3. Kapitel

 

Die päpstliche Unfehlbarkeit

 

Eine Sondergestalt der päpstlichen Höchstgewalt ist die Unfehlbarkeit. Sie hängt mit der Unfehlbarkeit der Kirche zusammen und kann ohne diese nicht verstan­den werden.

 

1. Die Unfehlbarkeit der Kirche

 

Zunächst sei betont, daß die dem Papste zukom­mende Unfehlbarkeit den Sinn hat, die Offenbarung zu­verlässig zu verkündigen, ohne menschliche Miß­deutungen, Verkürzungen oder Hinzufügungen. Sie hat ihren Sinn in der Unfehlbarkeit des ganzen Gottes­volkes bzw. in dem Leben, welches das Gottesvolk aus der Offenbarungswahrheit vollzieht. Man darf da­bei fragen, ob das in der Spätscholastik aufkommende und im 19. Jahrhundert besonders aktualisierte Wort »unfehlbar« das geeignete Wort ist, um den ganzen damit gemeinten Inhalt unmißverständlich zu bezeich­nen (K.Forster, Zum Fall Küng, 1980 11f. Siehe G. Schwaiger, Die Geltung des Papsttums im 18. Jahr­hundert. Festschrift M.Schmaus 1967, 1153-1169). Man kann nicht sagen; das Unfehlbarkeitsdogma sei nur eine Randlehre. Auch wenn es selbst mehr eine formale als eine inhaltliche Struktur hat, so ist es doch ein zuverlässiges Instrument, um zentrale Inhalte zu sichern, und es hat so selbst zentrale Tragweite.

Die Unfehlbarkeit des Papstes wird sowohl vom I. als auch vom II. Vatikanischen Konzil klar ausgesprochen. Wenn das II. Vatikanische Konzil anders als das Konzil von Trient der Verkündigung des Wortes Gottes den Vorrang vor allen übrigen Aufgaben der Kirche ein-

 

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räumt, und so die katholische Kirche sich als die Kir­che des Wortes erweist, ist die Feststellung dessen, was von Jesus Christus geoffenbart und von der apo­stolischen Kirche überliefert worden ist, von grundle­gender Bedeutung.

Das Volk Gottes hat das Offenbarungserbe von den Aposteln empfangen, damit es dies unter der Wirk­samkeit des Heiligen Geistes treu bewahre und allen Menschen bezeuge und daraus in Glaube, Hoffnung und Liebe das Leben gestalte, und zwar sowohl in in­dividueller wie auch in kollektiver Hinsicht, bis zur Wiederkunft Jesu Christi. Das Volk Gottes wäre nicht mehr das Volk Gottes, es wäre nicht mehr der Leib Christi, wenn es anderes glauben würde, als ihm von Christus gesagt und von den Aposteln überliefert wor­den ist, wenn es nicht als Ganzes unfehlbar wäre im Glauben. Es nährt sich in der Eucharistie ständig vom Leibe und vom Blute des Herrn. Deshalb lebt es im­merfort im treuen Bekenntnis zu ihm und dadurch im treuen Bekenntnis zu dem Vater. In diesem Bekennt­nis bejaht es das ganze Heilswort und Heilstun ihres Herrn und sucht dies immer tiefer zu verstehen. Seine brüderliche Einheit erweist sich hier als eine Einheit im Glauben. Die Glaubenseinheit ist die sichtbare Erschei­nung der sakramentalen Gemeinschaft. Die Angehöri­gen des Gottesvolkes sind untereinander im gleichen Christusglauben verbunden, weil sie mit Christus eins sind.

Christus selbst hat der Kirche den Verkündigungs­auftrag gegeben (Mt 28.18-20; Mk 16,5. 20; Lk 14, 47-49). Er ist ursprüngliches Element der Sendung, welche die Kirche von ihrem Herrn empfangen hat (Joh 20,21). So kann Jesus die Lehrautorität der Jün­ger mit seiner eigenen identifizieren (Lk 10,16). Zur Er­füllung ihrer Lehraufgabe wird er, der in die Welt ge-

 

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kommen ist, um der Wahrheit Zeugnis zu geben (Joh 18,37), bis an das Ende der Zeiten gegenwärtig blei­ben (Mt 16,18; 28,20; Lk 22,31 f). Darüber hinaus ver­heißt er ihr für den Vollzug seines Auftrages den Heili­gen Geist. Dieser wird sie in alle Wahrheit einführen. Er wird nicht von sich selbst reden, sondern was er hört, wird er sagen, und was da kommt, wird er ver­kündigen (Joh 14,16; 15,26; 16,12f). Er wird dafür sorgen, daß nichts vergessen wird. Denn er wird der Kirche immer wieder in Erinnerung rufen, was sie von ihrem Herrn empfangen hat (Joh 14,26; 16,13f). Er wird auch nichts Neues sagen, sondern das Gesagte interpretieren und so in seiner Fülle hervortreten las­sen. In der Kraft des Heiligen Geistes kann und soll die Kirche Zeugnis geben von Jesus Christus, welcher der Herr und der Messias ist (Lk 24,49; Joh 15,26; Apg 1,8). Die Jünger werden von den Dächern herab ver­kündigen, was Jesus im Verborgenen gepredigt hat (Mt 10,27). Ihre Botschaft hören, bedeutet soviel wie Christus selber hören (Lk 10,16; Mt 10,40). Darum wird derjenige, der die Predigt der Kirche vernimmt und annimmt, selig werden, der sie verwirft, ver­dammt werden (Mt 16,16). Durch den Heiligen Geist ist die Kirche bis an das Ende der Zeiten für die Wahr­heit geweiht (Joh 17,17ff). Deshalb müssen die Jün­ger Jesu für das Wort ihrer Verkündigung vorbehaltlo­sen Glauben und Gehorsam verlangen. Ihr Kerygma läßt keine Behinderung und keine Einschränkung zu (Apg 14,19; 29ff; 2 Tim 2,9). Es ist nicht Menschen­wort, sondern Gottes Wort, wenn auch in menschli­cher Gestalt (2 Kor 4,5; 1 Thess 2,13). Sie vollziehen das Wort ihrer Verkündigung im Auftrage Jesu (Röm 10,17; 1 Kor 9,15), als Dienst am Worte und am menschlichen Heil (Apg 6,2ff; Eph 4,14). Der Heilige Geist gewährleistet die Zuverlässigkeit und die Lauter-

 

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keit der Verkündigung (Apg 5,32; 15,28; vgl. 2 Kor 13,13; 1 Kor 7,25; Röm 1,1; 2,16; 2 Thess 1,8; Gal 1,11f; 1,16; Tit 1,9). Die Kirche ist demgemäß die Säule und der Pfeiler der Wahrheit (1 Tim 3,15).

In der Urkirche drückt sich das gläubige Bewußt­sein, in der endgültigen und nicht überholbaren, allen Menschen zugedachten göttlichen Heilsoffenbarung zu leben, in den Bekenntnis- und Glaubensformeln, in der Liturgie, in den Berichten über die Logien und die Taten Jesu aus. Dies alles zusammen bildet die Regula fidei. Nach Eirenaios ist die Kirche die reiche Schatz­kammer, in welcher die von den Aposteln her überlie­ferte Wahrheit aufbewahrt ist, und zwar in ihrer un­verfälschten, unverkürzten Fülle (Adversus haereses III 4,1). In den Konzilien wollte die Kirche gemäß den Anforderungen der Zeit in einer zuverlässigen und le­bendigen Verkündigung gegenüber einbrechenden Bedrohungen und Gefährdungen Dienst an der Wahr­heit Jesu Christi leisten. In diesem kirchlichen Selbst­verständnis lebte das Bewußtsein, daß das Gottesvolk als solches in seinem Christusglauben und in seiner Christusverkündigung, »unfehlbar« ist, um dieses erst später aufgekommene Wort zu gebrauchen.

Vom 4. Jahrhundert an geschah dies in allgemeinen Konzilien. Diese mußten sich naturgemäß auf Schrift und Überlieferung stützen. Dem Bischof von Rom kam dabei eine besondere Aufgabe zu. Er mußte die Beschlüsse eines Konzils bestätigen, damit sie Gültig­keit für die ganze Kirche erhielten. Wichtig war dabei der Konsens der Gläubigen, insofern dieser ein Glau­benszeugnis darstellte. Die Symbola der Konzilien hat­ten in dem ersten Jahrtausend eine hohe Autorität und Verbindlichkeit. Nach Papst Leo l. waren ihre Aussa­gen nicht revidierbar. Hierfür hatte man noch nicht das unglückliche Wort von der »Unfehlbarkeit«. Dieses ist

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erst in der spätmittelalterlichen Theologie aufgetaucht und hat dann nach dem Konzil von Trient allgemeine Verwendung gefunden (A. J. Sieben, Zur Autorität der Konzilien in der alten Kirche, in: L. Bertsch-M. Kehl, Zur Sache, 1980, 24ff).

Im Laufe der Zeit bekamen die Entscheidungen der Konzilien mehr und mehr juristisches Gepräge. Dies führte dazu, daß die Voraussetzungen, die Bedingun­gen, die Kennzeichen, der präzise Inhalt der Entschei­dung, der Verpflichtungsgrad des Gesamttextes im­mer genauer geprüft werden mußten. Besonders hef­tige Diskussionen und viele neue Aspekte traten durch den Jansenismus, den Febronianismus und vor allem den Gallikanismus in Erscheinung.

 

 

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