4. Die Gemeinde

In der nachkonziliaren Theologie hat sich die Diskus­sion in hohem Maße auf das Problem der Gemeinde konzentriert. Dies ist verständlich, weif das Konzil ein Pastoralkonzil sein wollte und die Gemeinde ein über­schaubares und daher für pastorale Probleme ein be­sonders geeignetes Feld darstellt. Wichtig ist das Ver­ständnis der Gemeinde. In dem Beschluß, den die

 

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»Gemeinsame Synode der Bistümer der Bundesrepu­blik Deutschland« zu dem Problem »Die pastoralen Dienste in der Gemeinde« faßte, heißt es: »Die Ge­meinde ist an einem bestimmten Ort oder innerhalb ei­nes bestimmten Personenkreises die durch Wort und Sakrament begründete, durch den Dienst des Amtes geeinte und geleitete, zur Verherrlichung Gottes und zum Dienste an den Menschen berufene Gemein­schaft derer, die in Einheit mit der Gesamtkirche an Je­sus Christus glauben und das durch ihn geschenkte Heil bezeugen. Durch die eine Taufe (vgl. 1 Kor 12,13) und durch die gemeinsame Teilnahme an dem einen Tisch des Herrn (vgl. 1 Kor 10,16f) ist sie ein Leib in Jesus Christus« (siehe K.Lehmann, Chancen und Grenzen der neuen Gemeindetheologie, in: Internationale Ka­tholische Zeitschrift, 1977, 110—127). Trotz einer ge­wissen Eigenständigkeit bleibt die Gemeinde eingeord­net in das Bistum wie dieses in die Weltkirche (H.Fi­scher, N. Greinacher, F. Klostermann, Die Gemeinde. Pastorale. Handreichung für den pastoralen Dienst, hrsg. im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz der deutschsprachigen Pastoraltheologen, 1970).

 

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