4. Geschichtliche Entfaltung des Primatsglaubens
Wenn
zum Selbstverständnis der Kirche die Überzeugung gehört, daß der Bischof
von Rom Nachfolger des Apostels Petrus ist, so ist darin nicht eingeschlossen,
daß die heutige und die anfanghafte Gestalt des Vorrangs gleich seien.
a)
Gestaltwandel
Es
ist denkbar, daß ein Christ des ersten oder des zweiten Jahrhunderts im
heutigen Papsttum zunächst ebensowenig den ihm aus seiner Zeit bekannten Vorrang
des Apostels Petrus erkennen würde, wie man an einem eben aufgebrochenen
Samenkorn die volle Gestalt der ausgereiften Pflanze erkennen kann. Die Ge-
58
stalt
des Primats hat sich im Laufe der Zeit ebenso gewandelt, wie sich die Gestalt
der Gesamtkirche gewandelt hat. Im Laufe der Geschichte sind dem Papsttum
viele auftragsfremden, durch die Zeitumstände bedingten weltliche Aufgaben
und Bereiche zugewachsen, von denen sich infolge veränderter politischer,
kultureller und sozialer Umstände die Päpste wieder freimachten, wenn auch
langsam, allmählich, zögernd und vielfach ungern, in der Befürchtung, daß
die Preisgabe irdischer Macht eine Beeinträchtigung der geistlichen Sendung mit
sich bringt. Der Wandel ist bedingt durch Zeitumstände, durch die sozialen,
kulturellen, politischen Umlagerungen in der Geschichte, aber auch durch die
persönliche Eigenart des jeweiligen Primatsträgers und seine freien
Entscheidungen. Es bedarf eindringender geschichtlicher Untersuchungen, um
sachgerecht zu erkennen, welche Faktoren die von Christus gestiftete
Petrusaufgabe erweitert, intensiviert, entstellt und belastet haben. Zweifeilos
hing bei der Entwicklung des Primats viel von der Kraft ab, mit welcher die
Primatsträger ihre Aufgabe ergriffen und ausgeführt haben. So haben ihr etwa
die Päpste Gregor VII., Innozenz III., Bonifaz VIII. den größten äußeren
Glanz "verliehen, aber zugleich Primatsvorstellungen und Primatsformen
geschaffen, welche nicht nur nicht notwendigerweise mit dem Petrusamt gegeben
sind, sondern dessen eigentliche Aufgaben teilweise verdunkelten und zurückdrängten.
Eine beträchtliche Rolle spielten, wie die Lehren des 13. und 14. Jahrhunderts
zeigen, die der griechischen Philosophie entnommenen theologischen Theorien über
die Staatsform. Im Rückblick läßt sich sagen, daß der Primat sich auch
anders hätte entfalten können, als es konkret geschah, ohne seinen von
Christus stammenden Inhalt einzubüßen. So groß jedoch auch
59
der
Einschlag der geschichtlichen Entwicklung und der jeweiligen persönlichen
Entscheidungen sein mag, immer ist es die in ihrem Kern von Christus
gestiftete Hoheitsgewalt, welche der Papst ausübt, soweit nicht geschichtliche
Entwicklungen primatsferne Funktionen auf den Primatsträger legten (z. B.
Verwaltung des Kirchenstaates oder des Vermögens der Rechtspersönlichkeit
des »Heiligen Stuhles«). Die Erscheinungsweise und der Ausführungsmodus
sind also einer tiefgreifenden geschichtlichen Verflochtenheit unterworfen.
Diese Behauptung wird z. B. bestätigt durch das Verfassungsrecht der
Ostkirche. In diesem werden manche Funktionen hoheitlicher Gewalt, welche in
der lateinischen Kirche dem Papst zukommen, den Patriarchen zugewiesen.