10. Kapitel

 

Wandel der Sakramente?

 

Die Geschichte zeigt, daß bei allen sieben heiligen Riten das Zeichen mehrfachen Änderungen unterwor­fen war, teils größeren, teils geringeren. Es sei daran erinnert, daß Papst Pius XII. als das äußere Zeichen für das Sakrament des Ordo die Handauflegung und ein bestimmtes Gebet bestimmt hat, dabei aber die Frage offen ließ, ob nicht in früheren Zeiten tatsächlich auch die Überreichung priesterlicher Symbole, z.B. des Missale oder des Kelches, notwendig gewesen sei, damit das Sakrament zustande kam. Hier kommt zum Ausdruck, daß die kirchliche Verfügung nicht nur eine Ornamentierung des sakramentalen Zeichens betrifft, sondern dieses selbst näher bestimmt, so daß von der Beachtung der kirchlichen Bestimmung das Zustande­kommen des Sakramentes abhängig ist (DS 3857ff).

Diese Beobachtung scheint im Widerspruch zu ste­hen zu der Aussage des Konzils von Trient, daß die »Substanz« des Sakramentes von Christus bestimmt und daher der Gewalt der Kirche entzogen ist (DS 1061, 1699, 1728f, 3556, 3857). Zur Lösung dieses durch die geschichtliche Forschung entstandenen echten Problems läßt sich folgendes sagen: Wenn die sakramentalen Zeichen schon in der apostolischen Zeit festgelegt wurden, so sind sie doch wie jede göttliche Selbstmitteilung auch durch die freie Annahme von seiten der Menschen bestimmt. Sie sind einerseits göttli­che Setzungen, andererseits aber Lebensvollzug der Kirche. Die Kirche ist kein mechanisch funktionieren­der Apparat, sondern eine Gemeinschaft von freien Menschen. In den sakramentalen Zeichen vollzieht,

 

64

 

wenngleich Gott selbst in ihnen wirksam ist, die Kir­che, und zwar durch ihre Repräsentanten in freiem Ge­horsam gegen Gott, ihr eigenes Leben, welches ein Leben im Glauben, in der Hoffnung und in der Liebe ist. Wenn die Sakramente zwar nicht willkürliche, son­dern von Gott bestimmte, aber doch reale Lebensäu­ßerungen der Kirche sind, muß man der Gesamtkirche die Entscheidung zubilligen, wie sie ihren Glauben, ih­ren Gehorsam und ihre Liebe zu Gott im Rahmen der göttlichen Verfügung äußert.

Man kann dies so verstehen: Aus der apostolischen Zeit stammt das sakramentale Zeichen im Sinne eines Zeichenfeldes. Außerhalb dieses Zeichenfeldes könnte das Sakrament nicht Zustandekommen. Innerhalb des Zeichenfeldes aber kann die Kirche im Laufe der Ge­schichte eine genauere Konkretisierung vornehmen, mit der Wirkung, daß nur das von der Kirche in dem geschichtlichen Konkretisierungsvorgang festgelegte Zeichen das Sakrament zustandekommen läßt. Diese Konkretisierung des Zeichenfeldes und innerhalb des Zeichenfeldes ist bedingt durch die Geschichtlichkeit der Kirche. Das sakramentale Zeichen kann nicht in je­der Kulturgestalt seine Symbolhaftigkeit in gleicher Weise ausüben. Es ist durchaus möglich, daß ein Zei­chen, das in einem Jahrhundert verständlich war, in einem anderen seine Verständlichkeit infolge der ver­änderten Kulturlage verringert. Dies kann allerdings nicht zur Folge haben, daß die Kirche das aus der apo­stolischen Zeit stammende Zeichenfeld völlig verläßt und ein ganz neues Symbol schafft. Die Kirche ist für die von der geschichtlichen Situation geforderte Her­ausarbeitung einer deutlicheren Symbolhaftigkeit des Sakramentes immer an die Grenzen des Zeichenfeldes gebunden und muß sich innerhalb des Feldes bewe­gen. Diese Situation bringt es mit sich, daß die Kirche

 

65

eine einmal von ihr vorgenommene Konkretisierung in­nerhalb des Zeichenfeldes aufgrund sozialer und kultu­reller Entwicklungen wieder ändern kann.

 

Zurück zum Inhaltsverzeichnis Band V-3