10.
Grund für die Bestellung eines
obersten
Vollmachtsträgers
Der
Grund dafür, daß in einem Glied der Kirche, nämlich im Bischof von Rom, die
volle und oberste Hirtengewalt festgelegt ist, dürfte darin liegen, daß so die
Kontinuität der Kirche besonders zuverlässig gewährleistet ist und zugleich
die Einheit der Kirche in jeder Generation verbürgt und dargestellt wird. In
der Verbindung mit dem Bischof von Rom ist ja die volle Zugehörigkeit zur
messianischen Heilsgemeinde, zu der brüderlichen Gemeinschaft der Christusgläubigen,
der cornmunio sanctorum als Gemeinschaft der »Heiligen« und als Gemeinschaft
im Heiligen (in den Heilsgütern) am sichtbarsten verwirklicht. So ist es verständlich,
daß in der Zentralfeier, zu der sich das Gottesvolk immer wieder
versammelt, in dem Gedächtnismahl, das Jesus am Tage vor seinem Leiden
gestiftet hat, der Name des Papstes genannt wird. Er ist derjenige, welcher
das unsichtbare Haupt, dessen Gedächtnis jeweils begangen wird, sichtbar
vertritt und darstellt. Die Zugehörigkeit zu dem mystischen Leibe Christi,
welche durch das Essen des eucharistrschen Leibes vertieft und gefestigt wird,
die Einheit der zu einer brüderlichen Familie in Christus Vereinigten, findet
ihre greifbare Gestalt in der Einheit mit dem sichtbaren Haupte des
messianischen Gottesvolkes.
Die
Einrichtung des Primates erscheint in dieser Sicht als Ausdruck der Sorge Jesu
Christi, des Hauptes der brüderlichen Gemeinschaft, um deren innere Einheit
und um die zuverlässige Verkündigung der Heilsbotschaft innerhalb des
Gottesvolkes und für diejenigen, die noch nicht zu ihm gehören.
93