2.
Unfehlbarkeit des Papstes
als
Gestalt und Bürgin der kirchlichen Unfehlbarkeit
Infolge
der gesellschaftlichen Verfaßtheit, welche dem Volke Gottes als einer
geschichtlichen, realen Gemeinschaft nicht fehlen kann und in ihren Grundstrukturen
von Christus vorgesehen und vom Heiligen Geiste realisiert worden ist und
wird, wird die Glaubensgemeinschaft sichtbar in den Repräsentanten des Gottesvolkes,
in dem Kollegium der Bischöfe mit dem Papst an der Spitze und in diesem selbst.
Gerade
das Verhältnis des Bischofskollegiums (des Konzils) zum Papst wurde zum
Problem. Die durch Wiclif, Hus und das abendländische Schisma heraufbeschworenen
Diskussionen und Gefahren verschärften die Frage, wer innerhalb der Kirche
der Träger der unfehlbaren Lehrfeststellung und der unfehlbaren Verkündigung
ist und welches die Bedingungen für eine unfehlbare Verkündigung sind. So
geriet das in der alten Kirche im Zusammenhang mit der Wirksamkeit des
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Heiligen
Geistes und der aktiven Präsenz Christi, also in der sakramentalen Dimension
lebende Bewußtsein von der Zuverlässigkeit des kirchlichen Glaubens und des
kirchlichen Wortes immer mehr in den juristischen Bereich. In dieser Entwicklung
trat die Frage nach der Unfehlbarkeit des Papstes stärker in den Vordergrund.
In der Neuzeit bekam die Bewegung neue Antriebe durch den Gallikanismus, den
Febronianismus und den Konziliarismus. In jahrhundertelangen Auseinandersetzungen
wurde die Erkenntnis gewonnen, daß sich in der Unfehlbarkeit des Papstes,
insofern er der Repräsentant der gesamten Kirche ist und als solcher immer die
oberste Gewalt der Kirche besitzt, die Unfehlbarkeit der Kirche hinsichtlich
ihres Christusglaubens bekundet. Seine oberste Gewalt zu lehren, ist ein
Sonderelement in der obersten Leitungsgewalt. Dies wurde auf dem I.
Vatikanischen Konzil definiert.
Da
die Gewalt zu lehren zu der Leitungsgewalt zu rechnen ist, stellt sie nicht
neben Weihe- und Hirtengewalt eine dritte Gewalt dar. Es bleibt vielmehr bei
den zwei Gewalten in der Kirche, wenngleich diese sich jeweils in einer Reihe
von Aufgaben realisieren. Insofern die Lehrgewalt des Papstes, d. h. seine Fähigkeit,
den Offenbarungsinhalt zuverlässig festzustellen, der Verkündigung dient und
nicht einfach die wissenschaftliche Erkenntnis und Aussage der geoffenbarten
Wahrheit ist, insofern sie also um des Heiles willen ausgeübt wird, hat sie
einen inneren Bezug zur Heiligung. Denn die Verkündigung ist Mitteilung des
kirchlichen Heils. In der Verkündigung der Kirche teilt Gott sich selbst im
Worte den Hörenden mit (Bd.1). Die in der Unfehlbarkeit des Papstes begründete
Zuverlässigkeit der kirchlichen Verkündigung gibt uns die Garantie für
die Echtheit des Wortes Gottes in der Kirche und für die Echtheit ihres
Christusglaubens. Die Kraft
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der
Geschichtlichkeit, welche einen ständigen Wandel, ständige Umstürze und
Erneuerungen mit sich bringt, läßt es verständlich, ja geboten erscheinen,
wenn Jesus Christus selbst dafür Sorge getragen hat, daß in der Kirche als dem
Volke Gottes trotz ihrer Geschichtlichkeit das einmal mitgeteilte Wort der
Offenbarung in seinem inhaltlichen Kern weder untergeht noch verändert wird.
Er traf diese Vorsorge dadurch, daß er den Heiligen Geist der Kirche als
Lebensprinzip einstiftete. Wenngleich der Heilige Geist seine Wirksamkeit in
mannigfacher Weise entfaltet und an das Amt in der Kirche nicht exklusiv
gebunden ist, so tritt seine Wirksamkeit doch in dem Tun des Amtsträgers jeweils
in einer greifbaren, konkret-geschichtlichen Gestalt in das Licht. Die
Glaubenseinheit und die Glaubensgewißheit des Gottesvolkes auf der einen
Seite, die päpstliche Unfehlbarkeit auf der anderen Seite gehören engstens
zusammen. Dies tritt denn auch in dem Haupttext, in welchem die Kirche ihre
Glaubensüberzeugung von der päpstlichen Unfehlbarkeit dargestellt hat,
deutlich zu Tage.