c) Die Christusbezogenheit des Primats
Von
Wichtigkeit ist die Aussage, daß der Papst der Stellvertreter Jesu Christi, des
unsichtbaren Hauptes der Kirche, ist. Die Beziehung zu Christus ist nicht nur
eine solche des Ursprungs, sondern auch eine solche der Repräsentation. Die
Kirche hat nicht zwei Häupter, sondern nur eines, insofern das unsichtbare
Haupt Jesu Christi durch den Papst als das sichtbare dargestellt wird. Alle
Gewalten in der Kirche gehen von dem geschichtlichen und dem erhöhten Christus
aus. Es gibt in ihr keine Gewalt ohne Christus und außerhalb seiner. Im Papste
vereinigt sich die Fülle der von Christus herkommenden, von ihm selbst der
Kirche zugewiesenen Vollmachten. Jesus Christus, der durch den Papst vertreten
und sichtbar dargestellt wird, ist dabei zu verstehen als der im heiligen Pneuma
der Kirche immerfort heilswirksam gegenwärtige, erhöhte Herr.
Die
Betonung des Christusbezuges schließt naturgemäß die Spontaneität, die
Freiheit und die individuelle Eigenart des jeweiligen Primatsträgers nicht
aus, sondern ein. Christus tritt in den Primatshandlungen jeweils in der
Brechung des Menschlichen hervor. Er wird im Tun und Reden des Papstes nicht
unmittelbar gehört und gesehen, sondern mittelbar. In den unfehlbaren, d.h.
absolut zuverlässigen, in der Wahrheit lebenden päpstlichen Entscheidungen
verbürgt Christus selbst die Wahrheit, auch wenn die Ausdrucksgestalt durch
die menschliche Weise des Papstes geprägt ist. In den rein Jurisdiktionellen
Akten und in den nicht unfehlbaren Lehraussagen des Papstes wird Christi Bindung
an das Menschliche noch deutlicher. Hier darf und muß zwischen ihm und dem
menschlichen Gefäß noch genauer und sorgfältiger unterschieden werden.
Gleichwohl sind auch solche päpstlichen
87
Äußerungen
des Primatsträgers verbindlich. Es besteht jedoch die Möglichkeit, daß
diese Primatsäußerungen abgeändert werden und daß mit ihrer Abänderung
gerechnet wird.