e) Gefahren

Wenn es uns tröstet, daß jede Eucharistiefeier in dem Gewirre des geschichtlichen Lebens einen Schritt vorwärts in die letzte Zukunft bedeutet, so darf doch auch die Kehrseite nicht übersehen werden. Sie hat wieder zwei Teile an sich. Von dem einen war schon die Rede. Wer unwürdig dieses Brot ißt oder den Kelch des Herrn trinkt, geht zwar auch einer absoluten Zu­kunft entgegen, aber es ist die Zukunft des Gerichts. Die andere Seite betrifft die Notwendigkeit des Essens und Trinkens. Christus sagt nach Johannes (6,53): »Wahrlich, wahrlich, ich sage euch: wenn ihr das Fleisch des Menschensohnes nicht esset und sein Blut nicht trinket, habt ihr nicht Leben in euch.« Wer den in der Eucharistie liegenden Schritt in die Zukunft unter­läßt, wird die Zukunft nicht erreichen. Oder vielmehr: Er wird nicht die Zukunft der Vollendung erreichen.

 

f) Kirchliche Regelung

Die Kirche hat in der Sorge für diese letzte, der Vollendung dienende Ankunft Regelungen erlassen. Christus selbst schweigt darüber, ob das Essen seines Fleisches und Blutes öfters erfolgen muß, oder ob ein einmaliges Essen und Trinken genügt. Die Kirche hat erklärt, daß der Gläubige am Herrentage und an den kirchlichen Festen die eucharistische Opferfeier mit­vollziehen muß und daß er wenigstens einmal im Jahr in einer vollkommenen Weise, nämlich durch Kommu­nion, an der eucharistischen Opferfeier teilzunehmen

 

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hat (4. Laterankonzil 1215, DS 437). Hier handelt es sich nicht um eine willkürliche positive Bestimmung der Kirche. Ihr Gebot dient vielmehr dem Schutze und dem Vollzug des Christuslebens. Wie das natürliche Leben sich in Rhythmen vollzieht, so vollzieht sich auch das Leben in Christus in Rhythmen, welche bis zu einem gewissen Grade dem natürlichen Leben kor­respondieren.

Das Urteil der Kirche über diesen Rhythmus ist nicht unabänderlich. Es ist sowohl durch den dem Men­schen selbst immanenten Lebensrhythmus als auch durch die geschichtlichen, die kulturellen, die sozialen, die wirtschaftlichen und die politischen Lebensformen bedingt. Es wäre ein gefährlicher Irrtum, wenn sich je­mand der Meinung hingäbe, dem Gebot der Kirche durch Teilnahme an einer anderen Gemeinschaftsfeier gerecht werden zu können,

   

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