5. Kapitel

 

Göttliches und Menschliches in der Kirche

 

Wenn die von Christus stammende Komponente der kirchlichen Ordnung deren »göttliches« Element genannt werden muß, so stellt die jeweilige geschicht­liche Konkretion die menschliche Komponente dar. Es

 

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ist evident, daß die göttliche Komponente nie in ihrer reinen göttlichen Gestalt, sondern immer nur in ge­schichtlich-menschlicher Verwirklichung gegeben sein kann. Dieses bedeutet nicht, daß das »göttliche« Ele­ment in einer menschlichen Gestalt wie in einem von ihm selbst geschaffenen, immer gleichbleibenden Leib in der Geschichte hervortritt, sondern daß durch die freie menschliche Entscheidung jeweils die geschichtli­che Konkretion verwirklicht wird.

Diese These hat weittragende Konsequenzen. Sie besagt nämlich, daß sich in der jeweiligen kirchlichen Ordnung Göttliches und Menschliches im Sinne der freien Entscheidung Gottes bzw. Christi und der freien Entscheidung der von Christus berufenen Menschen zur Einheit zusammenfügen, ferner daß sich die jewei­lige konkrete Verwirklichung der göttlichen Elemente wandeln kann. So ist die Kirche hinsichtlich der menschlichen Komponente ihrer Ordnung einer stän­digen geschichtlichen Dynamik ausgesetzt, ohne daß sie ihrem göttlichen Wesenskern untreu wird. Dieser verbürgt die Kontinuität durch die Zeiten hindurch. Je­ne bringt es mit sich, daß sich die Kirche in einem im­merwährenden Übergang befindet, daß sie in dieser Hinsicht eine stets werdende Gemeinschaft und so das wandernde Gottesvolk ist (Papst Johannes XXIII).

 

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