3.
Lehre der Kirche und ihre Erklärung
Die
katholische Kirche hat in ihrer Lehranweisung für die Armenier und auf der
Kirchenversammlung von Trient erklärt, daß die Taufe infolge göttlicher Anordnung
heilsnotwendig sei (DS 1310f; J514; 1618; 1625 ff).
Die
Lehre von der Notwendigkeit der Taufe bedarf näherer Erklärung. Sie ist
offensichtlich identisch mit der Notwendigkeit der Kirche. Da Christus, der
alleinige Heilsbringer, als Haupt der Kirche existiert und das Heil in der
Teilnahme an dem durch Christus gesandten Heiligen Geist begründet ist,
scheint nur jener, welcher der Kirche angehört, des Heiles teilhaftig werden
zu können. Der Eingang in die Kirche aber wird vermittelt durch die Taufe. Die
Lehre von der Notwendigkeit der Taufe ist daher eine Ausdrucksgestalt der
Lehre von der Notwendigkeit der Kirche.
Hierbei
ist zu bedenken, was früher über die Vollgliedschaft und über andere Stufen
der Zugehörigkeit zur Kirche gesagt worden ist. Besondere Beachtung verdient,
daß nach dem Taufbefehl Jesu Christi sowohl in der Formulierung des Matthäusevangeliums
als auch in jener des Markusevangeliums die Verkündigung und die
Glaubensantwort darauf dem Empfang
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der Taufe vorausgehen
müssen. Die Verkündigung ist daher Voraussetzung für die Taufe. Wo die Verkündigung
noch nicht eingedrungen ist, fehlt die Voraussetzung für die Taufe. In einer
solchen Situation kann man auch nicht von einer Taufverpflichtung sprechen. Der
Empfang der Taufe hat nur dort einen Heilssinn, wo er die Vollendung oder die
Ausdrucksgestalt des Glaubens ist und sein kann.
Ein
kurzes Glaubensbekenntnis als Antwort auf die Verkündigung scheint von Anfang
an der Spendung und dem Empfang der Taufe vorausgegangen zu sein (Röm 10,9f;
Apg 8,37; vgl. Apg 2,38; siehe ferner Röm 4,25; Eph 5,14; 1 Petr 3,18.22). Die
altchristliche Einrichtung des Katechumenats entspricht der gleichen Überlegung.