, weil
ihm die Möglichkeit hierzu versagt ist, soll nicht deshalb des Heiles
verlustig gehen. Ihm wird das Heil ohne seine persönliche Entscheidung gewährt,
insofern sich an ihm der Christusbezug heilshaft auswirkt. Wie der Mensch ohne
seine eigene Entscheidung in die Sünde verwickelt ist, die die menschliche
Geschichte einleitete, so ist er auch in das Christusgeschehen einbezogen,
so daß sich dies an ihm heilshaft auswirken kann, wenn es nicht gehemmt wird.
Diese
Überlegung gewinnt noch größere Deutlichkeit, wenn wir bedenken, daß
infolge der christozentri-schen Struktur der Schöpfung jeder Mensch Christus so
zugeordnet ist, daß dieser auf jeden Anspruch erheben kann. Dieser Anspruch
kann nur auf das Heil zie-
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len. Wenn ein ohne
Taufe sterbendes, unmündiges Kind selbst keine Entscheidung treffen kann, dann
wird es durch den Anspruch Jesu Christi in die Heilsexistenz hineingerufen.
Die
Frage gewinnt eine besondere Erhellung, wenn man annehmen darf, daß Gott auch
solchen Kindern im Tode die Chance einer endgültigen Entscheidung gewährt. Die
These von der Erleuchtung im Tode läßt sich mit dem kirchlichen Glaubenssatze,
daß die Seele das Gestaltgesetz des Leibes ist, verständlich machen. Man kann
folgenden Gedanken entwickeln: Infolge der engen Verbundenheit zwischen Leib und
Seele bleibt es ein schweres, nicht befriedigend lösbares Problem, wie es dem
vorn Leibe getrennten Geiste nach dem Tode möglich ist, ohne den Leib
geistige Funktionen, sogar solche von höchster Intensität, nämlich die
Gottesschau, zu vollziehen. Man könnte sagen, daß sich die Seele in dem
Vorgang des Sterbens für die leibfreie Tätigkeit einübt. In dieser Sicht
würde der Tod als ein Prozeß verstanden, in welchem sich die Geistseele mehr
und mehr von dem Leibe los löst und immer stärker zu einer leibfreien
Wirksamkeit fortentwickelt. Dabei kann ein Augenblick eintreten, in welchem
sie die Fähigkeit gewinnt, auch ohne das leibliche Organ, ohne das Gehirn,
geistige Entscheidungen zu treffen. Diese These enthält keine größere
Denkschwierigkeit als jene von der Unsterblichkeit der leibfreien Seele,
wenngleich sie für ihre Geltung keine so durchschlagenden Gründe anführen
kann wie diese.
Aber
auch wenn man den Tod nicht versteht als eine allmähliche Loslösung der
Geistseele von ihrer Verbundenheit mit dem Leibe, sondern als eine Verwandlung
des ganzen leiblich-seelischen Menschen in eine neue, nicht nur geistige,
sondern leiblich-geistige Exi-
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stenz, läßt sich die
These von der Erleuchtung des sterbenden Kindes durch Gott aufrechterhalten. Die
Leiblichkeit des im Tode verwandelten Menschen ist in einer intensiveren Weise
als die Leiblichkeit im geschichtlichen Leben durch den Geist geprägt. Der
Geist gewinnt in diesem Verwandlungsprozeß, welcher ein radikales Ende der
geschichtlichen Existenz und einen radikalen Neubeginn in die absolute Zukunft
hinein darstellt, eine solche Mächtigkeit gegenüber der Materie, daß entgegen
aller äußeren Optik eine Erleuchtung der Geistseele möglich zu sein
scheint, welche zu einer das Schicksal für immer bestimmenden Entscheidung
befähigt. Wie immer man diese theologischen Versuche beurteilen mag, es steht
fest, daß auch das Schicksal der unmündigen, ohne Taufe verstorbenen Kinder
in das unbegreifliche Geheimnis der göttlichen Heilsliebe hineingenommen ist
(A. Winklho-fer, Kirche in den Sakramenten, Frankfurt/Main 1967, 128ff).