3.
Verbindung des Primats
mit Petri Aufenthalt in Rom
Man
kann fragen, ob der römische Aufenthalt des Apostels Petrus für den Primat des
Bischofs von Rom so fundamental ist, daß, wäre Petrus nicht in Rom gewesen,
dem Primat des römischen Bischofs die Grundlage entzogen würde. Die Antwort
ist umstritten. Man wird jedoch sagen dürfen: Es wäre möglich, einen
Auftrag des Apostels Petrus in dieser Frage anzunehmen. Der konkreten
Situation würde es auch entsprechen, wenn man eine Entscheidung der Kirche am
Rande des apostolischen Zeitalters annähme. Wir können auch dann noch von
einer Entscheidung der Apostel reden, wenn sich die Entscheidung an der Grenze
des apostolischen Zeitalters zu der nachapostolischen Zeit hin vollzogen hat.
Oder liegt ein Hoheitsakt der Kirche zu Beginn der nachapostolischen Zeit vor?
Im
gleichen Bereiche liegt die Frage, ob die Verbindung der Nachfolgeschaft des
Petrus mit dem Bischof von Rom unlöslich sei. Auch diese Frage ist in der ka-
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tholischen
Theologie umstritten. Selbstverständlich könnte der Bischof von Rom de facto
seinen Regierungssitz in eine andere Stadt verlegen. Es fragt sich aber, ob
auch eine rechtliche Änderung möglich wäre, derart, daß der Bischof eines
anderen Bischofssitzes Nachfolger des Apostels Petrus werden könnte. Die Frage
hängt naturgemäß auf das engste mit dem Problem zusammen, warum der Bischof
von Rom Nachfolger des Apostels Petrus geworden ist. Wenn man dies, um in der
Sprache der heutigen Theologie zu reden, auf einen Hoheitsakt zurückführt,
der in der kirchlichen Vollmacht seinen Grund hat, dann könnte durch einen ähnlichen
kirchlichen Hoheitsakt auch de jure eine Änderung vorgenommen werden. Hierfür
wäre zuständig der höchste Vollmachtsträger in der Kirche, d.h. entweder
der Papst selbst oder das Bischofskollegium mit dem Papst an der Spitze. Diese
Antwort scheint realistisch zu sein, wird aber der traditionellen Überzeugung
der Kirche nicht gerecht.