4.
Geistbesitz
a) Geist als Heilsgabe
Ihre
besondere Eigenart hat die Gemeinschaft der Getauften mit Christus und
untereinander durch den Geistbesitz. Die Taufe verleiht den Geist. Von dem
Geiste ist im AT vielfältig die Rede. Er wird als eine der Hauptgaben für die
messianische Zeit verheißen. Jesus selbst hat den Seinigen den Heiligen Geist
in Aussicht gestellt. Die alttestamentliche Geistmitteilung findet ihre Erfüllung
in der Geistbegabung derer, die
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sich aufgrund der Missionspredigt gläubig
zu Jesus bekennen und sich auf seinen Namen taufen lassen (Apg 2,38; 8,15ff;
9,17f; 10,44f; 19,6). Jeder Getaufte ist demnach ein Träger des Geistes
(siehe auch 1 Petr 1,1.2; 4,14; Jud 19f).
Man
muß die Frage stellen, ob mit dem Ausdruck »Geist« in den Predigten der
Apostelgeschichte die dritte göttliche Person oder eine unpersönliche Heilsgabe
Christi oder Gott selbst in seinem gnadenhaften Wirken gemeint ist. Die
alttestamentlichen Texte kennen keine Trinität. Es ist daher naheliegend, das
Wort »Heiliger Geist« wenigstens in jenen neutestamentli-chen Stellen, welche
von der Erfüllung der alttestamentlichen Geistesverheißung sprechen, von dem
Geiste als einer Heilsgabe Christi oder von dem sich gnadenhaft schenkenden Gott
zu verstehen, nicht von der dritten göttlichen Person. An anderen Stellen der
neutestamentlichen Schriften schwankt die Bedeutung. An einigen scheint sich
die Deutung auf die dritte göttliche Person ungezwungen zu ergeben.