3.
Kapitel
Die
päpstliche Unfehlbarkeit
Eine
Sondergestalt der päpstlichen Höchstgewalt ist die Unfehlbarkeit. Sie hängt
mit der Unfehlbarkeit der Kirche zusammen und kann ohne diese nicht verstanden
werden.
1.
Die Unfehlbarkeit der Kirche
Zunächst
sei betont, daß die dem Papste zukommende Unfehlbarkeit den Sinn hat, die
Offenbarung zuverlässig zu verkündigen, ohne menschliche Mißdeutungen,
Verkürzungen oder Hinzufügungen. Sie hat ihren Sinn in der Unfehlbarkeit des
ganzen Gottesvolkes bzw. in dem Leben, welches das Gottesvolk aus der
Offenbarungswahrheit vollzieht. Man darf dabei fragen, ob das in der Spätscholastik
aufkommende und im 19. Jahrhundert besonders aktualisierte Wort »unfehlbar«
das geeignete Wort ist, um den ganzen damit gemeinten Inhalt unmißverständlich
zu bezeichnen (K.Forster, Zum Fall Küng, 1980 11f. Siehe G. Schwaiger, Die
Geltung des Papsttums im 18. Jahrhundert. Festschrift M.Schmaus 1967,
1153-1169). Man kann nicht sagen; das Unfehlbarkeitsdogma sei nur
eine Randlehre. Auch wenn es selbst mehr eine formale als eine inhaltliche
Struktur hat, so ist es doch ein zuverlässiges Instrument, um zentrale Inhalte
zu sichern, und es hat so selbst zentrale Tragweite.
Die
Unfehlbarkeit des Papstes wird sowohl vom I. als auch vom II. Vatikanischen
Konzil klar ausgesprochen. Wenn das II. Vatikanische Konzil anders als das
Konzil von Trient der Verkündigung des Wortes Gottes den Vorrang vor allen übrigen
Aufgaben der Kirche ein-
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räumt,
und so die katholische Kirche sich als die Kirche des Wortes erweist, ist die
Feststellung dessen, was von Jesus Christus geoffenbart und von der apostolischen
Kirche überliefert worden ist, von grundlegender Bedeutung.
Das
Volk Gottes hat das Offenbarungserbe von den Aposteln empfangen, damit es dies
unter der Wirksamkeit des Heiligen Geistes treu bewahre und allen Menschen
bezeuge und daraus in Glaube, Hoffnung und Liebe das Leben gestalte, und zwar
sowohl in individueller wie auch in kollektiver Hinsicht, bis zur Wiederkunft
Jesu Christi. Das Volk Gottes wäre nicht mehr das Volk Gottes, es wäre nicht
mehr der Leib Christi, wenn es anderes glauben würde, als ihm von Christus
gesagt und von den Aposteln überliefert worden ist, wenn es nicht als Ganzes
unfehlbar wäre im Glauben. Es nährt sich in der Eucharistie ständig vom Leibe
und vom Blute des Herrn. Deshalb lebt es immerfort im treuen Bekenntnis zu ihm
und dadurch im treuen Bekenntnis zu dem Vater. In diesem Bekenntnis bejaht es
das ganze Heilswort und Heilstun ihres Herrn und sucht dies immer tiefer zu
verstehen. Seine brüderliche Einheit erweist sich hier als eine Einheit im
Glauben. Die Glaubenseinheit ist die sichtbare Erscheinung der sakramentalen
Gemeinschaft. Die Angehörigen des Gottesvolkes sind untereinander im gleichen
Christusglauben verbunden, weil sie mit Christus eins sind.
Christus
selbst hat der Kirche den Verkündigungsauftrag gegeben (Mt 28.18-20; Mk 16,5.
20; Lk 14, 47-49). Er ist ursprüngliches Element der Sendung, welche die Kirche
von ihrem Herrn empfangen hat (Joh 20,21). So kann Jesus die Lehrautorität der
Jünger mit seiner eigenen identifizieren (Lk 10,16). Zur Erfüllung ihrer
Lehraufgabe wird er, der in die Welt ge-
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kommen
ist, um der Wahrheit Zeugnis zu geben (Joh 18,37), bis an das Ende der Zeiten
gegenwärtig bleiben (Mt 16,18; 28,20; Lk 22,31 f). Darüber hinaus verheißt
er ihr für den Vollzug seines Auftrages den Heiligen Geist. Dieser wird sie
in alle Wahrheit einführen. Er wird nicht von sich selbst reden, sondern was er
hört, wird er sagen, und was da kommt, wird er verkündigen (Joh 14,16;
15,26; 16,12f). Er wird dafür sorgen, daß nichts vergessen wird. Denn er wird
der Kirche immer wieder in Erinnerung rufen, was sie von ihrem Herrn empfangen
hat (Joh 14,26; 16,13f). Er wird auch nichts Neues sagen, sondern das Gesagte
interpretieren und so in seiner Fülle hervortreten lassen. In der Kraft des
Heiligen Geistes kann und soll die Kirche Zeugnis geben von Jesus Christus,
welcher der Herr und der Messias ist (Lk 24,49; Joh 15,26; Apg 1,8). Die Jünger
werden von den Dächern herab verkündigen, was Jesus im Verborgenen gepredigt
hat (Mt 10,27). Ihre Botschaft hören, bedeutet soviel wie Christus selber hören
(Lk 10,16; Mt 10,40). Darum wird derjenige, der die Predigt der Kirche vernimmt
und annimmt, selig werden, der sie verwirft, verdammt werden (Mt 16,16). Durch
den Heiligen Geist ist die Kirche bis an das Ende der Zeiten für die Wahrheit
geweiht (Joh 17,17ff). Deshalb müssen die Jünger Jesu für das Wort ihrer
Verkündigung vorbehaltlosen Glauben und Gehorsam verlangen. Ihr Kerygma läßt
keine Behinderung und keine Einschränkung zu (Apg 14,19; 29ff; 2 Tim 2,9). Es
ist nicht Menschenwort, sondern Gottes Wort, wenn auch in menschlicher
Gestalt (2 Kor 4,5; 1 Thess 2,13). Sie vollziehen das Wort ihrer Verkündigung
im Auftrage Jesu (Röm 10,17; 1 Kor 9,15), als Dienst am Worte und am
menschlichen Heil (Apg 6,2ff; Eph 4,14). Der Heilige Geist gewährleistet die
Zuverlässigkeit und die Lauter-
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keit
der Verkündigung (Apg 5,32; 15,28; vgl. 2 Kor 13,13; 1 Kor 7,25; Röm 1,1;
2,16; 2 Thess 1,8; Gal 1,11f; 1,16; Tit 1,9). Die Kirche ist demgemäß die Säule
und der Pfeiler der Wahrheit (1 Tim 3,15).
In
der Urkirche drückt sich das gläubige Bewußtsein, in der endgültigen und
nicht überholbaren, allen Menschen zugedachten göttlichen Heilsoffenbarung zu
leben, in den Bekenntnis- und Glaubensformeln, in der Liturgie, in den Berichten
über die Logien und die Taten Jesu aus. Dies alles zusammen bildet die Regula
fidei. Nach Eirenaios ist die Kirche die reiche Schatzkammer, in welcher die
von den Aposteln her überlieferte Wahrheit aufbewahrt ist, und zwar in ihrer
unverfälschten, unverkürzten Fülle (Adversus haereses III 4,1). In den
Konzilien wollte die Kirche gemäß den Anforderungen der Zeit in einer zuverlässigen
und lebendigen Verkündigung gegenüber einbrechenden Bedrohungen und Gefährdungen
Dienst an der Wahrheit Jesu Christi leisten. In diesem kirchlichen Selbstverständnis
lebte das Bewußtsein, daß das Gottesvolk als solches in seinem Christusglauben
und in seiner Christusverkündigung, »unfehlbar« ist, um dieses erst später
aufgekommene Wort zu gebrauchen.
Vom
4. Jahrhundert an geschah dies in allgemeinen Konzilien. Diese mußten sich
naturgemäß auf Schrift und Überlieferung stützen. Dem Bischof von Rom kam
dabei eine besondere Aufgabe zu. Er mußte die Beschlüsse eines Konzils bestätigen,
damit sie Gültigkeit für die ganze Kirche erhielten. Wichtig war dabei der
Konsens der Gläubigen, insofern dieser ein Glaubenszeugnis darstellte. Die
Symbola der Konzilien hatten in dem ersten Jahrtausend eine hohe Autorität
und Verbindlichkeit. Nach Papst Leo l. waren ihre Aussagen nicht revidierbar.
Hierfür hatte man noch nicht das unglückliche Wort von der »Unfehlbarkeit«.
Dieses ist
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erst
in der spätmittelalterlichen Theologie aufgetaucht und hat dann nach dem Konzil
von Trient allgemeine Verwendung gefunden (A. J. Sieben, Zur Autorität der
Konzilien in der alten Kirche, in: L. Bertsch-M. Kehl, Zur Sache, 1980, 24ff).
Im
Laufe der Zeit bekamen die Entscheidungen der Konzilien mehr und mehr
juristisches Gepräge. Dies führte dazu, daß die Voraussetzungen, die Bedingungen,
die Kennzeichen, der präzise Inhalt der Entscheidung, der Verpflichtungsgrad
des Gesamttextes immer genauer geprüft werden mußten. Besonders heftige
Diskussionen und viele neue Aspekte traten durch den Jansenismus, den
Febronianismus und vor allem den Gallikanismus in Erscheinung.