5. Kapitel

 

Christus der Ursprung der Einzelsakramente

 

Nach dem Glauben der katholischen Kirche lassen sich die sieben heiligen Riten auf Jesus Christus mittel­bar oder unmittelbar zurückführen. Wie Jesus die Kir­che vorbereitete, hat er auch jene heiligen Zeichen an­geordnet oder vorbereitet, in denen die Kirche ihre Heilsaufgabe vollzieht. Jesus hat, wie wir sagen, die Sakramente »gestiftet«. Sie haben indes wie die Kir­che als Volk Gottes und Leib Christi ihre Kerngestalt und die darin wurzelnde Wirksamkeit erst gewonnen durch die Heilstätigkeit des von Christus gesandten Heiligen Geistes und durch den freien Gehorsam der ersten Jünger, welche unter dem Impuls des Heiligen Geistes die Hauptintention Christi realisiert haben. So liegt die Wurzel der Sakramente im apostolischen Zeit­alter. Ihre zeichenhafte Gestalt wurde jedoch auch jen­seits des ersten Jahrhunderts im Rahmen der apostoli­schen Überlieferung von der Kirche entsprechend den

 

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Bedürfnissen der Zeit weiterentwickelt, ohne daß der Symbolkern jemals verlassen worden wäre. In dem letzten Moment drückt sich die durchhaltende Kraft des Ursprungs aus.

Wenn wir von den einzelnen Sakramenten glauben, daß sie durch Jesus Christus »gestiftet« sind, so be­darf diese These einer vollständigeren Interpretation. Die exegetische und dogmengeschichtliche Herme­neutik zeigt, daß eine Reihe von Sakramenten von Christus mit keinem Worte erwähnt wird. Man würde indes den Glaubenssatz des Konzils von Trient (DS 1601) von der »Stiftung« der Sakramente durch Jesus Christus unterschätzen, wenn man schon in der Stif­tung der Kirche bzw. in deren Vorbereitung durch Je­sus Christus die Stiftung der sieben Sakramente impli­ziert sähe. Wäre diese These richtig, dann müßte man fragen, warum die Kirche aufgrund ihres gesamtsakra­mentalen Wesens gerade sieben und nicht mehr oder weniger Sakramente geschaffen habe. Die im Leben der Gemeinschaft und des Einzelnen vorkommenden Situationen fordern keineswegs gerade die Sieben­zahl. Zunächst kann man mit R. Schnackenburg fest­stellen, daß die Sakramente auf der spezifisch paulinischen Denkweise beruhen, welche das heilsgeschicht­liche (Adam-Christus) und das pneumatisch-überzeit­liche Element verbindet. Die Überbrückung der zeitli­chen und sachlichen Kluft (zwischen Christus und den folgenden Generationen) ist Paulus möglich durch die Gestalt Christi selbst. Denn dieser ist ihm einerseits der historische Jesus und bleibt als solcher der Messias, andererseits ist er aber der durch die Zeiten hindurch gegenwärtig bleibende erhöhte Herr, dessen Kommen mit Sehnsucht erwartet wird.

Man wird von dem Willen Jesu Christi zum Sakra­ment nur dann sprechen können, wenn wir in der Hei-

 

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ligen Schrift Texte finden, die wenigstens ansatzweise Zeugnis von diesem Willen ablegen. Solche Ansätze sind in der Tat zu finden. Sie betreffen die Taufe und die Eucharistiefeier. Ob auch für die übrigen Sakra­mente, etwa für das Bußsakrament, unmittelbare An­weisungen Jesu Christi in der Schrift bezeugt sind, läßt sich nicht ebenso klar erkennen. Dennoch läßt sich behaupten, daß die Schrift für alle übrigen Sakra­mente Andeutungen bietet. Insofern diese von den Aposteln stammen, kann und muß man sie zu dem Offenbarungsbestande rechnen. Dabei muß ein Doppel­tes festgestellt werden: Einmal, daß sich nicht alle im Neuen Testament berichteten Heilszeichen Jesu in der Entfaltung des kirchlichen Glaubens zum Vollbegriff des Sakramentes emporgehoben haben (nicht die Fußwaschung), zweitens, daß die für die später so ge­nannten sieben Sakramente in der Schrift bezeugten Ansätze von sehr verschiedener Intensität sind. So ist z.B. nirgends theoretisch ausgesprochen, daß die Priesterweihe oder die Bischofsweihe durch Handauf­legung zu erfolgen hat. Es ist uns nur das Faktum be­zeugt, daß die heiligen Gewalten durch Handaufle­gung und Gebet übertragen worden sind, ohne daß darüber in der Heiligen Schrift reflektiert wird (z.B. Apg 6,7). Es hat denn auch einer langen Entwicklung bedurft, bis der Aufnahmeritus in die Kirche als eine Zweiheit von sakramentalen Zeichen (Taufe und Fir­mung) von der Kirche klar erkannt worden ist.

Der Differenz in bezug auf die Klarheit und auf die Gestalthaftigkeit der neutestamentlichen Heilszeichen entspricht es auch, wenn das Konzil von Trient unter den Sakramenten einen Rangunterschied annimmt und Taufe und Eucharistie vor allen übrigen Sakra­menten in das Licht hebt (DS 1603).

 

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