5.
Kapitel
Göttliches
und Menschliches in der Kirche
Wenn
die von Christus stammende Komponente der kirchlichen Ordnung deren »göttliches«
Element genannt werden muß, so stellt die jeweilige geschichtliche Konkretion
die menschliche Komponente dar. Es
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ist
evident, daß die göttliche Komponente nie in ihrer reinen göttlichen Gestalt,
sondern immer nur in geschichtlich-menschlicher Verwirklichung gegeben sein
kann. Dieses bedeutet nicht, daß das »göttliche« Element in einer
menschlichen Gestalt wie in einem von ihm selbst geschaffenen, immer
gleichbleibenden Leib in der Geschichte hervortritt, sondern daß durch die
freie menschliche Entscheidung jeweils die geschichtliche Konkretion
verwirklicht wird.
Diese
These hat weittragende Konsequenzen. Sie besagt nämlich, daß sich in der
jeweiligen kirchlichen Ordnung Göttliches und Menschliches im Sinne der freien
Entscheidung Gottes bzw. Christi und der freien Entscheidung der von Christus
berufenen Menschen zur Einheit zusammenfügen, ferner daß sich die jeweilige
konkrete Verwirklichung der göttlichen Elemente wandeln kann. So ist die Kirche
hinsichtlich der menschlichen Komponente ihrer Ordnung einer ständigen
geschichtlichen Dynamik ausgesetzt, ohne daß sie ihrem göttlichen Wesenskern
untreu wird. Dieser verbürgt die Kontinuität durch die Zeiten hindurch. Jene
bringt es mit sich, daß sich die Kirche in einem immerwährenden Übergang
befindet, daß sie in dieser Hinsicht eine stets werdende Gemeinschaft und so
das wandernde Gottesvolk ist (Papst Johannes XXIII).