3. ABSCHNITT

 

Die Nachfolgeschaft des Apostels Petrus

(das Petrusamt)

  

1.Kapitel

 

Der Sinn der Nachfolgeschaft

 

Nun soll die Nachfolgeschaft des Petrus im Bischof von Rom und im Anschluß daran jene der übrigen Apostel in den anderen Bischöfen erörtert werden. In diese Erörterung wird einbegriffen die Stellung der nichtbischöflichen Priester in der Kirche sowie jene der Diakone.

Die Nachfolgeschaft des Petrus hat eine andere Struktur als die Nachfolgeschaft der übrigen Apostel. Denn Petrus kann immer nur einen einzigen Nachfol­ger haben. Der jeweilige Bischof von Rom ist nach dem Glauben der Kirche der Nachfolger des Apostels Petrus. Bezüglich der übrigen Apostel kann aber nicht nur der jeweilige Inhaber eines bestimmten Bischofs­sitzes als Nachfolger bezeichnet werden. Es gibt ja nicht nur 11 Bischöfe, wie es nur 12 bzw. 11 »Apostel« gegeben hat (wenn wir von Petrus absehen). In der al­ten Kirche kam zwar jenen Bischofssitzen, welche sich unmittelbar auf einen Apostel zurückführen konnten, ein besonderes Ansehen zu. Aber auch jene Bischöfe, die von einem von den Aposteln eingesetzten Nachfol­ger bestellt wurden, und zwar in anderen als den un­mittelbar apostolischen Gemeinden, wurden als recht­mäßige Zeugen der Überlieferung betrachtet. Eirenaios

 

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und Tertullian haben auch für solche Bischöfe den Be­griff der Nachfolge gebraucht. Wenngleich die Bischö­fe, welche einen ehemals von einem Apostel gegrün­deten Bischofssitz innehaben, sich in einer besonde­ren Weise als Apostelnachfolger betrachten können, so gehen im Grunde genommen dennoch alle Bischöfe auf die Apostel zurück, wenn man auch fast von kei­nem sagen kann, von welchem Apostel sich seine bi­schöfliche Weihe herleitet.

Um diesen Sachverhalt auszudrücken, kann man er­klären, daß das ganze Bischofskollegium die Nachfol­geschaft des Apostelkollegiums darstellt. Jeder einzel­ne Bischof steht infolge seiner Aufnahme in das Bi­schofskollegium in einem geschichtlich nicht mehr er­hellbaren Beziehungszusammenhang mit den Apo­steln. Das Entscheidende ist jedoch, daß das heute aus vielen Einzelbischöfen konstituierte Bischofskolle­gium Im gläubigen Selbstverständnis der Kirche die Nachfolgeschaft des aus elf bzw. zwölf Männern be­stehenden Apostelkollegiums bildet.

 

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