3. Eingrenzung seit Hugo von St. Viktor

 

Erst der vollere Sakramentsbegriff des Hugo von St. Viktor konnte Ausgang für die Siebenzahl werden. Nach dieser Sakramententheologie gibt es drei Arten von Sakramenten: Heilssakramente (sacramenta salutaria: Taufe, Eucharistie, Weihe der Kirche und Konfir­mation), Erweckungssakramente (s. exercitationis), die nicht heilsnotwendig, aber heilsförderlich sind (Weihwasser, Asche, Palmweihe, Kerzenweihe usw.), und endlich Vorbereitungssakramente (s. praeparato-

 

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ria: Ordination, Konsekration heiliger Gefäße, Weihe der kirchlichen Gewänder usw.).

Die Kanonisten des 12. Jahrhunderts, näherhin die Glossatoren des Gratianischen Dekretes am Ende des Jahrhunderts, z.B. Rufin, unterscheiden Heilssakra­mente, Dienstsakramente, Verehrungssakramente und Vorbereitungssakramente. Zur ersten Gruppe ge­hören Taufe, Eucharistie, Firmung, zur zweiten heilige Gefäße, Gebete der Kleriker, zur dritten die Festtage, zur vierten die Konsekration der Kleriker, der Kirchen, der kirchlichen Gefäße. Eine andere Einteilung der Glossatoren unterscheidet Sakramente bloß der Wür­de, Sakramente der Heilsnotwendigkeit (Taufe, Kate­chismus, Exorzismen) und Sakramente der Heilsnot­wendigkeit und der Würde zugleich (Firmung, Eucha­ristie). Sicard von Cremona kennt sieben Hauptsakra­mente. Er zählt sie in der später üblich gewordenen Weise auf. Den Anlaß zur Siebenzahl sieht er in der Siebenzahl der Geistesgaben. Die ersten fünf sind nach ihm heilsnotwendige, die letzten zwei freiwillige Sakramente.

 

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