c) Taufe und Umkehr
Da
die Taufe in der Urkirche im allgemeinen nur an Erwachsene gespendet wurde,
verband sich ihr Empfang mit einer Umkehr, mit einer Aufgabe des bisherigen
Lebensweges. Dies war eine einschneidende exi-stentielle Entscheidung. Sie
brachte vielfach die Lösung von sozialen und politischen, ja, von persönlichen,
etwa ehelichen Bindungen mit sich. Wir brauchen nur daran zu denken, daß der
Glaube an den einen lebendigen Gott die Absage an den absoluten Staat
forderte. Die einmal vollzogene Bekehrung mußte durchgehalten werden. Das
Gewicht einer solchen Aufgabe, die Taufe in allen folgenden Jahren zu vollziehen,
tritt uns in den Christenverfolgungen entgegen. In ihnen war der Getaufte vor
die Frage gestellt, ob er den in der Taufe bekannten Glauben an den drei-
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faltigen Gott oder den
Glauben an den absoluten Staat realisieren wollte. Die Wahl des einen oder des
anderen Glaubens bedeutete eine Entscheidung auf Leben und Tod. Sie war um so
erregender, weil sie sich äußerlich nur durch die Darbringung oder
Verweigerung einiger Weihrauchkörner zu manifestieren hatte.
Als
sich die Kindertaufe mehr und mehr einbürgerte und schließlich zur Regel
wurde, verband sich mit dem Taufempfang naturgemäß nicht mehr die ein für
allemal zu vollziehende Bekehrung, sondern die allmähliche Einübung des
heranwachsenden Getauften in seine Taufexistenz. Während in der Zeit der
Erwachsenentaufe die Taufe die Erfüllung einer im Glauben an Christus
vollzogenen und dann durchzuhaltenden Umkehr oder Wende des Lebens war,
erweist sich bei der Kindertaufe das Leben als die Erfüllung der vorausgehenden
Taufe. Wenn das Wort von der Bekehrung auch in diesem Falle gebraucht wird, so
hat es nicht mehr den vollen und tiefen Klang wie bei der Taufe eines
Erwachsenen.