2.
Vielzahl der Sakramente in der Väterzeit
Der
erste Schritt war die Bezeichnung von Taufe und Eucharistie als Sakramente durch
Tertullian um die Wende vom 2. zum 3.Jahrhundert. Da die Firmung lange Zeit
eng mit der Taufe verbunden war und mit dieser den einheitlichen Aufnahmeritus
in die Kirche darstellte, hat es lange Zeit gedauert, bis die Firmung als
eigenständiges Sakrament erkannt wurde. Isidor von Sevilla (gest. 633) zählte
vier Sakramente auf: Taufe, Firmung (Chrisma), Leib Christi, Blut Christi
(indem er die Eucharistie als zwei Sakramente zählte). Von Cyprian und
Augustinus wird auch der Ordo Sakrament genannt. Bei dem weiten Sakramentsbegriff
dieser Theologen hat dies allerdings keine zu große Bedeutung. Die Buße wird
in der Alten Kirche kaum Sakrament genannt. Der Grund lag wohl darin, daß das
lange und umständliche Verfahren sich nicht in den Sakramentsbegriff der Zeit
einfügen ließ. Es fehlt auch das von Augustinus für die Konstitution des
Sakramentes als notwendig erachtete »Ding«. Man konnte höchstens die durch
Handauflegung und zum Teil durch Ölsalbung erfolgte Rekonziliation Sakrament
nennen. Für Augustinus ist jedoch das eigentliche Sakrament der Sündenvergebung
die Taufe. Den Bußritus sah man in innerer Beziehung zur Taufe, insofern er
die Taufgnade wiederherstellte. Die Krankenölung wurde ebenfalls nicht als
Sakrament bezeichnet. Da die Buße vielfach bis an das Lebensende verschoben
und auch bei der Rekonziliation die Ölsalbung vorgenommen wurde, war es
schwierig, sie als eigenes Sakrament zu erkennen. Die Ehe wurde zwar im Anschluß
an Eph 5,32 mit dem Worte Sakrament bedacht. Trotzdem gibt es in der Väterzeit
kein ausdrückliches Zeugnis für die Sakramentalität im Sinne der
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späteren
kirchlichen Lehre. In der Mailänder Kirche und wohl nur in ihr wurde im Anschluß
an einen Am-brosiustext die Fußwaschung als Sakrament bezeichnet.
Zusammenfassend
muß man sagen: Infolge der Unbestimmtheit des Sakramentsbegriffs war es in
der Väterzeit nicht möglich, die Sakramente erschöpfend aufzuzählen. Wenn
Taufe, Firmung und Eucharistie als zwei oder drei oder auch vier Sakramente
genannt wurden, so ist dies zu verstehen als die Betonung der Heilsmächtigkeit
dieser »Mysterien«. Auf manche von der Kirche in die Liturgie eingeführten im
Sinne der späteren Lehre nichtsakramentale Riten läßt sich die augustinische
Bestimmung des Sakramentes leichter anwenden als auf einige, später von der
Kirche als Sakramente definierte Handlungen.
In
der Periode vom Ende der Väterzeit bis zum 12. Jahrhundert (Frühscholastik)
begegnet uns gelegentlich die Meinung, daß man möglichst viele Sakramente
annehmen müsse. Petrus Damiani (gest. 1072) nennt zwölf. Auf der anderen Seite
allerdings zählt er Taufe, Eucharistie und Ordination zu den »Hauptsakramenten«.