4. Geistbesitz

 

a) Geist als Heilsgabe

Ihre besondere Eigenart hat die Gemeinschaft der Getauften mit Christus und untereinander durch den Geistbesitz. Die Taufe verleiht den Geist. Von dem Geiste ist im AT vielfältig die Rede. Er wird als eine der Hauptgaben für die messianische Zeit verheißen. Je­sus selbst hat den Seinigen den Heiligen Geist in Aus­sicht gestellt. Die alttestamentliche Geistmitteilung findet ihre Erfüllung in der Geistbegabung derer, die

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sich aufgrund der Missionspredigt gläubig zu Jesus bekennen und sich auf seinen Namen taufen lassen (Apg 2,38; 8,15ff; 9,17f; 10,44f; 19,6). Jeder Getauf­te ist demnach ein Träger des Geistes (siehe auch 1 Petr 1,1.2; 4,14; Jud 19f).

Man muß die Frage stellen, ob mit dem Ausdruck »Geist« in den Predigten der Apostelgeschichte die dritte göttliche Person oder eine unpersönliche Heils­gabe Christi oder Gott selbst in seinem gnadenhaften Wirken gemeint ist. Die alttestamentlichen Texte ken­nen keine Trinität. Es ist daher naheliegend, das Wort »Heiliger Geist« wenigstens in jenen neutestamentli-chen Stellen, welche von der Erfüllung der alttesta­mentlichen Geistesverheißung sprechen, von dem Geiste als einer Heilsgabe Christi oder von dem sich gnadenhaft schenkenden Gott zu verstehen, nicht von der dritten göttlichen Person. An anderen Stellen der neutestamentlichen Schriften schwankt die Bedeu­tung. An einigen scheint sich die Deutung auf die drit­te göttliche Person ungezwungen zu ergeben.

  

  

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