5.
Kapitel
Mitarbeiter
der Apostel
Bevor
wir von den Mitarbeitern der Apostel im einzelnen sprechen, muß eine
prinzipielle Bemerkung gemacht werden. Es fragt sich, ob die Bestellung
solcher Mitarbeiter rein menschliches Tun war oder einer göttlichen Verfügung
entsprach, ferner, ob die Aufteilung der von diesen Mitarbeitern zu leistenden
Dienste nur menschlichen Zweckmäßigkeitsüberlegungen zuzu-
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schreiben
ist oder ob wir hier den göttlichen Willen im Spiel sehen dürfen, ob also hier
menschliches oder göttliches Recht wirksam wurde. Die Frage ist um so mehr
berechtigt, weil, um ein Beispiel anzuführen, Paulus bekanntlich zwischen
seiner Verkündigung als der von Christus bestellte Apostel und seiner aus
menschlicher, wenn auch vom Glauben genährten Sorge für die Gemeinde
unterscheidet (1 Kor 7,12.40). Man wird folgendes sagen müssen: Die Apostel erfüllten
durch ihre Bestellung von Mitarbeitern den Auftrag Jesu Christi, also eine
göttliche Aufgabe. Der Text bei Lukas (10,2) scheint dafür zu sprechen, daß
es dem Willen Christi entsprach, wenn die Apostel solche Mitarbeiter
bestellten. Auf jeden Fall nahmen diese an der von Gott verfügten
Sendungsaufgabe der Apostel Anteil. Man darf auch nicht übersehen, daß die
Apostel ihrerseits als Offenbarungsträger verstanden werden müssen. Die von
ihnen aufgestellten Presbyter (die Ältesten), offenbar Männer von beträchtlichem
Ansehen, nehmen, indem sie an der Dienstleistung der Apostel teilnehmen, an
ihrer Amtsgewalt teil. Im übrigen heißen die Apostel selbst gelegentlich »Älteste«
(Apg 11,30; 1 Petr 5,1; 2 Joh 1; 3 Joh 1).