e)
Gefahren
Wenn
es uns tröstet, daß jede Eucharistiefeier in dem Gewirre des geschichtlichen
Lebens einen Schritt vorwärts in die letzte Zukunft bedeutet, so darf doch auch
die Kehrseite nicht übersehen werden. Sie hat wieder zwei Teile an sich. Von
dem einen war schon die Rede. Wer unwürdig dieses Brot ißt oder den Kelch des
Herrn trinkt, geht zwar auch einer absoluten Zukunft entgegen, aber es ist die
Zukunft des Gerichts. Die andere Seite betrifft die Notwendigkeit des Essens und
Trinkens. Christus sagt nach Johannes (6,53): »Wahrlich, wahrlich, ich sage
euch: wenn ihr das Fleisch des Menschensohnes nicht esset und sein Blut nicht
trinket, habt ihr nicht Leben in euch.« Wer den in der Eucharistie liegenden
Schritt in die Zukunft unterläßt, wird die Zukunft nicht erreichen. Oder
vielmehr: Er wird nicht die Zukunft der Vollendung erreichen.
f)
Kirchliche Regelung
Die
Kirche hat in der Sorge für diese letzte, der Vollendung dienende Ankunft
Regelungen erlassen. Christus selbst schweigt darüber, ob das Essen seines
Fleisches und Blutes öfters erfolgen muß, oder ob ein einmaliges Essen und
Trinken genügt. Die Kirche hat erklärt, daß der Gläubige am Herrentage und
an den kirchlichen Festen die eucharistische Opferfeier mitvollziehen muß und
daß er wenigstens einmal im Jahr in einer vollkommenen Weise, nämlich durch
Kommunion, an der eucharistischen Opferfeier teilzunehmen
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hat
(4. Laterankonzil 1215, DS 437). Hier handelt es sich nicht um eine willkürliche
positive Bestimmung der Kirche. Ihr Gebot dient vielmehr dem Schutze und dem
Vollzug des Christuslebens. Wie das natürliche Leben sich in Rhythmen
vollzieht, so vollzieht sich auch das Leben in Christus in Rhythmen, welche bis
zu einem gewissen Grade dem natürlichen Leben korrespondieren.
Das
Urteil der Kirche über diesen Rhythmus ist nicht unabänderlich. Es ist sowohl
durch den dem Menschen selbst immanenten Lebensrhythmus als auch durch die
geschichtlichen, die kulturellen, die sozialen, die wirtschaftlichen und die
politischen Lebensformen bedingt. Es wäre ein gefährlicher Irrtum, wenn sich
jemand der Meinung hingäbe, dem Gebot der Kirche durch Teilnahme an einer
anderen Gemeinschaftsfeier gerecht werden zu können,