3.
ABSCHNITT
Die
Nachfolgeschaft des Apostels Petrus
(das
Petrusamt)
1.Kapitel
Der
Sinn der Nachfolgeschaft
Nun
soll die Nachfolgeschaft des Petrus im Bischof von Rom und im Anschluß daran
jene der übrigen Apostel in den anderen Bischöfen erörtert werden. In diese
Erörterung wird einbegriffen die Stellung der nichtbischöflichen Priester in
der Kirche sowie jene der Diakone.
Die
Nachfolgeschaft des Petrus hat eine andere Struktur als die Nachfolgeschaft der
übrigen Apostel. Denn Petrus kann immer nur einen einzigen Nachfolger haben.
Der jeweilige Bischof von Rom ist nach dem Glauben der Kirche der Nachfolger des
Apostels Petrus. Bezüglich der übrigen Apostel kann aber nicht nur der
jeweilige Inhaber eines bestimmten Bischofssitzes als Nachfolger bezeichnet
werden. Es gibt ja nicht nur 11 Bischöfe, wie es nur 12 bzw. 11 »Apostel«
gegeben hat (wenn wir von Petrus absehen). In der alten Kirche kam zwar jenen
Bischofssitzen, welche sich unmittelbar auf einen Apostel zurückführen
konnten, ein besonderes Ansehen zu. Aber auch jene Bischöfe, die von einem von
den Aposteln eingesetzten Nachfolger bestellt wurden, und zwar in anderen als
den unmittelbar apostolischen Gemeinden, wurden als rechtmäßige Zeugen der
Überlieferung betrachtet. Eirenaios
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und
Tertullian haben auch für solche Bischöfe den Begriff der Nachfolge
gebraucht. Wenngleich die Bischöfe, welche einen ehemals von einem Apostel
gegründeten Bischofssitz innehaben, sich in einer besonderen Weise als
Apostelnachfolger betrachten können, so gehen im Grunde genommen dennoch alle
Bischöfe auf die Apostel zurück, wenn man auch fast von keinem sagen kann,
von welchem Apostel sich seine bischöfliche Weihe herleitet.
Um
diesen Sachverhalt auszudrücken, kann man erklären, daß das ganze
Bischofskollegium die Nachfolgeschaft des Apostelkollegiums darstellt. Jeder
einzelne Bischof steht infolge seiner Aufnahme in das Bischofskollegium in
einem geschichtlich nicht mehr erhellbaren Beziehungszusammenhang mit den Aposteln.
Das Entscheidende ist jedoch, daß das heute aus vielen Einzelbischöfen
konstituierte Bischofskollegium Im gläubigen Selbstverständnis der Kirche
die Nachfolgeschaft des aus elf bzw. zwölf Männern bestehenden
Apostelkollegiums bildet.