5.
Kapitel
Das
Taufheil
1.
Allgemeines
Die
Heilswirksamkeit der Taufe ist vielschichtig. Sie umfaßt die Eingliederung in
die Kirche, die Eingliederung in Christus, die Teilnahme an dem Leben Christi,
an seinem Heilstod und an seiner Auferstehung, die
11
Ausgießung
des Heiligen Geistes, die Begegnung mit dem Vater im Himmel als dem Gott unseres
Herrn Jesus Christus, als der ersten Person im dreipersonalen göttlichen
Leben und die immerwährende Inanspruchnahme des Getauften eben durch Gott.
Wenn wir diese verschiedenen Elemente unterscheiden, dann heißt dies nicht,
daß zeitlich eines auf das andere folgt. Es soll vielmehr damit nur eine innere
Verfugung (Kausalität) angegeben werden. Die Eingliederung in Christus und in
die Kirche können wir mit dem früher erklärten Ausdruck nennen »res et
sacramentum« der Taufe, insofern Eingliederung in die Kirche und Christusähnlichkeit
die heilshafte Teilnahme an dem Tode und an der Auferstehung Jesu Christi mit
sich bringen und in sich begreifen. Die Taufe konstituiert also die Gliedschaft
in der Kirche. Es sei kurz daran erinnert, daß wir dabei entsprechend dem
Umfang des Glaubens und der Einordnung in die hierarchisch geordnete Gemeinschaft
der Kirche zwischen einer Vollgliedschaft und einer Teilgliedschaft
unterscheiden können und unterscheiden müssen.