2. Kapitel

 

Schriftzeugnis

 

Die Schrift bezeugt eindeutig, daß von Anfang an rechtliche Elemente in der Kirche bestanden haben. Sie liegen nicht am Rande des kirchlichen Lebens, sondern in ihrem Fundament. Die Zeit vor Christus ist durch den das ganze Alte Testament beherrschenden Gottesbund bestimmt. Die Initiative ging hierbei von Gott aus. Wenngleich Gott in souveränem Heilswalten den Bund gestiftet hat, so hat er sich doch zugleich in Freiheit an ihn gebunden.

Umgekehrt wurde das Bundesvolk als der menschli­che Bundespartner seinerseits durch das Bundesge­setz von Gott in Pflicht genommen. Was immer in­nerhalb des alttestamentlichen Bundes geschah, wuchs aus dieser rechtlichen Wurzel hervor, bis zum Gebote der Gottesliebe und der Nächstenliebe. Als sich das alttestamentliche Gottesvolk dem in Christus geschehenen Fortschritt der göttlichen Selbsterschlie­ßung versagte, wurde der Gottesbund in eine neue Gestalt transformiert.

Äußerlich tritt dies durch eine neue Benennung her­vor. Jesus hat in dem Abschiedsmahl, das er mit sei-

 

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nen Jüngern vor dem Tode feierte, von einer neuen Gottesordnung bzw. von dem Neuen Testament ge­sprochen. In diesem Ausdruck kommt die göttliche In­itiative deutlich zur Erscheinung. Auch der Begriff des Testamentes bzw. der Gottesordnung liegt im Rechts­bereich.

Man würde allerdings die Rechtsstruktur mißverste­hen, wenn man sie nach dem Modell staatlich-politi­scher Rechtsvorstellungen interpretierte. Die rechtli­chen Elemente haben analogen Charakter. Die kirchli­che Rechtsgestalt ist Ausdrucksgestalt und Medium der schöpferischen Heilssorge, der Liebe Gottes. Die fundamentale Rechtsstruktur der neuen Gottesord­nung erhielt konkret-geschichtliche Gestalt, indem Christus die Apostel mit seiner eigenen Sendung be­auftragt hat. Dies kommt besonders deutlich zum Ausdruck in seinem Wort: »Wer euch hört, der hört mich; wer euch verachtet, der verachtet mich; wer aber mich verachtet, verachtet den, der mich gesandt hat« (Lk 10,16). Es gab von Anfang an in der Kirche die Vollmacht, zu leiten.

 

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