2.
Das Glaubenswort
Die
Handlung des Untertauchens oder des Begießens wird erst als Taufzeichen
konstituiert durch das hinzukommende Glaubenswort.
Hier erhebt sich die Frage, ob das Taufwort christologisch oder
trinitarisch war oder sein muß. In dem Taufbelehl bei Matthäus ist
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die
trinitarische Formel verwendet. In der Apostelgeschichte ist jedoch stets von
einer Taufe im Namen oder auf den Namen Jesu die Rede. Handelt es sich hier um
Taufformeln oder um die Kennzeichnung der christlichen Taufe gegenüber anderen
Taufbräuchen? Man wird antworten müssen, daß die Formeln in der
Apostelgeschichte zunächst Taufformeln darstellen, daß sie aber als solche
auch den Heilssinn, die Über-antwortung an Jesus Christus bzw. an den dreipersönlichen
Gott, zum Ausdruck bringen.
Nach
dieser These konnte die Taufe in der Urkirche und wohl auch noch später mit der
Formel »im Namen Jesu« gespendet werden. Diese Ansicht vertraten Ambrosius und
mit mancherlei Einschränkungen eine Reihe von mittelalterlichen Theologen. Sie
legt sich um so mehr nahe, weil man wohl in dem von Matthäus berichteten
Missionsbefehl, welcher die trinitarische Formel enthält, nicht den Wortlaut
der Rede Jesu selbst sehen kann. Jesus hat während seines ganzen Lebens Gott,
und zwar den seinen Hörern aus dem Alten Testament bekannten Gott, als seinen
Vater verkündet. Wenn er auch den Heiligen Geist verheißen hat, so hat er
dennoch nicht mit klaren Worten gesagt, daß der Heilige Geist Gott ist wie der
Vater. Derartiges wäre in der Tat seinen Zuhörern, die ganz und gar vom
Monotheismus geprägt waren, völlig unverständlich gewesen.
Man
darf annehmen, daß erst nach der Aufer-weckung Jesu Christi durch die
Meditation über das Gottesverhältnis des erhöhten Herrn und durch die Erfahrung
des von ihm gesandten Heiligen Geistes sich allmählich das Bewußtsein und der
Glaube von Gottes Dreipersonalität gebildet haben. Man kann daher mit Recht in
dem von Matthäus berichteten trinitarischen Ausdruck das Ergebnis der unter
Einwirkung des Heili-
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gen
Geistes vollzogenen Interpretation eines Christuswortes und ein Element der Überlieferung
in der Urge-meinde sehen. Dabei handelt es sich um die Überlieferung im Kult,
nicht in der Lehre. Aus dem kultischen Brauch hat Matthäus das Wort aufgenommen
und so den Sinn dessen, was Christus in seinem Taufauftrag sagte, näher erläutert.
Man darf auch hier daran erinnern, daß innerhalb eines Zeichenfeldes bzw.
innerhalb des von Christus oder von den Aposteln stammenden sakramentalen
Wortfeldes die Kirche, deren Lebensäußerung die Sakramente sind, die
hoheitliche Gewalt besitzt, Präzisierungen und Konkretisierungen vorzunehmen.
Von
den Theologen wurde im Laufe der Geschichte eine Reihe von Einzelfragen erörtert,
z.B. die Frage, ob das Taufen unter Anrufung des dreipersonalen Gottes gültig
sei, wenn der Taufakt selbst nicht genannt wird, oder ob der Taufende in der
Ich-Formel sprechen muß oder ob er in der passiven Form sprechen kann (»Du
wirst getauft«). Nach manchen Schwankungen wurde von der Kirche festgestellt,
daß in den Taufworten der Taufakt bezeichnet werden muß, wenngleich es hierfür
keine endgültige Lehrentscheidung gibt (siehe das Lehrschreiben des Konzils
von Florenz für die Armenier, 22. November 1439; DS 1314; Entscheidung des
Papstes Alexander IIL, 1159 1181; DS 757; ferner DS 2327).