6.
Kapitel
Terminologie
Zunächst
soll ein Wort zur Terminologie gesagt werden. Die Schrift bezeugt innerhalb
des einen und einheitlichen Gottesvolkes viele und vielfältige Dienste,
Funktionen und Ämter. Deren Benennung ist nicht mit
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der
später üblich gewordenen identisch. Das Wort Priester (hiereus) wird nur auf
Christus (Hebr 5,5f; 7, 17.21; 8,4; 10,21) sowie auf die Gemeinde angewendet
(1 Petr 2,5. 9; Offb 1,6; 5,10; 20,6). Für die Bezeichnung von Diensten
innerhalb des neutestamentlichen Volkes Gottes kommt es nicht vor. Dagegen treffen
wir in manchen Gemeinden das fünffache Amt der Apostel, der Propheten, der
Evangelisten sowie der Hirten und Lehrer (Eph 4,1; 1 Kor 12,28). Der Wirkungskreis
dieser Ämter geht über die jeweilige Gemeinde hinaus (Apg 8,14.40; 11,27;
15,32ff). Alle diese einzelnen Dienste sind nötig, »bis daß wir alle zur
Einheit des Glaubens und der Erkenntnis des Sohnes Gottes gelangen, zur vollen
Mannesreife, zum Vollmaß des Alters Christi« (Eph 4,13). In anderen Gemeinden
setzt sich die Gemeindeleitung zusammen aus Dienern (Diakonen), Ältesten und »Bischöfen«
(1 Thess 5,12f; Apg 14,23; 20,28; 1 Kor 16,15-18; Röm 12,7f). Eine prinzipielle
Verschiedenheit von den vorhin genannten Diensten besteht nicht. Philippus
wird z.B. zugleich Diakon und Evangelist genannt (Apg 6,5; 21,8). Diese drei Ämter
sind mit je einer Ortsgemeinde eng verbunden. Die einzelnen Gemeinden hatten
mehrere Bischöfe (Aufseher), Älteste und Diakone (Phil 1,1; Apg 20,17).