2. Das Glaubenswort

 

Die Handlung des Untertauchens oder des Begie­ßens wird erst als Taufzeichen konstituiert durch das hinzukommende Glaubenswort.  Hier erhebt sich die Frage, ob das Taufwort christologisch oder trinitarisch war oder sein muß. In dem Taufbelehl bei Matthäus ist

 

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die trinitarische Formel verwendet. In der Apostelge­schichte ist jedoch stets von einer Taufe im Namen oder auf den Namen Jesu die Rede. Handelt es sich hier um Taufformeln oder um die Kennzeichnung der christlichen Taufe gegenüber anderen Taufbräuchen? Man wird antworten müssen, daß die Formeln in der Apostelgeschichte zunächst Taufformeln darstellen, daß sie aber als solche auch den Heilssinn, die Über-antwortung an Jesus Christus bzw. an den dreipersönlichen Gott, zum Ausdruck bringen.

Nach dieser These konnte die Taufe in der Urkirche und wohl auch noch später mit der Formel »im Namen Jesu« gespendet werden. Diese Ansicht vertraten Ambrosius und mit mancherlei Einschränkungen eine Reihe von mittelalterlichen Theologen. Sie legt sich um so mehr nahe, weil man wohl in dem von Matthäus berichteten Missionsbefehl, welcher die trinitarische Formel enthält, nicht den Wortlaut der Rede Jesu selbst sehen kann. Jesus hat während seines ganzen Lebens Gott, und zwar den seinen Hörern aus dem Al­ten Testament bekannten Gott, als seinen Vater ver­kündet. Wenn er auch den Heiligen Geist verheißen hat, so hat er dennoch nicht mit klaren Worten gesagt, daß der Heilige Geist Gott ist wie der Vater. Derartiges wäre in der Tat seinen Zuhörern, die ganz und gar vom Monotheismus geprägt waren, völlig unverständlich gewesen.

Man darf annehmen, daß erst nach der Aufer-weckung Jesu Christi durch die Meditation über das Gottesverhältnis des erhöhten Herrn und durch die Er­fahrung des von ihm gesandten Heiligen Geistes sich allmählich das Bewußtsein und der Glaube von Gottes Dreipersonalität gebildet haben. Man kann daher mit Recht in dem von Matthäus berichteten trinitarischen Ausdruck das Ergebnis der unter Einwirkung des Heili-

 

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gen Geistes vollzogenen Interpretation eines Christus­wortes und ein Element der Überlieferung in der Urge-meinde sehen. Dabei handelt es sich um die Überliefe­rung im Kult, nicht in der Lehre. Aus dem kultischen Brauch hat Matthäus das Wort aufgenommen und so den Sinn dessen, was Christus in seinem Taufauftrag sagte, näher erläutert. Man darf auch hier daran erin­nern, daß innerhalb eines Zeichenfeldes bzw. inner­halb des von Christus oder von den Aposteln stam­menden sakramentalen Wortfeldes die Kirche, deren Lebensäußerung die Sakramente sind, die hoheitliche Gewalt besitzt, Präzisierungen und Konkretisierungen vorzunehmen.

Von den Theologen wurde im Laufe der Geschichte eine Reihe von Einzelfragen erörtert, z.B. die Frage, ob das Taufen unter Anrufung des dreipersonalen Gottes gültig sei, wenn der Taufakt selbst nicht genannt wird, oder ob der Taufende in der Ich-Formel sprechen muß oder ob er in der passiven Form spre­chen kann (»Du wirst getauft«). Nach manchen Schwankungen wurde von der Kirche festgestellt, daß in den Taufworten der Taufakt bezeichnet werden muß, wenngleich es hierfür keine endgültige Lehrentscheidung gibt (siehe das Lehr­schreiben des Konzils von Florenz für die Armenier, 22. November 1439; DS 1314; Entscheidung des Papstes Alexander IIL, 1159 1181; DS 757; ferner DS 2327).

  

  

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