b) Geschichtliche Entfaltung bis in das 13. Jahrhundert

Die Schrifttexte gewinnen ihre volle Sinnkraft be­züglich des Primates durch die Auslegung, welche sie durch Lehre und Tun der Kirche empfangen.

Wir gehen den Zeugnissen der Überlieferung für den Primat des römischen Bischofs, sodann der Voll­­zugs­weise im Ablauf der Geschichte nach. Die Be­zeich­nung Papst (Vater) wurde in ihrer lateinischen oder griechischen Fassung ursprünglich für Klostervorste­her, Priester, Bischöfe und später besonders für Pa­triarchen gebraucht. Seit Mitte des 4. Jahrhunderts wird sie auf den Bischof von Rom angewandt (erst­mals von Siricius geführt). In der Westkirche wird sie seit der Mitte des 6. Jahrhunderts mehr und mehr dem Bischof von Rom vorbehalten.

Durch Gregor VII. wurde diese Sprechweise recht­lich fixiert. Wir dürfen davon ausgehen, daß sich bald unterschiedliche Ränge der Bischofssitze entwickel­ten. Dies konnte begründet sein in dem Ansehen, das

 

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ein Bischofssitz durch die Gründung eines Apostels er­hielt, oder in der missionarischen Kraft eines Bischofs­sitzes. So konnten große Krrchenverbände mit einer hierarchischen Spitze entstehen. Diese hießen seit dem 5. und 6. Jahrhundert Patriarchate. Dazu kam, daß sich im Osten in Anlehnung an die staatliche Glie­derung Kirchenprovinzen mit einem Metropoliten an der Spitze bildeten. Nach einer Bestimmung des Kon­zils von Nikaia (325) sollten durch diese Entwicklung die Rechte der Patriarchen nicht beeinträchtigt wer­den. Ausdrücklich wurden dabei genannt die Bischöfe von Rom, Alexandria und Antiochien. Die hoheitliche Gewalt dieser Oberbischöfe wirkte sich aus in der Ordination und Abberufung der Bischöfe ihres Gebietes, in dem (regelmäßigen) Vorsitz auf Synoden, in dem Ent­scheid von Streit- und Strafsachen.

Unter ihnen allen nahm der Bischof von Rom den höchsten Rang ein. Durch die Gemeinschaft mit ihm waren die Oberbischöfe untereinander zur Einheit ver­­bunden. In den ersten Jahrhunderten ist uns das kirch­liche Bewußtsein vom Primat des römischen Bischofs zwar vielfach bezeugt, die Stimmen, die das Zeugnis ablegen, sprechen aber oft undeutlich und leise.

Zum ersten Mal begegnet uns ein solches Bewußt­sein in dem Brief, den der dritte Nachfolger des Pe­trus, Klemens von Rom, gegen Ende des ersten Jahr­­hunderts (96?) an die Kirche in Korinth schickte. Anlaß zu diesem Schreiben gab die Empörung einiger, wie es im Briefe heißt, frecher Menschen gegen die kirchli­chen Oberen. Klemens sucht Frieden zu stiften und die korinthische Gemeinde wieder zu ihrem früheren, »überall gerühmten Eifer« zurückzuführen. Er tut dies ungerufen und unaufgefordert in eigener Initiative. Ja, er entschuldigte sich, daß er so lange nicht nach dem Rechten gesehen hat. Die plötzlichen und einander

 

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nachfolgenden Drangsale und Leiden in der römischen Kirche selbst hätten ihn, wie er erklärt, gehin­dert, rechtzeitig einzugreifen. In Klemens spricht die ganze römische Gemeinde. »Die Kirche Gottes, die zu Rom in der Fremde lebt«, so schreibt er, »an die Kir­­che Got­tes, die zu Korinth in der Fremde lebt, den Berufenen, den nach dem Willen Gottes durch unseren Herrn Je­sus Christus Geheiligten« (Brief-Überschrift).

Dieser Brief stellt zwar formell kein autoritatives Ein­schreiten dar, durch welches die Korinther rechtlich gebunden und verpflichtet würden. Der Verfasser nennt seine Weisungen einen Rat. Er schließt sich selbst in die Verpflichtung zur Reue und zur Buße ein, zu welcher er auffordert. Aber er geht über eine bloße Mahnung hinaus, wenn er Unterordnung unter die Presbyter fordert, und zwar in einer von Ver­antwortungs- und Autoritätsbewußtsein getragenen Sprache. Er verlangt Gehorsam gegen das, was er im Heiligen Geiste geschrieben hat. Ungehorsam würde eine schwere Schuld bedeuten. Keine andere Chri­stengemeinde hat sich in dieser Weise für die Bruder­gemeinde so verantwortlich gefühlt. In dem Briefe des Klemens kündigt sich der Geist, die Kraft und der An­spruch des römischen Bischofs auf eine besondere Stellung unter allen übrigen Gemeinden an. Es ist be­achtlich, daß diesem Brief durch das ganze zweite Jahrhundert hindurch in der Gesamtkirche eine außer­ordentliche Bedeutung bei­gemessen wurde. Er besaß geradezu kanonisches Ansehen.

Bald darauf zeichnet Ignatius von Antiochien (gest. ca. 122) die Christengemeinde in Rom mit hohen Lob­sprüchen aus. Der wichtigste Titel, den er ihr gibt, lau­tet: »Vorsteherin in der Liebe«. Man wird darin den Aus­druck »Liebe« wohl nicht als eine Bezeichnung der Ge­samtkirche verstehen dürfen, sondern als das radikal

 

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Neue, das mit Christus in die Welt kam und das inner­ste Wesen des Christentums ausmacht. So wür­de das Wort: »Vorsteherin in der Liebe« zwar kei­nen rechtlichen Vorrang der römischen Gemeinden bedeuten, aber dennoch ein Übergewicht über die übrigen Ge­meinden. Wie Ignatius, wohl mit Anspie­lung auf den Klemensbrief, sagt, hat die römische Gemeinde ande­re belehrt, empfängt aber selbst keine Belehrung. Ig­natius gibt anderen Gemeinden Weisungen, er wagt aber nicht, der römischen Gemeinde Mahnungen zu geben. Umgekehrt bittet er sie, sie möge sich der Kir­che in Syrien so annehmen wie Christus und nach Art des Bischofs. Der tiefere Grund des Ansehens und der Überlegenheit der römischen Gemeinde liegt nach Ignatius darin, daß Petrus und Paulus in ihr geweilt und in ihr das Evangelium verkündet haben.

Eirenaios von Lyon (gest. ca. 202) verteidigt gegen­über dem Gnostizismus die Überlieferung. Für die Fest­stellung der Überlieferung kommen nach ihm vor allem die von den Aposteln gegründeten Ortskir­chen in Betracht. Die apostolische Sukzession verbürgt die Wahrheit der Lehre. Es ist aufschlußreich, daß er den Gnostizismus nicht widerlegt durch die Aufdeckung seiner inneren Widersprüche oder seiner inneren Un­wahrheit, sondern durch den Hinweis darauf, daß ihm die apostolische Sukzession fehlt. In der apostolischen Sukzession sieht er die Garantie für die rechte christli­che Lehre, wie urngekehrt die rechte christliche Lehre überliefert wird durch die aufeinanderfolgenden, letzt­lich auf die Apostel zurückgehenden Bischöfe. Es wä­re jedoch nach ihm zu umständlich, alle von den Apo­steln gegründeten Kirchen aufzuzählen und so die Überlieferung zu erforschen. Es genügt, wenn von der größten, der ältesten, der allen bekannten und von den glorreichen Aposteln Petrus und Paulus gegrün-

 

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deten Kirche zu Rom bewiesen wird, daß die Reihe ih­rer Bischöfe auf die Apostel zurückgeht und darum ih­re Lehre apostolisch ist. »Mit dieser Kirche müssen nämlich wegen ihres wirksameren Vorrangs (propter potentiorem principalitatem) alle anderen Kirchen allerorts übereinstimmen, da in ihr Christen aller Orte die apostolische Überlieferung bewahrt haben« (Ge­gen die Häresien, III, 3,3). Die hier beigefügten lateini­schen Worte bedeuten, wie der Zusammenhang selbst und eine parallele Stelle im vierten Buch (3,2) zeigen, sachlich so viel wie »höhere Apostolizität«. Die Apo­stolizität der römischen Gemeinde ragt über jene der anderen Gemeinden hervor, weil sie auf zwei Apostel zurückgeht. Hier wird also der römischen Gemeinde eine in ihrer doppelten Apostolizität begründete Über­legenheit über alle übrigen Gemeinden zugeschrieben.

Tertullian (ca. 160-220) und Hippolyt (Schüler des Eirenaios) gehen einen Schritt weiter, insofern sie Pe­trus allein als den Anfang und die Quelle der römi­schen Bischofsreihe bezeichnen. Cyprian sieht die Ein­heit der Kirche in Petrus gegründet. Indem Jesus ei­nem einzigen, nämlich eben Petrus, zuerst die Binde-und Lösegewalt übertrug, hat er kundgetan, daß die Kirche nach seinem Willen eine sein und bleiben soll. Petrus ist sowohl Sinnbild als auch Realgrund der Ein­heit. Die Bevollmächtigung der übrigen Apostel be­deutet nach Cyprian die Teilnahme an der einen, Pe­trus schon vorher erteilten Vollmacht von Seiten aller Apostel.

Einen aktiven Jurisdiktionsprimat über die übrigen Apostel hat Cyprian allerdings abgelehnt. Petrus ver­körpert die Urkirche, insofern alle priesterlichen Ge­walten in ihm grundgelegt sind. Die Lehre vom petrinischen Ursprung des Christentums und vor allem der Sündenvergebungsgewalt fand Cyprian als Erbgut der

 

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afrikanischen Kirche vor. Die Einzelkirchen sind nach ihm nur die jeweilige Darstellung der einen, auf Petrus gegründeten Kirche. Der in der bischöflichen Amts­nachfolge begründete Zusammenhang mit Petrus ist nach Cyprian einerseits der Rechtsgrund aller bischöf­lichen Gewalt, bedingt andererseits die Einheit der Ge­samtkirche. Als sich Petrus in Rom niederließ, hat sich die in ihm verkörperte Urkirche dort niedergelassen. Dies meint Cyprian, wenn er die römische Gemeinde die ecclesia principalis nennt. Wenn so auch jede Kir­che cathedra Petri ist, so ist es die römische Gemeinde doch in einer besonderen Weise. So ist Cyprian ein Zeuge für die in der alten Kirche lebendigen Glaubens-elemente, aus denen sich das ausgereifte Primatsdog­ma entfalten konnte.

Im Hintergrunde steht Cyprians These von der Gleichheit aller Bischöfe. In dieser Überzeugung tadelt er scharf jene Bischöfe, welche den Beschlüssen der Synode vom Jahre 251 über die Behandlung der in der Verfolgung Abgefallenen und nun wieder rückkehrwil­lig Gewordenen zuwiderhandeln. Sie trennen sich nach ihm von der Kirche.

Optatus von Mileve (gest. vor 400) hat einen weite­ren Schritt getan und gelehrt, daß die Gemeinschaft mit der römischen Kirche die Bürgschaft für die Recht­mäßigkeit und die göttliche Ermächtigung der anderen Kirchen bietet.

Wenn wir in den bisher genannten Texten nur eine keimhafte Bezeugung des römischen Primats sehen können, so begegnen uns im christlichen Altertum doch auch deutlichere Aussagen. So steht z.B. bei Ambrosius: »Wo Petrus ist, da ist die Kirche« (Erklä­rung zu Psalm 40,30). Hieronymus schreibt an Papst Damasus: »Ich folge keinem als erstem außer Christus allein und will deshalb in Kirchengemeinschaft mit dir,

 

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d.h. mit dem Stuhle Petri bleiben. Ich weiß, daß auf die­sem Felsen die Kirche gegründet ist« (Brief 15,2).

Augustmus hat zwar noch nicht im Kampfe gegen den Donatismus, wohl aber im Streite gegen den Pelagianismus die volle Erkenntnis des römischen Primats gewonnen. Nachdem drei afrikanische Synoden den Pelagianismus verworfen hatten, suchte er mit stei­gender Intensität die Zustimmung Roms zu gewinnen, weil, wie er sagte, erst das Votum des apostolischen Stuhles mit seiner überragenden Autorität der Entscheidung der afrikanischen Bischöfe den rechten Nachdruck verleihen, die Gefährdeten schützen und die Verführten wieder auf die rechte Bahn bringen werde (Brief 177,19).

Von großer Bedeutung ist es, daß man sich schon vom 2. Jahrhundert an nach Rom wandte, um in Streitfragen die Entscheidung des römischen Bischofs oder die Zustimmung für den eigenen Standpunkt zu gewinnen oder einfach, um mit Rom Verbindung auf­zunehmen (z. B. Bischof Polykarp von Smyrna bezüg­lich des Termins der Osterfeier oder Bischof Polykrates von Ephesus oder Eirenaios, Justin der Märtyrer, Tatian von Syrien, Hegesippus von Palästina, Aperkios von Hierapolis). Zu­gleich geben uns diese Vorgänge Ein­blick in die Art und Weise, wie im 1.Jahrtausend der Primat ausge­übt wurde: schiedsrichterlich. Wir sind über alle diese Romreisen durch die Kirchengeschichte des Eusebius informiert. Vom 4. Jahrhundert an tref­fen wir die Tatsache, daß die Bischöfe gegen eine et­waige Bedrohung ihrer Rechte in Rom Schutz such­ten, daß man in Rechtssachen nach Rom appellierte, gegen dessen Entscheidung man eine Appellation für unzulässig hielt. Auch die Häretiker bemühen sich um Rom. Von Wichtigkeit ist, daß das römische Taufsym­bol maßgebend wurde. An der Ausbildung des Kanons

 

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hatte Rom wesentlichen Anteil. Es spielte eine ent­scheidende Rolle im Kampfe gegen Gnostiker, Markioniten und Montanisten.

Die scholastischen Theologen des Mittelalters ha­ben im allgemeinen die Frage nach dem Primat nur ne­­benher im Zusammenhang mit anderen Problemen be­sprochen, sei es bei der Darstellung der Prie­sterweihe, sei es bei der Erörterung des Glaubensbegriffes, sei es im Rahmen der Probleme, die sich durch die im 13. Jahrhundert neuentstandenen Orden ergaben, sei es im Zusammenhang mit der Frage nach dem Verhält­nis von Papsttum und Kaisertum.

 

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