5. Die Aufgabe der Bischöfe

 

a) Allgemeines

Durch die kanonische Sendung werden bestimmte Mitglieder des Bischofskollegiums zu Leitern von Teil­kirchen ernannt. Sie übernehmen als Nachfolger der Apostel eine vielfache Sendung. Zur Erfüllung der Sendung verhieß Christus den Aposteln den Heiligen Geist. Durch dessen Kraft sollten sie ihm Zeugen sein bis ans Ende der Erde. Die Beauftragung ist in der Hei­ligen Schrift als ein Dienst am Worte der Offenbarung und am Heile der Menschen geschildert.

Was näherhin die Aufgaben der Bischöfe betrifft, so bietet das II. Vatikanische Konzil hierüber ausführliche Texte. Es sagt (Konstitution »Lumen gentium«, Art. 24l: »Die Bischöfe empfangen als Nachfolger der Apo­stel vom Herrn, dem alle Gewalt im Himmel und auf Erden gegeben ist, die Sendung, alle Völker zu lehren und das Evangelium jedwedem Geschöpf zu verkündi­gen. So sollen alle Menschen durch Glaube, Taufe und Erfüllung der Gebote das Heil erlangen (vgl. Mt 28,18; Mk 16,15-16; Apg 26,17f). Zur Erfüllung dieser Sendung verhieß Christus der Herr den Aposteln den Heiligen Geist und sandte ihn am Pfingsttag vom Him­mel her. Durch dessen Kraft sollten sie ihm Zeugen sein bis ans Ende der Erde, vor Stämmen. Völkern und Königen (vgl. Apg 1,8; 2,1 ff; 9,15). Jenes Amt aber, das der Herr den Hirten seines Volkes übertragen hat,

 

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ist ein wahres Dienen, weshalb es in der Heiligen Schrift bezeichnenderweise mit dem Wort .Diakonia', d.h. Dienst benannt wird (vgl. Apg 1,17 und 25; 21,19; Röm 11.13; 1 Tim 1,12).

Die kanonische Sendung der Bischöfe kann gesche­hen durch rechtmäßge, von der höchsten und univer­salen Kirchengewalt nicht widerrufene Gewohnheiten, durch von der nämlichen Autorität erlassene oder an­erkannte Gesetze oder unmittelbar durch den Nachfol­ger Petri selbst. Falls er Einspruch erhebt oder die apo­stolische Gemeinschaft verweigert, können die Bi­schöfe nicht zur Amtsausübung zugelassen werden.«

 

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