10.
Kapitel
Wandel
der Sakramente?
Die
Geschichte zeigt, daß bei allen sieben heiligen Riten das Zeichen mehrfachen Änderungen
unterworfen war, teils größeren, teils geringeren. Es sei daran erinnert, daß
Papst Pius XII. als das äußere Zeichen für das Sakrament des Ordo die
Handauflegung und ein bestimmtes Gebet bestimmt hat, dabei aber die Frage offen
ließ, ob nicht in früheren Zeiten tatsächlich auch die Überreichung
priesterlicher Symbole, z.B. des Missale oder des Kelches, notwendig gewesen
sei, damit das Sakrament zustande kam. Hier kommt zum Ausdruck, daß die
kirchliche Verfügung nicht nur eine Ornamentierung des sakramentalen Zeichens
betrifft, sondern dieses selbst näher bestimmt, so daß von der Beachtung der
kirchlichen Bestimmung das Zustandekommen des Sakramentes abhängig ist (DS
3857ff).
Diese
Beobachtung scheint im Widerspruch zu stehen zu der Aussage des Konzils von
Trient, daß die »Substanz« des Sakramentes von Christus bestimmt und daher
der Gewalt der Kirche entzogen ist (DS 1061, 1699, 1728f, 3556, 3857). Zur Lösung
dieses durch die geschichtliche Forschung entstandenen echten Problems läßt
sich folgendes sagen: Wenn die sakramentalen Zeichen schon in der apostolischen
Zeit festgelegt wurden, so sind sie doch wie jede göttliche Selbstmitteilung
auch durch die freie Annahme von seiten der Menschen bestimmt. Sie sind
einerseits göttliche Setzungen, andererseits aber Lebensvollzug der Kirche.
Die Kirche ist kein mechanisch funktionierender Apparat, sondern eine
Gemeinschaft von freien Menschen. In den sakramentalen Zeichen vollzieht,
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wenngleich
Gott selbst in ihnen wirksam ist, die Kirche, und zwar durch ihre Repräsentanten
in freiem Gehorsam gegen Gott, ihr eigenes Leben, welches ein Leben im
Glauben, in der Hoffnung und in der Liebe ist. Wenn die Sakramente zwar nicht
willkürliche, sondern von Gott bestimmte, aber doch reale Lebensäußerungen
der Kirche sind, muß man der Gesamtkirche die Entscheidung zubilligen, wie sie
ihren Glauben, ihren Gehorsam und ihre Liebe zu Gott im Rahmen der göttlichen
Verfügung äußert.
Man
kann dies so verstehen: Aus der apostolischen Zeit stammt das sakramentale
Zeichen im Sinne eines Zeichenfeldes. Außerhalb dieses Zeichenfeldes könnte
das Sakrament nicht Zustandekommen. Innerhalb des Zeichenfeldes aber kann die
Kirche im Laufe der Geschichte eine genauere Konkretisierung vornehmen, mit
der Wirkung, daß nur das von der Kirche in dem geschichtlichen
Konkretisierungsvorgang festgelegte Zeichen das Sakrament zustandekommen läßt.
Diese Konkretisierung des Zeichenfeldes und innerhalb des Zeichenfeldes ist
bedingt durch die Geschichtlichkeit der Kirche. Das sakramentale Zeichen kann
nicht in jeder Kulturgestalt seine Symbolhaftigkeit in gleicher Weise ausüben.
Es ist durchaus möglich, daß ein Zeichen, das in einem Jahrhundert verständlich
war, in einem anderen seine Verständlichkeit infolge der veränderten
Kulturlage verringert. Dies kann allerdings nicht zur Folge haben, daß die
Kirche das aus der apostolischen Zeit stammende Zeichenfeld völlig verläßt
und ein ganz neues Symbol schafft. Die Kirche ist für die von der
geschichtlichen Situation geforderte Herausarbeitung einer deutlicheren
Symbolhaftigkeit des Sakramentes immer an die Grenzen des Zeichenfeldes gebunden
und muß sich innerhalb des Feldes bewegen. Diese Situation bringt es mit
sich, daß die Kirche
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eine
einmal von ihr vorgenommene Konkretisierung innerhalb des Zeichenfeldes
aufgrund sozialer und kultureller Entwicklungen wieder ändern kann.