2. Die Sache

 

Wichtiger als die Formel von der Gesamt- oder Grundsakramentalität der Kirche ist die Sache selbst. Die Kirche wird vor allem in der Konzilskonstitution über die Kirche in den beiden ersten Kapiteln beschrie­ben als die aus Christus und dem Heiligen Geist leben­de Gemeinschaft des Heils. Sie ist für die Dauer der Weltzeit die machtvoll wirkende Anwesenheit des Heilswillens Gottes in der Form eines gesellschaftli­chen Gefüges (ordo socialis). Damit ist die Sakramentalität der Kirche als ihr Grundcharakter ausgespro­chen. Was immer in der Kirche geschieht, ist Aus­druck und Vollzug dieses Grundwesens. Mit der Kenn-

 

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Zeichnung der Kirche als einer sakramentalen Wirklich­keit wird nicht den bekannten sieben heiligen Riten der Abschied gegeben oder ein neues, ein achtes Sakra­ment hinzugefügt und auch nicht das Wort der Kirche geringschätzig zur Seite geschoben. Es wird vielmehr der Wurzelboden aufgedeckt, aus welchem die sieben heiligen Zeichen nach dem Willen Christi hervorkom­men und wachsen. In ihnen erhebt sich die Sakramentalität der Gesamtkirche Jeweils entsprechend den menschlichen Lebenssituationen sowie ihrer konkre­ten Höhe.

Die Sakramentalität der Kirche läßt sich nur von Christus her, von dem christozentrisch-pneumatologi-schen Wesen der Kirche her verstehen. Jesus Christus ist das endgültige, nie mehr zu übertreffende, ent­scheidend wirksame Heilszeichen Gottes in der Welt. Gott hat sich dem Menschen Jesus und durch ihn (in einer wesentlich verschiedenen Weise) allen Men­schen endgültig und unwiderruflich zugesagt. Die Selbstzusage Gottes gewinnt allerdings ihren Sinn erst durch die Annahme von selten des Menschen. Der Mensch Jesus Christus ist Ort und Mittel der Begeg­nung Gottes mit den Menschen. Deshalb können wir ihn das Ursakrament nennen.

 

 

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