5.
Die Aufgabe der Bischöfe
a)
Allgemeines
Durch
die kanonische Sendung werden bestimmte Mitglieder des Bischofskollegiums zu
Leitern von Teilkirchen ernannt. Sie übernehmen als Nachfolger der Apostel
eine vielfache Sendung. Zur Erfüllung der Sendung verhieß Christus den
Aposteln den Heiligen Geist. Durch dessen Kraft sollten sie ihm Zeugen sein bis
ans Ende der Erde. Die Beauftragung ist in der Heiligen Schrift als ein Dienst
am Worte der Offenbarung und am Heile der Menschen geschildert.
Was
näherhin die Aufgaben der Bischöfe betrifft, so bietet das II. Vatikanische
Konzil hierüber ausführliche Texte. Es sagt (Konstitution »Lumen gentium«,
Art. 24l: »Die Bischöfe empfangen als Nachfolger der Apostel vom Herrn, dem
alle Gewalt im Himmel und auf Erden gegeben ist, die Sendung, alle Völker zu
lehren und das Evangelium jedwedem Geschöpf zu verkündigen. So sollen alle
Menschen durch Glaube, Taufe und Erfüllung der Gebote das Heil erlangen (vgl.
Mt 28,18; Mk 16,15-16; Apg 26,17f). Zur Erfüllung dieser Sendung verhieß
Christus der Herr den Aposteln den Heiligen Geist und sandte ihn am Pfingsttag
vom Himmel her. Durch dessen Kraft sollten sie ihm Zeugen sein bis ans Ende
der Erde, vor Stämmen. Völkern und Königen (vgl. Apg 1,8; 2,1 ff; 9,15).
Jenes Amt aber, das der Herr den Hirten seines Volkes übertragen hat,
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ist
ein wahres Dienen, weshalb es in der Heiligen Schrift bezeichnenderweise mit dem
Wort .Diakonia', d.h. Dienst benannt wird (vgl. Apg 1,17 und 25; 21,19; Röm
11.13; 1 Tim 1,12).
Die
kanonische Sendung der Bischöfe kann geschehen durch rechtmäßge, von der höchsten
und universalen Kirchengewalt nicht widerrufene Gewohnheiten, durch von der nämlichen
Autorität erlassene oder anerkannte Gesetze oder unmittelbar durch den
Nachfolger Petri selbst. Falls er Einspruch erhebt oder die apostolische
Gemeinschaft verweigert, können die Bischöfe nicht zur Amtsausübung
zugelassen werden.«