10. Kapitel

 

Institutionelle und personale Elemente

 

In der geschichtlichen Verwirklichung sind die Spannungen zwischen den Trägern des Amtes und den Laien vielfach und mannigfaltig. Da bedarf es ei­ner ständigen Selbstprüfung aller Angehörigen der Kirche. Die Gegensätze haben ihren Grund teils in der menschlichen Schwäche und Sündhaftigkeit, welche zur Herrschsucht und zum Hochmut auf der einen, zur Selbstherrlichkeit oder zur Schmeichelei auf der ande­ren Seite verführen können, teils in der Verschieden­heit der Sachkenntnis und des Urteils. So sind die ständigen Mahnungen verständlich, welche vom II. Vatikanischen Konzil in der Aufnahme einer Tradi­tion aus der Zeit der Urkirche selbst gegeben werden (z. B. Konstitution über die Kirche, Art.27, 32, 37). Im 1. Petrusbrief heißt es (5,1 - 5): »Die Presbyter, die un-

 

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ter euch sind, bitte ich als Mitpresbyter und Zeuge der Leiden Christi, ich, der Mitgenosse der Herrlichkeit, die einst an euch offenbar werden soll: Weidet die euch anvertraute Herde Gottes und besorgt sie nicht aus Zwang, sondern freiwillig, nach Gottes Willen, nicht um schändlichen Gewinnes willen, sondern aus Liebe, nicht als solche, die über das Er­­be Gottes herr­schen, sondern die Vorbild der Ge­meinde geworden sind, von Herzen, und wenn der Ersthirt erscheinen wird, werdet ihr den unverwelklichen Kranz der Herr­lichkeit empfangen. Desgleichen, ihr Jüngeren, seid Untertan den Presbytern.« Im gleichen Sinn hat sich später Bernhard von Clairvaux an seinen Schüler Papst Eugen III. gewandt (De consideratione sui 111,6): »Be­denke vor allem, daß die heilige römische Kirche, die du mit göttlicher Vollmacht leitest, die Mutter der Kirche ist und nicht ihre Herrin, daß du nicht der Herr, son­dern der Bruder der Bischöfe und eins mit ihnen bist.«

Grundsätzlich verbindet sich Im Kirchenamt das per­sonale Element der heilshaften Begegnung in Glaube und Liebe mit dem institutionellen. Im Institutionellen wirkt sich aus und soll sich auswirken das Personale, und zwar so, daß nicht der Heilsdienst durch die Macht des Personalen überwuchert wird, d.h., daß nicht befohlen wird aus Freude am Befehlen. Es ist nicht zu vergessen, daß die Freiheit immer die Priorität hat und nur insoweit der Bindung bedarf, als das Heil dies fordert. Solches kann nur das von der Liebe er­hellte Auge erkennen. Wenn die Liebe im Vollzug des Institutionellen lebendig ist, wird dieses nicht zu einer bürokratischen Einrichtung entarten.

Das Personale, d.h. die Gesinnung des Heilsdien­stes im Vollzug von Amtshandlungen, hat darin den letzten Grund, daß der Heilige Geist bzw. Christus durch den Amtsträger wirkt. Der Amtsträger, der die

 

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Ermächtigung zu seinem Amt frei übernommen hat, spielt in seiner amtlichen Wirksamkeit geradezu die Rolle Christi, so daß in ihm und durch ihn Christus konkret präsent ist. Dies fordert von ihm, daß er sich willentlich an Christus den gekreuzigten und erhöhten Herrn als dessen Werkzeug bindet. Für die Spendung der Sakramente ist das Minimum gefordert, daß der Spender die Absicht hat, ein in der Kirche übliches Christuszeichen zu setzen. Der Vollmachtsträger ist al­so in seinem Heilstun persönlich engagiert, und zwar nicht nur so, daß hiervon das Zustandekommen des von ihm gesetzten Heilstuns abhängt, sondern derart, daß sein eigenes Heil ins Spiel kommt. Wenn er nicht willens wäre, sich an Christus zu binden und dem Chri­stusheil zu dienen, würde er Mißbrauch mit der Institu­tion trei­ben, deren Träger er ist, und so sein eigenes Heil verlieren. Amtsvollzug ist seinem Sinn und Wesen nach immer Vollzug des Glaubens und der Liebe.

 

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