4. Die Gemeinde
In
der nachkonziliaren Theologie hat sich die Diskussion in hohem Maße auf das
Problem der Gemeinde konzentriert. Dies ist verständlich, weif das Konzil ein
Pastoralkonzil sein wollte und die Gemeinde ein überschaubares und daher für
pastorale Probleme ein besonders geeignetes Feld darstellt. Wichtig ist das
Verständnis der Gemeinde. In dem Beschluß, den die
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»Gemeinsame
Synode der Bistümer der Bundesrepublik Deutschland« zu dem Problem »Die
pastoralen Dienste in der Gemeinde« faßte, heißt es: »Die Gemeinde ist an
einem bestimmten Ort oder innerhalb eines bestimmten Personenkreises die durch
Wort und Sakrament begründete, durch den Dienst des Amtes geeinte und
geleitete, zur Verherrlichung Gottes und zum Dienste an den Menschen berufene
Gemeinschaft derer, die in Einheit mit der Gesamtkirche an Jesus Christus
glauben und das durch ihn geschenkte Heil bezeugen. Durch die eine Taufe (vgl. 1
Kor 12,13) und durch die gemeinsame Teilnahme an dem einen Tisch des Herrn (vgl.
1 Kor 10,16f) ist sie ein Leib in Jesus Christus« (siehe K.Lehmann, Chancen und
Grenzen der neuen Gemeindetheologie, in: Internationale Katholische
Zeitschrift, 1977, 110—127). Trotz einer gewissen Eigenständigkeit bleibt
die Gemeinde eingeordnet in das Bistum wie dieses in die Weltkirche (H.Fischer,
N. Greinacher, F. Klostermann, Die Gemeinde. Pastorale. Handreichung für den
pastoralen Dienst, hrsg. im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz der
deutschsprachigen Pastoraltheologen, 1970).