5. Kapitel

 

Mitarbeiter der Apostel

 

Bevor wir von den Mitarbeitern der Apostel im ein­zelnen sprechen, muß eine prinzipielle Bemerkung ge­macht werden. Es fragt sich, ob die Bestellung solcher Mitarbeiter rein menschliches Tun war oder einer gött­lichen Verfügung entsprach, ferner, ob die Aufteilung der von diesen Mitarbeitern zu leistenden Dienste nur menschlichen Zweckmäßigkeitsüberlegungen zuzu-

 

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schreiben ist oder ob wir hier den göttlichen Willen im Spiel sehen dürfen, ob also hier menschliches oder göttliches Recht wirksam wurde. Die Frage ist um so mehr berechtigt, weil, um ein Beispiel anzuführen, Paulus bekanntlich zwischen seiner Verkündigung als der von Christus bestellte Apostel und seiner aus menschlicher, wenn auch vom Glauben genährten Sorge für die Gemeinde unterscheidet (1 Kor 7,12.40). Man wird folgendes sagen müssen: Die Apostel er­füllten durch ihre Bestellung von Mitarbeitern den Auf­trag Jesu Christi, also eine göttliche Aufgabe. Der Text bei Lukas (10,2) scheint dafür zu sprechen, daß es dem Willen Christi entsprach, wenn die Apostel sol­che Mitarbeiter bestellten. Auf jeden Fall nahmen die­se an der von Gott verfügten Sendungsaufgabe der Apostel Anteil. Man darf auch nicht übersehen, daß die Apostel ihrerseits als Offenbarungsträger verstan­den werden müssen. Die von ihnen aufgestellten Pres­byter (die Ältesten), offenbar Männer von beträchtli­chem Ansehen, nehmen, indem sie an der Dienstlei­stung der Apostel teilnehmen, an ihrer Amtsgewalt teil. Im übrigen heißen die Apostel selbst gelegentlich »Älteste« (Apg 11,30; 1 Petr 5,1; 2 Joh 1; 3 Joh 1).

 

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