14.
Kapitel
Die
protestantische Sicht
In
der Sicht der protestantischen Kirchen kann man die Sakramente als
Kulthandlungen bezeichnen, welche von Christus gewollt und an deren Vollzug
ausdrückliche Gnadenverheißungen geknüpft sind. Luther lehrt ursprünglich,
daß es drei Sakramente gibt: Taufe. Buße, Abendmahl. Später machte er die Einschränkung,
daß die Buße nicht ein selbständiges Sakrament ist, sondern Rückkehr zur
Taufe in Form des
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Glaubensvollzugs.
Zwingli und Calvin erkennen nur Taufe und Abendmahl als Sakramente an.
Vom
heutigen Protestantismus werden im allgemeinen nur noch Taufe und Abendmahl
als Sakramente im strengen Sinne anerkannt. Die im ursprünglichen Luthertum als
Sakrament bezeichnete Absolution gilt als eine fortwährende Aktualisierung der
Taufe. Die Heilsgaben der Sakramente werden im Glauben empfangen. Ihre Wirkmächtigkeit
vollzieht sich nicht kraft des Glaubens, sondern allein kraft des durch die
sakramentalen Zeichen dabei wirkenden Heilswortes Gottes. Aber nur der
Glaube empfängt die heilshaften Wirkungen. Dabei ist der Glaube selbst auch
durch die Sakramente gewirkt und gestärkt. Nach der lutherischen Vorstellung
sind Verkündigung und Sakrament einander koordiniert. Sie können nicht
voneinander gesondert werden, sondern bilden eine Einheit. In der Vorstellung
der Reformierten sind die Sakramente dem Worte untergeordnet. Sie spielen nur
eine verdeutlichende, eine kognitive Rolle. Dabei bestehen im einzelnen wieder
zahlreiche Unterschiede. Nach Calvin wirken die Sakramente heilshaft nur für
die Prädestinierten.
Es
sei noch eine kurze Angabe bezüglich der protestantischen Bekenntnisschriften
gemacht. Von dem lutherischen Werk »Die babylonische Gefangenschaft der Kirche«
(1520) und in der von Philipp Melanchthon verfaßten, für den lutherischen
Glauben grundlegenden, auf dem Augsburger Reichstag dem Kaiser übergebenen
und von den Katholiken abgelehnten Werk »Confessio Augustana« (das Augsburger
Bekenntnis) wird keine systematische Sakramentenlehre geboten, aber eine Reihe
von wichtigen Aussagen. Auch in den folgenden, für das lutherische Bekenntnis
maßgebenden Dokumenten werden Taufe, Abendmahl, Beichte
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und
Ordo behandelt. Von der Beichte wird gesagt, daß die Privatbeichte
beizubehalten ist, daß es aber nicht notwendig sei, die Sünden aufzuzählen,
da dies nicht möglich sei. Die Beichte bestehe aus zwei Teilen, der Reue und
dem Glauben, aus dem die Lossprechung entspringe, oder vielmehr aus dem
Glauben, daß um Christi willen die Sünden vergeben sind.
In
der »Apologie« der Augsburger Konfession (von Philipp von Melanchthon verfaßt)
wird in Artikel 13 über die Zahl der Sakramente gehandelt. Sakramente im
eigentlichen Sinne sind danach jene heiligen Riten, die auf eine Anordnung
Gottes zurückgehen und die Verheißung der Gnade haben. Riten, die von Menschen
eingeführt wurden, sind nicht Sakramente im eigentlichen Sinne, weil Menschen
keine Verheißung der Gnade geben können. Sakramente im eigentlichen Sinn sind
demgemäß Taufe, Buße und Abendmahl. Bezüglich des Bußsakramentes wird
betont, daß die Absolution beizubehalten ist, weil sie eine Verheißung Gottes
habe. Sie ist die Verkündigung des Evangeliums von der Sündenvergebung. Das
Bekenntnis der Sünden im katholischen Sinn sei jedoch nicht göttlichen
Rechts, ebensowenig die Genugtuung. Die Konfirmation und die Krankenölung
seien von den Vätern übernommen worden. Sie seien nicht heilsnotwendig, aber
nicht unnütz.
Das
Priestertum sei nicht dem Opfer zugeordnet, da es im Neuen Bunde nur ein Opfer
gebe, das Opfer Christi am Kreuze. Es habe vielmehr nur das Evangelium zu verkünden
und die Sakramente darzureichen. Da der Dienst am Worte ein Auftrag Gottes sei
und herrliche Verheißungen habe, stehe nichts im Wege, den Ordo und die
Handauflegung Sakrament zu nennen. Die Kirche habe den Auftrag, durch den Ordo
Amtsdiener zu bestellen.
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Was
die Ehe betrifft, so habe sie einen Auftrag Gottes und eine Verheißung. Diese
bezögen sich jedoch nicht auf die Gnade, sondern auf das leibliche Leben. Wer
die Ehe ein Sakrament nennen wolle, müsse sie von jenen Sakramenten
unterscheiden, die im eigentlichen Sinne Zeichen des Neuen Bundes und daher Bekundung
der Gnade und der Sündenvergebung seien. Wenn die Ehe wegen des göttlichen
Auftrags ein Sakrament genannt werde, so könnten auch andere Stände und Ämter,
z. B. die weltliche Obrigkeit, ein Sakrament genannt werden, auch das Gebet,
das Almosen usw. Um nicht ins Uferlose zu geraten, sei es daher geraten,
nicht über die Zahl der Sakramente zu streiten.
Nach
den Bekenntnisschriften der reformierten Kirche gibt es nur zwei Sakramente,
Taufe und Abendmahl. Wenn man andere Riten in die Sakramentalität einbeziehen
wolle, so seien sie nicht Sakramente wie Taufe und Eucharistie (Genfer
Katechismus, Genfer Kirchenordnung, Niederländisches Bekenntnis, Heidelberger
Katechismus usw.). Nach dem zweiten Helvetischen Bekenntnis vom Jahre 1566
gibt es Diener des Neuen Bundes, aber keine Priester. Nach dem Zeugnis der
Schrift seien alle Gläubigen Priester des Neuen Bundes, aber nicht alle seien
Diener. Christus habe für seine Kirche keine Priester ordiniert, welche
Opfergaben darbrächten. Er hat vielmehr Diener bestellt, die das Evangelium
verkünden, das christliche Volk im Glauben unterweisen, ermahnen, trösten, zurechtweisen,
Sündenvergebung zusichern, mit Gott versöhnen und so die Schlüsselgewalt ausüben
(J. Finkenzeller, Die Zählung der Sakramente, in: Wahrheit und Verkündigung,
Paderborn 1967, II, 1208 1033).
Im
übrigen hat in den evangelischen Kirchen und christlichen Gemeinschaften der
Gegenwart das Wort
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Sakrament,
soweit es überhaupt verwendet wird, keinen einheitlichen Sinn. Es wird von
den verschiedenen christlichen Gruppen vielfach sogar sehr gegensätzlich
verwendet. Die evangelischen Kirchen werden ja auch im allgemeinen als Kirchen
des Wortes bezeichnet, nicht des Sakramentes (siehe A. Skowronek, Sakrament in
der evangelischen Theologie der Gegenwart, 1971).
Man
kann die verschiedenen Ansichten einigermaßen systematisieren. Am nächsten
kommen dem katholischen Sakramentenbegriff die Definitionen von W. Pannenberg
und H. Oft, am weitesten sind von ihm entfernt die Vorstellungen von R. Bultmann
und Fr. Buri. Nach der Entmythologisierungstheologie von Bultmann beruht die
Annahme von Sakramenten auf der Voraussetzung, daß übernatürliche Kräfte an
weltlich-natürliche Gegenstände und an gesprochene Worte als ihre Träger
und Vermittler gebunden sein können. Eine derartige Vorstellung würde jedoch
nach ihm zur Mythologisierung des Christentums führen.
Bedeutend
radikaler ist die Erklärung, die Buri von den Sakramenten gibt. Das Sakrament
ist bei ihm der Mensch selbst in seiner Konfrontierung mit dem Geheimnis des
Seins und der Bestimmung seines Daseins. Die Sakramente sind Symbole im
Vollzug und Nachvollzug seines Selbstverständnisses. Sie fördern das
Personsein in Gemeinschaft, inmitten des Sinnrätsels des Seinsgeheimnisses
als dessen besondere Offenbarung.
Nach
E. Fuchs ist das Sakrament exklusiv christologisch zu verstehen. Kein anderer
als Jesus selbst soll in der Kirche zu Wort kommen, damit Jesu Gemeinde das Volk
des Glaubens sei und bleibe.
Eine
besondere Weiterführung dieser Vorstellung treffen wir bei G. Ebeling. Nach
ihm entspringt das sa-
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kramentale
Wort jeweils aus einer bestimmten Situation. Die christlichen Sakramente sind
heilschaffende, durch das »Wortgeschehen« hervorgebrachte Veränderungen der
menschlichen Situation und zwar aufgrund ihrer Einbeziehung in bestimmte
Situationen des Lebens Jesu. Dies kann verdeutlicht werden durch Ebelings Erklärung
der Taufe und des Abendmahles. »Durch die Taufe wie durch das Abendmahl
ereignet sich dasjenige, was der Glaube ist, nämlich Sein in Christus, in der
Weise leiblicher Handlung als Einbeziehung in bestimmte Situationen des Lebens
Jesu und zwar in diejenigen, in denen sich sein Leben und Sterben als ein
Ganzes darstellt als Hingabe für andere.« In dieser Vorstellung bleibt die
ekklesiologische Tragweite des Sakramentes außer Betracht.
Eine
unmittelbar aus Luthers Theologie gespeiste Entwicklung des
Sakramentenbegriffes treffen wir bei Karl Barth. Der Grundgedanke seiner diesbezüglichen
Lehre ist die Souveränität Gottes und die alleinige Heilswirksamkeit Gottes in
Jesus. Dieser ist nach Karl Barth das eine, einzige ein-für-allemal vollzogene
Sakrament. Die Sakramente verlieren so ihre Bedeutung. Zugespitzt führt
Barths These zu dem Ergebnis, daß auch die Taufe nicht als Sakrament zu
betrachten sei, sondern als Werk und Wort von Menschen, die Jesus Christus
gehorsam geworden sind und ihre Hoffnung auf ihn setzen. Die Taufe ist danach
die Antwort auf das eine Mysterium, das eine Sakrament der Geschichte Jesu
Christi. Die Gedanken Barths werden weitergeführt und verschärft durch E. Jüngel.
Er versteht die Sakramente als Zeichen der Hellenisierung des christlichen
Glaubens, insofern durch sie Elemente der Mysterien-religionen in das
Christentum eingedrungen sind.
In
einer inklusiv christologischen und trinitarischen Sicht verstehen bei aller
Verschiedenheit die Sakra-
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mente
W. Pannenberg, J. Moltmann und H. Ott. Pannenbergs Erklärungen erinnern
ebenso wie jene von Ott an das II. Vatikanische Konzil. Er nennt die Kirche das
Zeichen des göttlichen Heilswillens für die Welt, so daß man sie als »Ursakrament«
erklären kann. Bei Ott tritt dieser Gedanke noch deutlicher in Erscheinung.
Die Sakramente bringen nach ihm die innere Struktur der Kirche zum Ausdruck.
Diese begreift Gemeinschaft mit Gott und der Gläubigen untereinander in sich.
Sie zeigt eine geistliche Wirklichkeit an und zwar so, daß diese Wirklichkeit,
nämlich Gottes Gnade, durch das Zeichen für die Menschen wirksam wird. Auch
bei Ott begegnen uns die Ausdrücke von der Kirche als dem Ursakrament und als
Zeichen des Heiles für die Welt.
Bei
Moltmann überschreitet der Sakramentsbegriff eindeutig die christologische
Sicht auf das pneumato-logische Sakramentenverständnis hin. Das Sakrament hat
nach ihm eine trinitarische Struktur. Nicht Christus für sich, sondern Christus
im Heiligen Geiste, nicht die Kirche für sich, sondern die Kirche im Heiligen
Geiste sollen Sakrament genannt werden. Die Sakramente werden so Zeichen und
Wunder der Geschichte des Geistes, der das Heil schafft und die neue Schöpfung
heraufführt.
Eine
universale und in der Universalität begründete Aufweichung des
Sakramentenbegriffes gibt P. Tillich. Er will eine Erneuerung des liturgischen
Lebens durch die Einbeziehung der ganzen Natur in die christliche Sakramentalität
erreichen. Die Natur ist Träger und Gegenstand des Heils. Es muß ihr religiöses
Symbolpotential aufgedeckt werden. Sakramental sind nach ihm alle Gegenstände
und Vorgänge, in denen das Seinsjenseitige in einem Seienden gegenwärtig angeschaut
wird. Sakramente können jedoch nur entste-
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hen,
wenn die Mächtigkeit eines Natürlichen für den Glauben, wie er sagt, zum Träger
sakramentaler Mächtigkeit wird. Sakramente können nicht willkürlich
geschaffen werden. Ihre Entstehung ist vielmehr Sache des historischen
Schicksals. Man sieht: Tillich ist ein Außenseiter in seiner
Sakramententheologie. Diese Übersicht erfolgt nach Arno Schilson, in:
Herder-Korrespondenz 34, 1980, 133-138.
Das
Hauptproblem besteht für die evangelische Sakramentenlehre aller Richtungen
darin, daß Rechtfertigung (Heil) allein aus dem Glauben an Jesus Christus
gewonnen werden kann und daher die den Sakramenten zukommende Wirksamkeit
schwer oder gar nicht erklärt zu werden vermag. In diesem Sinn ist innerhalb
des lutherischen Glaubens Karl Barth am konsequentesten.