5. Kapitel

 

Das Taufheil

 

 

1. Allgemeines

 

Die Heilswirksamkeit der Taufe ist vielschichtig. Sie umfaßt die Eingliederung in die Kirche, die Eingliede­rung in Christus, die Teilnahme an dem Leben Christi, an seinem Heilstod und an seiner Auferstehung, die

 

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Ausgießung des Heiligen Geistes, die Begegnung mit dem Vater im Himmel als dem Gott unseres Herrn Je­sus Christus, als der ersten Person im dreipersonalen göttlichen Leben und die immerwährende Inanspruch­nahme des Getauften eben durch Gott. Wenn wir die­se verschiedenen Elemente unterscheiden, dann heißt dies nicht, daß zeitlich eines auf das andere folgt. Es soll vielmehr damit nur eine innere Verfugung (Kausali­tät) angegeben werden. Die Eingliederung in Christus und in die Kirche können wir mit dem früher erklärten Ausdruck nennen »res et sacramentum« der Taufe, in­sofern Eingliederung in die Kirche und Christusähn­lich­keit die heilshafte Teilnahme an dem Tode und an der Auferstehung Jesu Christi mit sich bringen und in sich begreifen. Die Taufe konstituiert also die Glied­schaft in der Kirche. Es sei kurz daran erinnert, daß wir dabei entsprechend dem Umfang des Glaubens und der Einordnung in die hierarchisch geordnete Gemein­schaft der Kirche zwischen einer Vollgliedschaft und einer Teilgliedschaft unterscheiden können und unter­scheiden müssen.

  

  

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