10.
Kapitel
Institutionelle
und personale Elemente
In
der geschichtlichen Verwirklichung sind die Spannungen zwischen den Trägern des
Amtes und den Laien vielfach und mannigfaltig. Da bedarf es einer ständigen
Selbstprüfung aller Angehörigen der Kirche. Die Gegensätze haben ihren Grund
teils in der menschlichen Schwäche und Sündhaftigkeit, welche zur Herrschsucht
und zum Hochmut auf der einen, zur Selbstherrlichkeit oder zur Schmeichelei auf
der anderen Seite verführen können, teils in der Verschiedenheit der
Sachkenntnis und des Urteils. So sind die ständigen Mahnungen verständlich,
welche vom II. Vatikanischen Konzil in der Aufnahme einer Tradition aus der
Zeit der Urkirche selbst gegeben werden (z. B. Konstitution über die Kirche,
Art.27, 32, 37). Im 1. Petrusbrief heißt es (5,1 - 5): »Die Presbyter, die un-
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ter
euch sind, bitte ich als Mitpresbyter und Zeuge der Leiden Christi, ich, der
Mitgenosse der Herrlichkeit, die einst an euch offenbar werden soll: Weidet die
euch anvertraute Herde Gottes und besorgt sie nicht aus Zwang, sondern
freiwillig, nach Gottes Willen, nicht um schändlichen Gewinnes willen, sondern
aus Liebe, nicht als solche, die über das Erbe Gottes herrschen, sondern
die Vorbild der Gemeinde geworden sind, von Herzen, und wenn der Ersthirt
erscheinen wird, werdet ihr den unverwelklichen Kranz der Herrlichkeit
empfangen. Desgleichen, ihr Jüngeren, seid Untertan den Presbytern.« Im
gleichen Sinn hat sich später Bernhard von Clairvaux an seinen Schüler Papst
Eugen III. gewandt (De consideratione sui 111,6): »Bedenke vor allem, daß
die heilige römische Kirche, die du mit göttlicher Vollmacht leitest, die
Mutter der Kirche ist und nicht ihre Herrin, daß du nicht der Herr, sondern
der Bruder der Bischöfe und eins mit ihnen bist.«
Grundsätzlich
verbindet sich Im Kirchenamt das personale Element der heilshaften Begegnung
in Glaube und Liebe mit dem institutionellen. Im Institutionellen wirkt sich aus
und soll sich auswirken das Personale, und zwar so, daß nicht der Heilsdienst
durch die Macht des Personalen überwuchert wird, d.h., daß nicht befohlen wird
aus Freude am Befehlen. Es ist nicht zu vergessen, daß die Freiheit immer die
Priorität hat und nur insoweit der Bindung bedarf, als das Heil dies fordert.
Solches kann nur das von der Liebe erhellte Auge erkennen. Wenn die Liebe im
Vollzug des Institutionellen lebendig ist, wird dieses nicht zu einer bürokratischen
Einrichtung entarten.
Das
Personale, d.h. die Gesinnung des Heilsdienstes im Vollzug von Amtshandlungen,
hat darin den letzten Grund, daß der Heilige Geist bzw. Christus durch den
Amtsträger wirkt. Der Amtsträger, der die
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Ermächtigung
zu seinem Amt frei übernommen hat, spielt in seiner amtlichen Wirksamkeit
geradezu die Rolle Christi, so daß in ihm und durch ihn Christus konkret präsent
ist. Dies fordert von ihm, daß er sich willentlich an Christus den gekreuzigten
und erhöhten Herrn als dessen Werkzeug bindet. Für die Spendung der Sakramente
ist das Minimum gefordert, daß der Spender die Absicht hat, ein in der Kirche
übliches Christuszeichen zu setzen. Der Vollmachtsträger ist also in seinem
Heilstun persönlich engagiert, und zwar nicht nur so, daß hiervon das
Zustandekommen des von ihm gesetzten Heilstuns abhängt, sondern derart, daß
sein eigenes Heil ins Spiel kommt. Wenn er nicht willens wäre, sich an Christus
zu binden und dem Christusheil zu dienen, würde er Mißbrauch mit der Institution
treiben, deren Träger er ist, und so sein eigenes Heil verlieren. Amtsvollzug
ist seinem Sinn und Wesen nach immer Vollzug des Glaubens und der Liebe.