11. Rechtliche Natur des Primats

Der Vorrang des Papstes ist rechtlicher Natur. Der Papst ist nicht bloß der erste unter Gleichgestellten. Er hat vielmehr aufgrund seines Vorrangs das Recht, For­derungen zu stellen, die im Glaubensgehorsam erfüllt werden müssen. Seine Gewalt erstreckt sich auf alle Glieder der Kirche. Er kann Anordnungen treffen, die die ganze Kirche und jeden einzelnen binden. Er ist auch mit einer wahrhaft bischöflichen Gewalt über die Gesamtkirche ausgestattet. Er ist Universalbischof. Er ist weder von der Gesamtheit der Bischöfe noch von dem jeweiligen Ortsbischof abhängig.

Die Wurzel für den Rechtscharakter des päpstlichen Primates ist seine Herkunft von Jesus Christus, d.h. der »göttliche« Charakter seines Rechts. Der Papst handelt als Vikar Jesu Christi. Dies gilt allerdings in ei­nem gewissen Sinne auch für die übrigen Bischöfe, entsprechend dem für ihre bischöfliche Stellung gel­tenden Grundsatz des Schaljach-lnstitutes: Der Beauf­tragte gilt soviel wie der Beauftragende. Sie sind je­doch nur für ihre Teilkirchen zuständig. Dem Papst obliegt die Leitung der Gesamtkirche aufgrund der Er­mächtigung durch Christus. Christus aber, der Auf­traggeber, kann rechtlich binden, weil er der mensch­gewordene Gottessohn ist. Dem Papst ist eine geistlich-rechtliche Vollmacht eigen, über welcher kei­ne höhere geistlich-rechtliche Autorität steht, von des­sen Weisungen auch kein höherer Autoritätsträger zu befreien vermag, weil ein solcher nicht existiert. Wenn und soweit im Handeln des Papstes Christus jeweils im Hier und Jetzt wirksam ist, so nimmt in den päpstli­chen Primatshandlungen Christus selbst den Men­schen in Anspruch. Sie haben daher für das Heil Be­deutung. In ihnen hört der Angehörige des Volkes

 

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Gottes in den konkreten Situationen des Lebens und der Geschichte die Stimme des Herrn hindurchtönen. Der Gehorsam gegen den Papst wird daher zu ei­nem Gehorsam gegen Christus. Für das rechte Ver­ständnis solcher Thesen ist naturgemäß zu bedenken, was vorher über den Einschlag des Menschlichen im Vollzug des Primats gesagt wurde.

 

 

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