11. Unfehlbarkeit und geschichtliche Situation

 

Unfehlbare Glaubensentscheidungen sind immer Zeichen des hohen Ernstes und des schweren Ver­ant­wortungsbewußtseins, welches die Kirche gegenüber Christus, ihrem im Geiste präsenten Herrn, erfüllt. Es wird mit dem Worte von der Unfehlbarkeit keineswegs ausgeschlossen, daß die Glaubensaussage unter dem Gesetz steht, welches Paulus ein für allemal ausge­drückt hat: »Stückwerk ist unser Erkennen (1 Kor 13,9).« Dies bedeutet, daß die Weise der Glaubens­aussage hinsichtlich ihrer Zeit, Ihrer Opportunität, ih­res Ortes, ihrer sprachlichen Formulierung teil hat an der Relativität des Geschichtlichen. Inbezug auf diese Probleme ist die Aussage nicht unfehlbar. Die Unfehl­barkeit bezieht sich also nicht auf die sprachliche For­mulierung oder auf die Zeitgemäßheit, ohne daß der Inhalt selbst relativiert wird. Man muß darüber hinaus betonen, daß die Aussageweise bedingt ist durch die persönliche Eigenart, die Vorzüge und die Grenzen, die Tugenden und die Schwächen, die Vorliebe und die Toleranz, die gesellschaftliche, die kulturelle und politische Imprägnie­rung dessen, der die Entschei­dung trifft. Ferner ist zu bedenken, daß auch endgülti­ge Glaubensentscheidungen an dem eschatologischen Charakter der Gesamtkirche teilnehmen.

Sie bedeuten zwar eine endgültige Klärung eines be­stimmten Glaubenspunktes im Glaubensfeld gegen­über Bedrohungen und Gefährdungen, so daß von der Stunde der Entscheidung an kein Angehöriger des Gottesvolkes, wenn er in vollem Maße der Glaubens­gemeinschaft verbunden sein will, eine andere Inhalt­lichkeit akzeptieren kann. Was bis dahin ungeklärt und offen war, wird durch die Entscheidung verpflichtend.

 

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Dennoch bedeutet die Entscheidung nicht einfachhin ein Ende. Sie stellt vielmehr zugleich einen neuen An­fang dar. Sie ist nämlich eine Herausforderung zu ei­nem tieferen Verständnis sowohl im Felde der endgül­tig definierten Wahrheit als auch und insbesondere hinsichtlich ihres Stellenwertes im Ganzen der christli­chen Offenbarung. Ein Blick auf die bisher getroffenen endgültigen Glaubensentscheidungen der Kirche be­stätigt diese Tatsache. So hat z.B. die Glaubensent­scheidung von der leiblichen Verklärung Marias dazu gezwungen, den Sinn des Leiblichen, des Materiellen, das Verhältnis von Leib und Seele, den Sinn der Un­sterblichkeit des menschlichen Geistes, ja den gesam­ten eschatologischen Charakter der Kirche von neuem zu durchdenken und tiefer in diese Geheimnisse einzu­dringen. Dies vermag wiederum rückwirkend zu einem tieferen und allseitigeren Verständnis des Dogmas selbst zu führen, vielleicht sogar unter Ausschluß et­waiger akzidentaliter mitlaufender Ideologien, dies al­les ohne Änderung des ursprünglichen Glaubenssin­nes. Das Dogma fordert also jeweils eine sorgfältige Interpretation. Infolge seiner notwendigerweise knap­pen, satzhaften Formulierung ist eine Hermeneutik un­entbehrlich, da in einem Satz eine dichte Wahrheit nie eindeutig nach allen Seiten (Implikationen) hin unmiß­verständ­lich ausgedrückt werden kann.

Die Situationsgebundenheit der Glaubensaussage hin­sichtlich ihres Anlasses und ihrer Gestalt hat die Folge, daß die Glaubensaussage in späteren Zeiten zwar nicht ihren Charakter als Wahrheit, wohl aber ihr Gewicht im Glaubensganzen ändert, weil die Aktuali­tät geschwunden ist. Infolge der Zusammengehörig­keit von Aussageform und Aussageinhalt wird eine neue sprachliche Verleiblichung auch stets zu einer allseitigeren und eindringenderen Glaubenserkenntnis,

 

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zu mancherlei Schattierungen und Integrierungen, zu neuen Perspektiven führen.

Zum rechten Vollzug der Lehrvollmacht muß sich der Papst um die Erkenntnis der göttlichen Offenba­rung bemühen. Das Charisma der Unfehlbarkeit be­freit von dieser Mühe nicht. Der Heilige Geist bewahrt zwar vor Irrtum und gibt auch positive Anstöße, aber er gibt keine unmittelbaren Erleuchtungen, welche die Anstrengungen des menschlichen Erkenntnisprozes­ses überflüssig machen. Die Mittel zur Erkenntnis der Offenbarung sind mannigfaltig: das wissenschaftliche und vorwissenschaftliche Studium, der Dialog mit den nichtkatholischen christlichen Kirchen, mit den nichtchristlichen Religionen, mit dem Atheismus, mit den kulturellen, philosophischen, naturwissenschaftli­chen, historischen und sonstigen Bewegungen der Zeit. Das II. Vatikanische Konzil gibt hierzu eine ernste Mahnung (Konstitution »Lumen gentium«, Nr. 25): »Um ihre (der Offenbarung) rechte Er­hellung und an­gemessene Darstellung mühen sich eifrig mit geeigne­ten Mitteln der Bischof von Rom und die Bischöfe, entsprechend ihrer Pflicht und dem Gewicht der Sa­che.«

Der Papst kann keine Lehre vortragen, welche we­der in der Schrift noch in der Überlieferung begründet ist.

 

 

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