4. Die Väter
Schon
in der Zwölfapostellehre (Geg. 100 verf.) erscheinen ortsansässige, aus der
Gemeinde selbst hervorgegangene Amtsträger als Bischöfe und auch als
Diakone. Ihre Funktion besteht darin, daß sie für die Gemeinde den heiligen
Dienst der Propheten und der Lehre verrichten. In ihrer Funktion als Propheten dürfen
sie bei der Eucharistiefeier in freier Formulierung das Dankgebet sprechen.
Neben den Diakonen und Bischöfen werden Wandermissionare genannt. Sie besuchen
die Gemeinden, um die in ihrem Namen angedeuteten Dienste zu tun. Es ist auch
von Aposteln die Rede, welche die Funktion von Wandermissionaren ausüben.
Offensichtlich befindet sich die Tätigkeit der Wandermissionare im Abbau, während
sich das örtlich gebundene Kirchenamt mehr und mehr festigt.
In
dem Schreiben des Klemens von Rom an die Gemeinde von Korinth (1 Klem) gegen
Ende des I.Jahrhunderts heißt es, daß die Presbyter (sie bilden offensichtlich
ein Kollegium) nach Gottes Willen von den Aposteln aufgestellt sind, auf daß
alles ordnungsgemäß geschehe. Die Presbyter haben die Aufgabe der Episkopie,
der Aufsicht (44,4). Sie werden auch geradezu Bischöfe genannt. Die Amtsträger
erhalten ihre Vollmacht von Gott selbst bzw. von Christus (16,1f).
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In
dem ersten Klemensbrief wird zum ersten Mal klar und unmißverständlich eine
von Gott über Christus und die Apostel zum einzelnen konkreten Vorsteher führende
Reihe aufgestellt und so die göttliche Würde des konkreten Amtes entwickelt.
Der Verfasser des Briefes selbst erscheint als Einzelbischof (monarchischer
Episkopat), während in Korinth noch das Kollegium der Presbyter-Bischöfe
herrscht. Die Terminologie ist noch die gleiche wie in der Heiligen Schrift.
Ein
ähnliches Bild bietet uns ein Menschenalter später der Pastor Hermae für Rom.
In dem Brief, welcher uns von Polykarp an die Gemeinde in Philippi erhalten
ist, erscheint der Briefschreiber selbst als Presbyter im Sinne des
Einzelbischofs von Smyrna. Der Apostel Johannes hat ihn als solchen bestellt. In
der Gemeinde in Philippi allerdings scheint es noch ein Kollegium von Presbytern
zu geben, über welche ein Wanderapostel die Oberaufsicht führt. So dürfte Polykarp
selbst eine johanneische Tradition, die Gemeinde in
Philippi hingegen eine paulinische verkörpern.
Eine
ausführliche Theologie des Bischofsamtes geben die sieben Briefe des Ignatius
von Aritiochien. Offensichtlich herrschen in den Gemeinden, an die er
schreibt, die gleichen verfassungsrechtlichen Zustände wie in Antiochien: ein
Einzelbischof an der Spitze, ein Presbyterium als sein Rat und Diakone. Die
Briefe richten sich an die Magnesier, an die Philadelphier, an die Epheser, an
die Trallier und an die Srnyrnäer. Die Absicht des Ignatius ist die Erhaltung
der Einheit. Die Einheit sieht er durch den Bischof gewährleistet. Um ihn
sammeln sich die Presbyter und die Diakone. Weil der Bischof der Garant und die
Verkörperung der Ein heit ist, darf in der Gemeinde nichts ohne ihn geschehen.
Im Bischof stellt sich die Gemeinde als eine in Christus selbst verwurzelte
Gemeinschaft dar. Der Bi-
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schof
ist das Zentrum der Liebe. Er ist der lebendige, leibhaftige Widerschein der
alle Gemeindemitglieder zur Einheit vereinenden Liebe Christi. Nur jene
Eucharistiefeier ist rechtmäßig, welche unter dem Bischof oder durch die von
ihm Beauftragten vollzogen wird. In dem Bischof Polybius aus der Gemeinde der
Trallier, der einen Besuch in Smyrna machte, sieht Ignatius die ganze Gemeinde
wie in einem Spiegel. Der Bischof ist ihm der Repräsentant der Gemeinde. Er
interpretiert indes das Bischofsamt letztlich christologisch. Im Bischof wirkt
Christus, Es ist eine einfache Schlußfolgerung, wenn Ignatius erklärt, daß
der Bischof den Vorsitz führt an Stelle Gottes. Dabei wird seine Theologie
des Bischofsamtes allerdings dunkel, wenn er erklärt, daß die Presbyter an
Stelle des Apostelkollegiums den Vorsitz in den Gemeinden führen. Ignatius
verbindet offensichtlich sakramentale mit juristischen Elementen, ohne jedoch
auf die letzteren Gewicht zu legen. Wie im Osten Ignatius, so hat im Westen wohl
Eirenaios als erster die Bezeichnung Bischof (episcopus) für den ortsansässigen
Gemeindeleiter gebraucht. Zugleich ist er mit Hegesippus der erste Zeuge,
welcher ausdrücklich von der apostolischen Sukzession spricht. Nach Eirenaios
hat jede Kirche seit den Zeiten der Apostel ein Haupt an ihrer Spitze. In jeder
Gemeinde folgt Bischof auf Bischof. Das läßt sich zwar nicht für alle
Gemeinden nachweisen. Es genügt, wenn man bei der berühmtesten Kirche, nämlich
der römischen, die Probe macht. Der Bischof ist also nicht nur der Garant der
Einheit in der jeweiligen Generation der Gläubigen, sondern auch der Bürge für
die Überlieferung, der Bürge für die Kontinuität der jeweils gegenwärtigen
mit der Anfangskirche. Ein solcher Mann hat auch Anspruch auf den Titel: Ältester.
Dieses Wort drückt seine Treue gegenüber der Überlieferung aus. Die
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Kontinuität
wird unmittelbar nur sichtbar an jenen Bischofssitzen, welche sich direkt auf
einen Apostel zurückführen können. Aber auch diejenigen Bischöfe, welche
nicht von einem derartigen apostolischen Sitze aus gegründet wurden, stehen mit
den Aposteln im Zusammenhang. Der Nachfolgezusammenhang wird von Eirenaios und
Hegesippus als entscheidend betrachtet. Durch diesen Nachfolgezusammenhang ist
die Einheit und Identität mit der Lehre der Apostel und mit Jesus Christus
selbst gegeben. Es genügt nicht, daß ein Bischof nur die apostolische Aufgabe
erfüllt. Er muß auch in einer Sukzessionsreihe mit den Aposteln stehen. Dies
ist für das Bischofsamt konstitutiv, selbst wenn in den meisten konkreten
Einzelfällen die Überlieferungsreihe sich mangels geschichtlicher Unterlagen
nicht nachweisen läßt.
Welches
Gewicht die alte Kirche auf diesen Traditionszusammenhang legt, können wir an
den Bischofslisten ermessen, welche verfaßt wurden. Wenn wir auch nicht von
sehr vielen Bischofssitzen solche Sukzessionslisten haben, so zeigen doch die
wenigen erhaltenen, daß man auf der Nachfolgereihe bestand. Ähnlich wie
Eirenaios betont Hegesippus in der Mitte des 2. Jahrhunderts in Rom, daß er
sich gelegentlich seines Aufenthaltes dort davon überzeugt habe, daß von den
Aposteln bis zur Gegenwart eine ununterbrochene Überlieferung, ein ständiges
Weitergeben und ein Empfangen der reinen Lehre bis zur Gegenwart stattgefunden
hat. Die Träger und die Bürgen der Lehre waren Bischöfe. In dem
Sukzessionszusammenhang ist die Gewähr gegeben, daß mit der apostolischen
Lehre der verklärte Christus der Kirche heilswirksam präsent bleibt.
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