c) Die Christusbezogenheit des Primats

Von Wichtigkeit ist die Aussage, daß der Papst der Stellvertreter Jesu Christi, des unsichtbaren Hauptes der Kirche, ist. Die Beziehung zu Christus ist nicht nur eine solche des Ursprungs, sondern auch eine solche der Repräsentation. Die Kirche hat nicht zwei Häupter, sondern nur eines, insofern das unsichtbare Haupt Je­su Christi durch den Papst als das sichtbare darge­stellt wird. Alle Gewalten in der Kirche gehen von dem geschichtlichen und dem erhöhten Christus aus. Es gibt in ihr keine Gewalt ohne Christus und außerhalb seiner. Im Papste vereinigt sich die Fülle der von Chri­stus herkommenden, von ihm selbst der Kirche zuge­wiesenen Vollmachten. Jesus Christus, der durch den Papst vertreten und sichtbar dargestellt wird, ist dabei zu verstehen als der im heiligen Pneuma der Kirche im­merfort heilswirksam gegenwärtige, erhöhte Herr.

Die Betonung des Christusbezuges schließt natur­gemäß die Spontaneität, die Freiheit und die indivi­duelle Eigenart des jeweiligen Primatsträgers nicht aus, sondern ein. Christus tritt in den Primatshandlun­gen jeweils in der Brechung des Menschlichen hervor. Er wird im Tun und Reden des Papstes nicht unmittel­bar gehört und gesehen, sondern mittelbar. In den un­fehlbaren, d.h. absolut zuverlässigen, in der Wahrheit lebenden päpstlichen Entscheidungen verbürgt Chri­stus selbst die Wahrheit, auch wenn die Ausdrucks­gestalt durch die menschliche Weise des Papstes ge­prägt ist. In den rein Jurisdiktionellen Akten und in den nicht unfehlbaren Lehraussagen des Papstes wird Christi Bindung an das Menschliche noch deutlicher. Hier darf und muß zwischen ihm und dem menschli­chen Gefäß noch genauer und sorgfältiger unterschie­den werden. Gleichwohl sind auch solche päpstlichen

 

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Äußerungen des Primatsträgers verbindlich. Es be­steht jedoch die Möglichkeit, daß diese Primatsäuße­rungen abgeändert werden und daß mit ihrer Abände­rung gerechnet wird.

 

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