12.
Lehramt und Theologie
Ebenso
wie der einzelne immer mehr sein gläubiges Offenbarungsverständnis vertiefen
muß, ist die Kirche als Ganzes immerfort auf dem Wege zu einem tieferen und
allseitigeren Verständnis der ihr von Christus anvertrauten Heilswahrheit.
Hierzu stehen ihr verschiedene Methoden zur Verfügung. Die wissenschaftliche
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Bemühung
heißt Theologie. Ihrer ist grundsätzlich jeder Angehörige des Gottesvolkes
fähig. Die erkenntnismäßigen Feststellungen des Offenbarungsinhaltes sind
die Voraussetzungen für eine lehramtfiche Entscheidung. Hierbei ist es
gleichgültig, ob in der Person des Papstes der Theologe mit dem Primatsträger
identisch ist oder ob sich der Papst der theologischen Hilfe anderer bedient.
In der alten Kirche bestand weithin Identität zwischen dem Träger des
Lehramtes und dem Theologen.
Die
Theologen können ebensowenig wie die Gesamtkirche die Funktion des Lehramtes
beanspruchen. Aber es besteht eine notwendige gegenseitige Zuordnung. Denn das
Lehramt stützt sich auf die übereinstimmende Lehre der Väter, der Theologen
und den Glauben des ganzen Gottesvolkes. Der Papst kann keine Lehre mit
Unfehlbarkeit verkünden, die nicht als Inhalt der Offenbarung erkannt ist.
Dabei beschränkt sich das Lehramt allerdings nicht einfachhin auf die
Proklamation der von der Theologie durch Forschung erkannten Wahrheit. Seine
Verkündigung unterscheidet sich von der theologischen Darstellung einmal
durch ihren autoritativen Charakter, sodann durch seinen Entscheidungsanspruch.
In der ersten Hinsicht ist zu bedenken, daß der Glaube nicht auf der
Wissenschaft, sondern auf der Verkündigung (Röm 10,17) aufruht. In der zweiten
Hinsicht ist zu beachten, daß in manchen Fällen die theologische Wissenschaft
nicht zu einmütigen Ergebnissen gelangen kann und daher, falls es um eine für
das Heil wichtige Frage geht, eine Entscheidung zwischen mehreren Möglichkeiten
getroffen werden muß. Es ist auch an die Abwehr eines offensichtlichen
theologischen Irrtums zu denken. Wie wir sahen, wurde bis in das 19. Jahrhundert
hinein die päpstliche Lehrautorität nur für solche
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Entscheidungen
eingesetzt. Man kann das Verhältnis zwischen Theologie und Lehramt als ein
solches gegenseitiger Interdependenz bezeichnen. Das Lehramt ist auf die
theologische Erkenntnis angewiesen, insofern es nichts als
Offenbarungswahrheit verbindlich deklarieren kann, was nicht als solche
feststeht. Die theologische Wissenschaft kann theologisch nur tätig sein im
Horizont des Glaubens der Kirche. Niemals kann der Papst »neue Öffentliche
Offenbarungen als Teil der göttlichen Glaubenshinterlage« verkünden
(Konstitution »Lumen gentium«, Nr.25).
Da der theologische Erkenntnisprozeß vielfach äußerst verwickelt ist und daher geduldiges und angestrengtes Ringen um die Heilsarbeit erfordert, können Entscheidungen nicht selten erst nach lange dauernden theologischen Lehrentwicklungen im Ablauf der Geschichte getroffen werden. Der Papst kann nicht beliebig zu jeder Zeit Entscheidungen fällen, weil nicht zu jeder Zeit die theologische Erkenntnis die Tür hierfür öffnet. Eine päpstliche Entscheidung kann immer nur gegeben werden, wenn die Zeit, d. h. die theologische Erkenntnis hierfür reif ist. Es wäre eine Verkennung der Geschichtlichkeit der Kirche, wenn man kurzfristige Lehräußerungen erwartete oder forderte oder anstrebte {siehe Bd.1).