3. Lehre der Kirche und ihre Erklärung

 

Die katholische Kirche hat in ihrer Lehranweisung für die Armenier und auf der Kirchenversammlung von Trient erklärt, daß die Taufe infolge göttlicher Anord­nung heilsnotwendig sei (DS 1310f; J514; 1618; 1625 ff).

Die Lehre von der Notwendigkeit der Taufe bedarf näherer Erklärung. Sie ist offensichtlich identisch mit der Notwendigkeit der Kirche. Da Christus, der alleini­ge Heilsbringer, als Haupt der Kirche existiert und das Heil in der Teilnahme an dem durch Christus gesand­ten Heiligen Geist begründet ist, scheint nur jener, welcher der Kirche angehört, des Heiles teilhaftig wer­den zu können. Der Eingang in die Kirche aber wird vermittelt durch die Taufe. Die Lehre von der Notwen­digkeit der Taufe ist daher eine Ausdrucksgestalt der Lehre von der Notwendigkeit der Kirche.

Hierbei ist zu bedenken, was früher über die Voll­gliedschaft und über andere Stufen der Zugehörigkeit zur Kirche gesagt worden ist. Besondere Beachtung verdient, daß nach dem Taufbefehl Jesu Christi so­wohl in der Formulierung des Matthäusevangeliums als auch in jener des Markusevangeliums die Verkündi­gung und die Glaubensantwort darauf dem Empfang

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der Taufe vorausgehen müssen. Die Verkündigung ist daher Voraussetzung für die Taufe. Wo die Verkündi­gung noch nicht eingedrungen ist, fehlt die Vorausset­zung für die Taufe. In einer solchen Situation kann man auch nicht von einer Taufverpflichtung sprechen. Der Empfang der Taufe hat nur dort einen Heilssinn, wo er die Vollendung oder die Ausdrucksgestalt des Glaubens ist und sein kann.

Ein kurzes Glaubensbekenntnis als Antwort auf die Verkündigung scheint von Anfang an der Spendung und dem Empfang der Taufe vorausgegangen zu sein (Röm 10,9f; Apg 8,37; vgl. Apg 2,38; siehe ferner Röm 4,25; Eph 5,14; 1 Petr 3,18.22). Die altchristliche Einrichtung des Katechumenats entspricht der glei­chen Überlegung.

  

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