5.
Kapitel
Christus
der Ursprung der Einzelsakramente
Nach
dem Glauben der katholischen Kirche lassen sich die sieben heiligen Riten auf
Jesus Christus mittelbar oder unmittelbar zurückführen. Wie Jesus die Kirche
vorbereitete, hat er auch jene heiligen Zeichen angeordnet oder vorbereitet,
in denen die Kirche ihre Heilsaufgabe vollzieht. Jesus hat, wie wir sagen, die
Sakramente »gestiftet«. Sie haben indes wie die Kirche als Volk Gottes und
Leib Christi ihre Kerngestalt und die darin wurzelnde Wirksamkeit erst gewonnen
durch die Heilstätigkeit des von Christus gesandten Heiligen Geistes und durch
den freien Gehorsam der ersten Jünger, welche unter dem Impuls des Heiligen
Geistes die Hauptintention Christi realisiert haben. So liegt die Wurzel der
Sakramente im apostolischen Zeitalter. Ihre zeichenhafte Gestalt wurde jedoch
auch jenseits des ersten Jahrhunderts im Rahmen der apostolischen Überlieferung
von der Kirche entsprechend den
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Bedürfnissen
der Zeit weiterentwickelt, ohne daß der Symbolkern jemals verlassen worden wäre.
In dem letzten Moment drückt sich die durchhaltende Kraft des Ursprungs aus.
Wenn
wir von den einzelnen Sakramenten glauben, daß sie durch Jesus Christus »gestiftet«
sind, so bedarf diese These einer vollständigeren Interpretation. Die
exegetische und dogmengeschichtliche Hermeneutik zeigt, daß eine Reihe von
Sakramenten von Christus mit keinem Worte erwähnt wird. Man würde indes den
Glaubenssatz des Konzils von Trient (DS 1601) von der »Stiftung« der
Sakramente durch Jesus Christus unterschätzen, wenn man schon in der Stiftung
der Kirche bzw. in deren Vorbereitung durch Jesus Christus die Stiftung der
sieben Sakramente impliziert sähe. Wäre diese These richtig, dann müßte
man fragen, warum die Kirche aufgrund ihres gesamtsakramentalen Wesens gerade
sieben und nicht mehr oder weniger Sakramente geschaffen habe. Die im Leben der
Gemeinschaft und des Einzelnen vorkommenden Situationen fordern keineswegs
gerade die Siebenzahl. Zunächst kann man mit R. Schnackenburg feststellen,
daß die Sakramente auf der spezifisch paulinischen Denkweise beruhen, welche
das heilsgeschichtliche (Adam-Christus) und das pneumatisch-überzeitliche
Element verbindet. Die Überbrückung der zeitlichen und sachlichen Kluft
(zwischen Christus und den folgenden Generationen) ist Paulus möglich durch die
Gestalt Christi selbst. Denn dieser ist ihm einerseits der historische Jesus und
bleibt als solcher der Messias, andererseits ist er aber der durch die Zeiten
hindurch gegenwärtig bleibende erhöhte Herr, dessen Kommen mit Sehnsucht
erwartet wird.
Man
wird von dem Willen Jesu Christi zum Sakrament nur dann sprechen können, wenn
wir in der Hei-
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ligen
Schrift Texte finden, die wenigstens ansatzweise Zeugnis von diesem Willen
ablegen. Solche Ansätze sind in der Tat zu finden. Sie betreffen die Taufe und
die Eucharistiefeier. Ob auch für die übrigen Sakramente, etwa für das Bußsakrament,
unmittelbare Anweisungen Jesu Christi in der Schrift bezeugt sind, läßt sich
nicht ebenso klar erkennen. Dennoch läßt sich behaupten, daß die Schrift für
alle übrigen Sakramente Andeutungen bietet. Insofern diese von den Aposteln
stammen, kann und muß man sie zu dem Offenbarungsbestande rechnen. Dabei muß
ein Doppeltes festgestellt werden: Einmal, daß sich nicht alle im Neuen
Testament berichteten Heilszeichen Jesu in der Entfaltung des kirchlichen
Glaubens zum Vollbegriff des Sakramentes emporgehoben haben (nicht die Fußwaschung),
zweitens, daß die für die später so genannten sieben Sakramente in der
Schrift bezeugten Ansätze von sehr verschiedener Intensität sind. So ist z.B.
nirgends theoretisch ausgesprochen, daß die Priesterweihe oder die
Bischofsweihe durch Handauflegung zu erfolgen hat. Es ist uns nur das Faktum
bezeugt, daß die heiligen Gewalten durch Handauflegung und Gebet übertragen
worden sind, ohne daß darüber in der Heiligen Schrift reflektiert wird (z.B.
Apg 6,7). Es hat denn auch einer langen Entwicklung bedurft, bis der
Aufnahmeritus in die Kirche als eine Zweiheit von sakramentalen Zeichen (Taufe
und Firmung) von der Kirche klar erkannt worden ist.
Der
Differenz in bezug auf die Klarheit und auf die Gestalthaftigkeit der
neutestamentlichen Heilszeichen entspricht es auch, wenn das Konzil von Trient
unter den Sakramenten einen Rangunterschied annimmt und Taufe und Eucharistie
vor allen übrigen Sakramenten in das Licht hebt (DS 1603).
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