3.
Eingrenzung seit Hugo von St. Viktor
Erst
der vollere Sakramentsbegriff des Hugo von St. Viktor konnte Ausgang für die
Siebenzahl werden. Nach dieser Sakramententheologie gibt es drei Arten von
Sakramenten: Heilssakramente (sacramenta salutaria: Taufe, Eucharistie, Weihe
der Kirche und Konfirmation), Erweckungssakramente (s. exercitationis), die
nicht heilsnotwendig, aber heilsförderlich sind (Weihwasser, Asche, Palmweihe,
Kerzenweihe usw.), und endlich Vorbereitungssakramente (s. praeparato-
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ria:
Ordination, Konsekration heiliger Gefäße, Weihe der kirchlichen Gewänder
usw.).
Die
Kanonisten des 12. Jahrhunderts, näherhin die Glossatoren des Gratianischen
Dekretes am Ende des Jahrhunderts, z.B. Rufin, unterscheiden Heilssakramente,
Dienstsakramente, Verehrungssakramente und Vorbereitungssakramente. Zur ersten
Gruppe gehören Taufe, Eucharistie, Firmung, zur zweiten heilige Gefäße,
Gebete der Kleriker, zur dritten die Festtage, zur vierten die Konsekration der
Kleriker, der Kirchen, der kirchlichen Gefäße. Eine andere Einteilung der
Glossatoren unterscheidet Sakramente bloß der Würde, Sakramente der
Heilsnotwendigkeit (Taufe, Katechismus, Exorzismen) und Sakramente der
Heilsnotwendigkeit und der Würde zugleich (Firmung, Eucharistie). Sicard
von Cremona kennt sieben Hauptsakramente. Er zählt sie in der später üblich
gewordenen Weise auf. Den Anlaß zur Siebenzahl sieht er in der Siebenzahl der
Geistesgaben. Die ersten fünf sind nach ihm heilsnotwendige, die letzten zwei
freiwillige Sakramente.