10. Grund für die Bestellung eines

 obersten Vollmachtsträgers

 

Der Grund dafür, daß in einem Glied der Kirche, nämlich im Bischof von Rom, die volle und oberste Hirtengewalt festgelegt ist, dürfte darin liegen, daß so die Kontinuität der Kirche besonders zuverlässig ge­währleistet ist und zugleich die Einheit der Kirche in je­der Generation verbürgt und dargestellt wird. In der Verbindung mit dem Bischof von Rom ist ja die volle Zugehörigkeit zur messianischen Heilsgemeinde, zu der brüderlichen Gemeinschaft der Christusgläubigen, der cornmunio sanctorum als Gemeinschaft der »Heili­gen« und als Gemeinschaft im Heiligen (in den Heils­gütern) am sichtbarsten verwirklicht. So ist es ver­ständlich, daß in der Zen­tralfeier, zu der sich das Got­tesvolk immer wieder versammelt, in dem Gedächtnis­mahl, das Jesus am Tage vor seinem Leiden gestiftet hat, der Name des Papstes genannt wird. Er ist derje­nige, welcher das unsichtbare Haupt, dessen Ge­dächtnis jeweils begangen wird, sichtbar vertritt und darstellt. Die Zugehörigkeit zu dem mystischen Leibe Christi, welche durch das Essen des eucharistrschen Leibes vertieft und gefestigt wird, die Einheit der zu ei­ner brüderlichen Familie in Christus Vereinigten, findet ihre greifbare Gestalt in der Einheit mit dem sichtbaren Haupte des messianischen Gottesvolkes.

Die Einrichtung des Primates erscheint in dieser Sicht als Ausdruck der Sorge Jesu Christi, des Haup­tes der brüderlichen Gemeinschaft, um deren innere Einheit und um die zuverlässige Verkündigung der Heilsbotschaft innerhalb des Gottesvolkes und für die­jenigen, die noch nicht zu ihm gehören.

 

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