3. Die kirchliche Lehre über

die päpstliche Unfehlbarkeit

 

Er stammt, wie gesagt, aus dem I. Vatikanischen Konzil und hat folgenden Wortlaut (3. Sitzung, 4. Kapi­tel, DS 3065-3074): »In diesem apostolichen Vor­rang, den der römische Papst als Nachfolger des Apo­stelfürsten Petrus über die Gesamtkirche innehat, ist auch die höchste Lehrgewalt eingeschlossen. Der Hei­lige Stuhl hat das immer festgehalten. Die beständige Übung beweist es und die allgemeinen Kirchenver­sammlungen haben es selbst erklärt, diejenigen vor al­lem, in denen sich der Osten mit dem Westen zur Ein-

 

105

heit in Glaube und Liebe zusammenfand. Die Väter der vierten Kirchenversammlung von Konstantinopel gin­gen den Weg ihrer Vorgänger und bekannten feierlich: ,Der Anfang des Heils ist, die Regel des rechten Glau­bens zu beobachten.'

Da der Ausspruch unseres Herrn Jesus Christus nicht unerfüllt bleiben kann: ,Du bist Petrus, und auf diesem Felsen will ich meine Kirche bauen', so be­wahrheitet sich dieses Wort durch den Erfolg: denn beim Apostolischen Stuhl wurde die katholische Reli­gion stets unversehrt bewahrt und die heilige Lehre verkündet.

Von seinem Glauben und seiner Lehre wollen wir niemals getrennt werden und wir hoffen, daß wir wür­dig sind, in der einen Gemeinschaft zu leben, die der Heilige Stuhl verkündet. In ihr gründet die vollständige und wahre Festigkeit der christlichen Religion. Mit Zu­stimmung des II. Konzils von Lyon bekannten die Grie­chen: ,Die heilige römische Kirche besitzt den höch­sten und vollen Vorrang und die Vorherrschaft über die gesamte katholische Kirche. Sie ist sich in Wahr­heit und Demut bewußt, daß sie diesen Vorrang vom Herrn selbst — im heiligen Petrus, dem Fürsten und Haupt der Apostel, dessen Nachfolger der römische Papst ist — mit der Fülle der Gewalt erhalten hat. Und wie sie vor allem anderen gehalten ist, die Wahrheit des Glaubens zu verteidigen, so müssen auch alle auf­tauchenden Fragen über den Glauben durch ihr Urteil entschieden werden.'

Die Kirchenversammlung zu Florenz erklärt endlich: ,Der römische Papst ist der wirkliche Stellvertreter Christi, das Haupt der gesamten Kirche, der Vater und Lehrer aller Christen. Ihm ist im heiligen Petrus von un­serem Herrn Jesus Christus die volle Gewalt überge­ben, die ganze Kirche zu weiden, zu regieren und zu

 

106

 

leiten.' Um diesem Hirtenamt nachzukommen, waren unsere Vorgänger stets unablässig bemüht, die heil­bringende Lehre Christi bei allen Völkern der Erde zu verbreiten. Und mit gleicher Sorgfalt wachten sie dar­über, daß sie dort, wo sie aufgenommen war, unver­sehrt und rein bewahrt wurde. Darum haben die Bi­schöfe des ganzen Erdkreises, bald einzeln, bald auf Versammlungen vereint, die seit alters bestehende Ge­wohnheit der Kirche und die alte Vorschrift bewahrt: Besondere Gefahren, die in Glaubenssachen auftauch­ten, berichteten sie dem Heiligen Stuhl, auf daß die Schäden dort wieder gutgemacht würden, wo der Glauben keinen Schaden leiden kann.

Die römischen Päpste aber haben, entsprechend den Erfordernissen der Zeit und der Sachlage, durch Berufung allgemeiner Kirchenversammlungen oder Er­forschung der Ansicht der über den Erdkreis zerstreu­ten Kirche, durch Teilsynoden oder andere Mittel, wie sie die göttliche Vorsehung darbot, das als feste Lehre bestimmt, was sie mit Gottes Hilfe als mit den Heiligen Schriften und den Apostolischen Überlieferungen übereinstimmend erkannten. Denn auch den Nachfol­gern Petri ist der Heilige Geist nicht verheißen, daß sie auf seine Eingebung hin eine neue Lehre veröffentli­chen sollten. Sie sollen vielmehr mit seinem Beistand die durch die Apostel überlieferte Offenbarung, d.h. das hinterlegte Glaubensgut, heilig bewahren und ge­treulich auslegen. Ihre Apostolische Lehre haben alle ehrwürdigen Väter angenommen, die heiligen, recht­gläubigen Lehrer haben sie in Ehren gehalten und sind ihr gefolgt. Sie wußten voll und ganz, waren zutiefst davon überzeugt, daß dieser Stuhl des heiligen Petrus stets von allem Irrtum frei bleibe, gemäß der göttlichen Verheißung, die unser Herr und Erlöser dem Fürsten unter seinen Jüngern gegeben: ,lch habe für dich ge-

 

107

 

betet, daß dein Glaube nicht wanke und nach deiner Umkehr stärke deine Brüder' (Lk 22,32).

Diese Gnadengabe der Wahrheit und des nie versa­genden Glaubens ist dem Petrus und seinem Nachfol­ger auf diesem Stuhle von Gott verliehen worden, auf daß sie ihr erhabenes Band zum Heile aller ausüben, daß die gesamte Herde Christi durch sie von der ver­gifteten Speise des Irrtums ferngehalten und mit der Speise der himmlischen Lehre genährt werde, daß je­de Gelegenheit zur Spaltung beseitigt werde, die ganze Kirche einig erhalten bleibe, und, gestützt auf ihre Grundfeste, stark dastehe gegen die Tore der Unter­welt. Da es aber gerade in dieser Zeit, wo die heilbrin­gende Wirksamkeit des Apostolischen Amtes so drin­gend erforderlich ist, nicht wenige gibt, die seiner Amtsgewalt entgegenarbeiten, halten wir es für unbe­dingt nötig, den Vorrang, den der einzig geborene Sohn Gottes mit dem höchsten Hirtenamt zu verbin­den sich gewürdigt hat, feierlich zu erklären:

Zur Ehre Gottes, unseres Heilandes, zur Erhöhung der katholischen Religion, zum Heil der christlichen Völker, lehren und erklären wir endgültig als von Gott geoffenbarten Glaubenssatz, im treuen Anschluß an die vom Anfang des christlichen Glaubens erhaltene Überlieferung, unter Zustimmung des heiligen Konzils: Wenn der römische Papst in höchster Lehrgewalt (ex cathedra) spricht, d. h., wenn er, seines Amtes als Hirt und Lehrer aller Christen waltend, in höchster aposto­lischer Amtsgewalt endgültig entscheidet, eine Lehre über Glauben oder Sitten sei von der ganzen Kirche festzuhalten, so besitzt er aufgrund des göttlichen Bei­standes, der ihm im heiligen Petrus verheißen ist, jene Unfehlbarkeit, mit der der göttliche Erlöser seine Kir­che bei endgültigen Entscheidungen in Glaubens- und Sittenlehren ausgerüstet haben wollte. Diese endgülti-

 

108

 

gen Entscheidungen des römischen Papstes sind da­her aus sich (ex sese) und nicht aufgrund der Zustim­mung (ex consensu) der Kirche unabänderlich.«

 

 

Zurück zum Inhaltsverzeichnis Band V-2