4. Die Väter

Schon in der Zwölfapostellehre (Geg. 100 verf.) er­scheinen ortsansässige, aus der Gemeinde selbst her­vorgegangene Amtsträger als Bischöfe und auch als Diakone. Ihre Funktion besteht darin, daß sie für die Gemeinde den heiligen Dienst der Propheten und der Lehre verrichten. In ihrer Funktion als Propheten dür­fen sie bei der Eucharistiefeier in freier Formulierung das Dankgebet sprechen. Neben den Diakonen und Bischöfen werden Wandermissionare genannt. Sie be­suchen die Gemeinden, um die in ihrem Namen ange­deuteten Dienste zu tun. Es ist auch von Aposteln die Rede, welche die Funktion von Wandermissionaren ausüben. Offensichtlich befindet sich die Tätigkeit der Wandermissionare im Abbau, während sich das örtlich gebundene Kirchenamt mehr und mehr festigt.

In dem Schreiben des Klemens von Rom an die Ge­meinde von Korinth (1 Klem) gegen Ende des I.Jahr­hunderts heißt es, daß die Presbyter (sie bilden offen­sichtlich ein Kollegium) nach Gottes Willen von den Aposteln aufgestellt sind, auf daß alles ordnungsge­mäß geschehe. Die Presbyter haben die Aufgabe der Episkopie, der Aufsicht (44,4). Sie werden auch gera­dezu Bischöfe genannt. Die Amtsträger erhalten ihre Vollmacht von Gott selbst bzw. von Christus (16,1f).

 

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In dem ersten Klemensbrief wird zum ersten Mal klar und unmißverständlich eine von Gott über Christus und die Apostel zum einzelnen konkreten Vorsteher führende Reihe aufgestellt und so die göttliche Würde des konkreten Amtes entwickelt. Der Verfasser des Briefes selbst erscheint als Einzelbischof (monarchi­scher Episkopat), während in Korinth noch das Kolle­gium der Presbyter-Bischöfe herrscht. Die Terminolo­gie ist noch die gleiche wie in der Heiligen Schrift.

Ein ähnliches Bild bietet uns ein Menschenalter später der Pastor Hermae für Rom. In dem Brief, wel­cher uns von Polykarp an die Gemeinde in Philippi er­­halten ist, erscheint der Briefschreiber selbst als Pres­byter im Sinne des Einzelbischofs von Smyrna. Der Apostel Johannes hat ihn als solchen bestellt. In der Gemeinde in Philippi allerdings scheint es noch ein Kollegium von Presbytern zu geben, über welche ein Wanderapostel die Oberaufsicht führt. So dürfte Po­ly­karp selbst eine johanneische Tradition, die Gemein­de in Philippi hingegen eine paulinische verkörpern.

Eine ausführliche Theologie des Bischofsamtes ge­ben die sieben Briefe des Ignatius von Aritiochien. Of­fensichtlich herrschen in den Gemeinden, an die er schreibt, die gleichen verfassungsrechtlichen Zustän­de wie in Antiochien: ein Einzelbischof an der Spitze, ein Presbyterium als sein Rat und Diakone. Die Briefe richten sich an die Magnesier, an die Philadelphier, an die Epheser, an die Trallier und an die Srnyrnäer. Die Absicht des Ignatius ist die Erhaltung der Einheit. Die Einheit sieht er durch den Bischof gewährleistet. Um ihn sammeln sich die Presbyter und die Diakone. Weil der Bischof der Garant und die Verkörperung der Ein heit ist, darf in der Gemeinde nichts ohne ihn gesche­hen. Im Bischof stellt sich die Gemeinde als eine in Christus selbst verwurzelte Gemeinschaft dar. Der Bi-

 

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schof ist das Zentrum der Liebe. Er ist der lebendige, leibhaftige Widerschein der alle Gemeindemitglieder zur Einheit vereinenden Liebe Christi. Nur jene Eucharistiefeier ist rechtmäßig, welche unter dem Bischof oder durch die von ihm Beauftragten vollzogen wird. In dem Bischof Polybius aus der Gemeinde der Trallier, der einen Besuch in Smyrna machte, sieht Ignatius die ganze Gemeinde wie in einem Spiegel. Der Bischof ist ihm der Repräsentant der Gemeinde. Er interpretiert indes das Bischofsamt letztlich christologisch. Im Bi­schof wirkt Christus, Es ist eine einfache Schlußfolge­rung, wenn Ignatius erklärt, daß der Bischof den Vor­sitz führt an Stelle Gottes. Dabei wird seine Theologie des Bischofsamtes allerdings dunkel, wenn er erklärt, daß die Presbyter an Stelle des Apostelkollegiums den Vorsitz in den Gemeinden führen. Ignatius verbindet offensichtlich sakramentale mit juristischen Elemen­ten, ohne jedoch auf die letzteren Gewicht zu legen. Wie im Osten Ignatius, so hat im Westen wohl Eirenaios als erster die Bezeichnung Bischof (episcopus) für den ortsansässigen Gemeindeleiter gebraucht. Zu­gleich ist er mit Hegesippus der erste Zeuge, welcher ausdrücklich von der apostolischen Sukzession spricht. Nach Eirenaios hat jede Kirche seit den Zeiten der Apostel ein Haupt an ihrer Spitze. In jeder Gemein­de folgt Bischof auf Bischof. Das läßt sich zwar nicht für alle Gemeinden nachweisen. Es genügt, wenn man bei der berühmtesten Kirche, nämlich der römischen, die Probe macht. Der Bischof ist also nicht nur der Ga­rant der Einheit in der jeweiligen Generation der Gläu­bigen, sondern auch der Bürge für die Überlieferung, der Bürge für die Kontinuität der jeweils gegenwärti­gen mit der Anfangskirche. Ein solcher Mann hat auch Anspruch auf den Titel: Ältester. Dieses Wort drückt seine Treue gegenüber der Überlieferung aus. Die

 

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Kontinuität wird unmittelbar nur sichtbar an jenen Bi­schofssitzen, welche sich direkt auf einen Apostel zu­rückführen können. Aber auch diejenigen Bischöfe, welche nicht von einem derartigen apostolischen Sitze aus gegründet wurden, stehen mit den Aposteln im Zusammenhang. Der Nachfolgezusammenhang wird von Eirenaios und Hegesippus als entscheidend be­trachtet. Durch diesen Nachfolgezusammenhang ist die Einheit und Identität mit der Lehre der Apostel und mit Jesus Christus selbst gegeben. Es genügt nicht, daß ein Bischof nur die apostolische Aufgabe erfüllt. Er muß auch in einer Sukzessionsreihe mit den Apo­steln stehen. Dies ist für das Bischofsamt konstitutiv, selbst wenn in den meisten konkreten Einzelfällen die Überlieferungsreihe sich mangels geschichtlicher Un­terlagen nicht nachweisen läßt.

Welches Gewicht die alte Kirche auf diesen Tradi­tionszusammenhang legt, können wir an den Bi­schofslisten ermessen, welche verfaßt wurden. Wenn wir auch nicht von sehr vielen Bischofssitzen solche Sukzessionslisten haben, so zeigen doch die wenigen erhaltenen, daß man auf der Nachfolgereihe bestand. Ähnlich wie Eirenaios betont Hegesippus in der Mitte des 2. Jahrhunderts in Rom, daß er sich gelegentlich seines Aufenthaltes dort davon überzeugt habe, daß von den Aposteln bis zur Gegenwart eine ununterbro­chene Überlieferung, ein ständiges Weitergeben und ein Empfangen der reinen Lehre bis zur Gegenwart stattgefunden hat. Die Träger und die Bürgen der Leh­re waren Bischöfe. In dem Sukzessionszusammen­hang ist die Gewähr gegeben, daß mit der apostoli­schen Lehre der verklärte Christus der Kirche heils­wirksam präsent bleibt.

 

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