3.
Die kirchliche Lehre über
die
päpstliche Unfehlbarkeit
Er
stammt, wie gesagt, aus dem I. Vatikanischen Konzil und hat folgenden Wortlaut
(3. Sitzung, 4. Kapitel, DS 3065-3074): »In diesem apostolichen Vorrang,
den der römische Papst als Nachfolger des Apostelfürsten Petrus über die
Gesamtkirche innehat, ist auch die höchste Lehrgewalt eingeschlossen. Der Heilige
Stuhl hat das immer festgehalten. Die beständige Übung beweist es und die
allgemeinen Kirchenversammlungen haben es selbst erklärt, diejenigen vor allem,
in denen sich der Osten mit dem Westen zur Ein-
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heit
in Glaube und Liebe zusammenfand. Die Väter der vierten Kirchenversammlung von
Konstantinopel gingen den Weg ihrer Vorgänger und bekannten feierlich: ,Der
Anfang des Heils ist, die Regel des rechten Glaubens zu beobachten.'
Da
der Ausspruch unseres Herrn Jesus Christus nicht unerfüllt bleiben kann: ,Du
bist Petrus, und auf diesem Felsen will ich meine Kirche bauen', so bewahrheitet
sich dieses Wort durch den Erfolg: denn beim Apostolischen Stuhl wurde die
katholische Religion stets unversehrt bewahrt und die heilige Lehre verkündet.
Von
seinem Glauben und seiner Lehre wollen wir niemals getrennt werden und wir
hoffen, daß wir würdig sind, in der einen Gemeinschaft zu leben, die der
Heilige Stuhl verkündet. In ihr gründet die vollständige und wahre Festigkeit
der christlichen Religion. Mit Zustimmung des II. Konzils von Lyon bekannten
die Griechen: ,Die heilige römische Kirche besitzt den höchsten und vollen
Vorrang und die Vorherrschaft über die gesamte katholische Kirche. Sie ist sich
in Wahrheit und Demut bewußt, daß sie diesen Vorrang vom Herrn selbst — im
heiligen Petrus, dem Fürsten und Haupt der Apostel, dessen Nachfolger der römische
Papst ist — mit der Fülle der Gewalt erhalten hat. Und wie sie vor allem
anderen gehalten ist, die Wahrheit des Glaubens zu verteidigen, so müssen auch
alle auftauchenden Fragen über den Glauben durch ihr Urteil entschieden
werden.'
Die
Kirchenversammlung zu Florenz erklärt endlich: ,Der römische Papst ist der
wirkliche Stellvertreter Christi, das Haupt der gesamten Kirche, der Vater und
Lehrer aller Christen. Ihm ist im heiligen Petrus von unserem Herrn Jesus
Christus die volle Gewalt übergeben, die ganze Kirche zu weiden, zu regieren
und zu
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leiten.'
Um diesem Hirtenamt nachzukommen, waren unsere Vorgänger stets unablässig bemüht,
die heilbringende Lehre Christi bei allen Völkern der Erde zu verbreiten. Und
mit gleicher Sorgfalt wachten sie darüber, daß sie dort, wo sie aufgenommen
war, unversehrt und rein bewahrt wurde. Darum haben die Bischöfe des ganzen
Erdkreises, bald einzeln, bald auf Versammlungen vereint, die seit alters
bestehende Gewohnheit der Kirche und die alte Vorschrift bewahrt: Besondere
Gefahren, die in Glaubenssachen auftauchten, berichteten sie dem Heiligen
Stuhl, auf daß die Schäden dort wieder gutgemacht würden, wo der Glauben
keinen Schaden leiden kann.
Die
römischen Päpste aber haben, entsprechend den Erfordernissen der Zeit und der
Sachlage, durch Berufung allgemeiner Kirchenversammlungen oder Erforschung der
Ansicht der über den Erdkreis zerstreuten Kirche, durch Teilsynoden oder
andere Mittel, wie sie die göttliche Vorsehung darbot, das als feste Lehre
bestimmt, was sie mit Gottes Hilfe als mit den Heiligen Schriften und den
Apostolischen Überlieferungen übereinstimmend erkannten. Denn auch den Nachfolgern
Petri ist der Heilige Geist nicht verheißen, daß sie auf seine Eingebung hin
eine neue Lehre veröffentlichen sollten. Sie sollen vielmehr mit seinem
Beistand die durch die Apostel überlieferte Offenbarung, d.h. das hinterlegte
Glaubensgut, heilig bewahren und getreulich auslegen. Ihre Apostolische Lehre
haben alle ehrwürdigen Väter angenommen, die heiligen, rechtgläubigen
Lehrer haben sie in Ehren gehalten und sind ihr gefolgt. Sie wußten voll und
ganz, waren zutiefst davon überzeugt, daß dieser Stuhl des heiligen Petrus
stets von allem Irrtum frei bleibe, gemäß der göttlichen Verheißung, die
unser Herr und Erlöser dem Fürsten unter seinen Jüngern gegeben: ,lch habe für
dich ge-
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betet,
daß dein Glaube nicht wanke und nach deiner Umkehr stärke deine Brüder' (Lk
22,32).
Diese
Gnadengabe der Wahrheit und des nie versagenden Glaubens ist dem Petrus und
seinem Nachfolger auf diesem Stuhle von Gott verliehen worden, auf daß sie
ihr erhabenes Band zum Heile aller ausüben, daß die gesamte Herde Christi
durch sie von der vergifteten Speise des Irrtums ferngehalten und mit der
Speise der himmlischen Lehre genährt werde, daß jede Gelegenheit zur
Spaltung beseitigt werde, die ganze Kirche einig erhalten bleibe, und, gestützt
auf ihre Grundfeste, stark dastehe gegen die Tore der Unterwelt. Da es aber
gerade in dieser Zeit, wo die heilbringende Wirksamkeit des Apostolischen
Amtes so dringend erforderlich ist, nicht wenige gibt, die seiner Amtsgewalt
entgegenarbeiten, halten wir es für unbedingt nötig, den Vorrang, den der
einzig geborene Sohn Gottes mit dem höchsten Hirtenamt zu verbinden sich gewürdigt
hat, feierlich zu erklären:
Zur
Ehre Gottes, unseres Heilandes, zur Erhöhung der katholischen Religion, zum
Heil der christlichen Völker, lehren und erklären wir endgültig als von Gott
geoffenbarten Glaubenssatz, im treuen Anschluß an die vom Anfang des
christlichen Glaubens erhaltene Überlieferung, unter Zustimmung des heiligen
Konzils: Wenn der römische Papst in höchster Lehrgewalt (ex cathedra) spricht,
d. h., wenn er, seines Amtes als Hirt und Lehrer aller Christen waltend, in höchster
apostolischer Amtsgewalt endgültig entscheidet, eine Lehre über Glauben oder
Sitten sei von der ganzen Kirche festzuhalten, so besitzt er aufgrund des göttlichen
Beistandes, der ihm im heiligen Petrus verheißen ist, jene Unfehlbarkeit, mit
der der göttliche Erlöser seine Kirche bei endgültigen Entscheidungen in
Glaubens- und Sittenlehren ausgerüstet haben wollte. Diese endgülti-
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gen
Entscheidungen des römischen Papstes sind daher aus sich (ex sese) und nicht
aufgrund der Zustimmung (ex consensu) der Kirche unabänderlich.«