4. Geschichtliche Entfaltung des Primatsglaubens

Wenn zum Selbstverständnis der Kirche die Über­zeugung gehört, daß der Bischof von Rom Nachfolger des Apostels Petrus ist, so ist darin nicht eingeschlos­sen, daß die heutige und die anfanghafte Ge­stalt des Vorrangs gleich seien.

 

a) Gestaltwandel

Es ist denkbar, daß ein Christ des ersten oder des zweiten Jahrhunderts im heutigen Papsttum zunächst ebensowenig den ihm aus seiner Zeit bekannten Vor­rang des Apostels Petrus erkennen würde, wie man an einem eben aufgebrochenen Samenkorn die volle Ge­stalt der ausgereiften Pflanze erkennen kann. Die Ge-

 

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stalt des Primats hat sich im Laufe der Zeit ebenso ge­wandelt, wie sich die Gestalt der Gesamtkirche ge­wandelt hat. Im Laufe der Geschichte sind dem Papst­tum viele auftragsfremden, durch die Zeitumstände be­dingten weltliche Aufgaben und Bereiche zugewach­sen, von denen sich infolge veränderter politischer, kultureller und sozialer Umstände die Päpste wieder freimachten, wenn auch langsam, allmählich, zögernd und vielfach ungern, in der Befürchtung, daß die Preisgabe irdischer Macht eine Beeinträchtigung der geistlichen Sendung mit sich bringt. Der Wandel ist bedingt durch Zeitumstände, durch die sozialen, kultu­rellen, politischen Umlagerungen in der Geschichte, aber auch durch die persönliche Eigenart des jeweili­gen Primatsträgers und seine freien Entscheidungen. Es bedarf eindringender geschichtlicher Untersu­chungen, um sachgerecht zu erkennen, welche Fakto­ren die von Christus gestiftete Petrusaufgabe erwei­tert, intensiviert, entstellt und belastet haben. Zweifei­los hing bei der Entwicklung des Primats viel von der Kraft ab, mit welcher die Primatsträger ihre Aufgabe ergriffen und ausgeführt haben. So haben ihr etwa die Päpste Gregor VII., Innozenz III., Bonifaz VIII. den größten äußeren Glanz "verliehen, aber zugleich Pri­matsvorstellungen und Primatsformen geschaffen, welche nicht nur nicht notwendigerweise mit dem Pe­trusamt gegeben sind, sondern dessen eigentliche Aufgaben teilweise verdunkelten und zurückdrängten. Eine beträchtliche Rolle spielten, wie die Lehren des 13. und 14. Jahrhunderts zeigen, die der griechischen Philosophie entnommenen theologischen Theorien über die Staatsform. Im Rückblick läßt sich sagen, daß der Primat sich auch anders hätte entfalten kön­nen, als es konkret geschah, ohne seinen von Christus stammenden Inhalt einzubüßen. So groß jedoch auch

 

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der Einschlag der geschichtlichen Entwicklung und der jeweiligen persönlichen Entscheidungen sein mag, im­mer ist es die in ihrem Kern von Christus gestiftete Ho­heitsgewalt, welche der Papst ausübt, soweit nicht ge­schichtliche Entwicklungen primatsferne Funktionen auf den Primatsträger legten (z. B. Verwaltung des Kir­chenstaates oder des Vermögens der Rechtspersön­lichkeit des »Heiligen Stuhles«). Die Erscheinungswei­se und der Ausführungsmodus sind also einer tiefgrei­fenden geschichtlichen Verflochtenheit unterworfen. Diese Behauptung wird z. B. bestätigt durch das Ver­fassungsrecht der Ostkirche. In diesem werden man­che Funktionen hoheitlicher Gewalt, welche in der la­teinischen Kirche dem Papst zukommen, den Patriar­chen zugewiesen.

 

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