c) Taufe und Umkehr

Da die Taufe in der Urkirche im allgemeinen nur an Erwachsene gespendet wurde, verband sich ihr Emp­fang mit einer Umkehr, mit einer Aufgabe des bisheri­gen Lebensweges. Dies war eine einschneidende exi-stentielle Entscheidung. Sie brachte vielfach die Lö­sung von sozialen und politischen, ja, von persönli­chen, etwa ehelichen Bindungen mit sich. Wir brau­chen nur daran zu denken, daß der Glaube an den ei­nen lebendigen Gott die Absage an den absoluten Staat forderte. Die einmal vollzogene Bekehrung muß­te durchgehalten werden. Das Gewicht einer solchen Aufgabe, die Taufe in allen folgenden Jahren zu voll­ziehen, tritt uns in den Christenverfolgungen entge­gen. In ihnen war der Getaufte vor die Frage gestellt, ob er den in der Taufe bekannten Glauben an den drei-

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faltigen Gott oder den Glauben an den absoluten Staat realisieren wollte. Die Wahl des einen oder des ande­ren Glaubens bedeutete eine Entscheidung auf Leben und Tod. Sie war um so erregender, weil sie sich äu­ßerlich nur durch die Darbringung oder Verweigerung einiger Weihrauchkörner zu manifestieren hatte.

Als sich die Kindertaufe mehr und mehr einbürgerte und schließlich zur Regel wurde, verband sich mit dem Taufempfang naturgemäß nicht mehr die ein für alle­mal zu vollziehende Bekehrung, sondern die allmähli­che Einübung des heranwachsenden Getauften in sei­ne Taufexistenz. Während in der Zeit der Erwachse­nentaufe die Taufe die Erfüllung einer im Glauben an Christus vollzogenen und dann durchzuhaltenden Um­kehr oder Wende des Lebens war, erweist sich bei der Kindertaufe das Leben als die Erfüllung der vorausge­henden Taufe. Wenn das Wort von der Bekehrung auch in diesem Falle gebraucht wird, so hat es nicht mehr den vollen und tiefen Klang wie bei der Taufe ei­nes Erwachsenen.

  

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