b) Geschichtliche Entfaltung bis in das 13. Jahrhundert
Die
Schrifttexte gewinnen ihre volle Sinnkraft bezüglich des Primates durch die
Auslegung, welche sie durch Lehre und Tun der Kirche empfangen.
Wir
gehen den Zeugnissen der Überlieferung für den Primat des römischen Bischofs,
sodann der
Vollzugsweise im Ablauf der Geschichte nach. Die Bezeichnung Papst
(Vater) wurde in ihrer lateinischen oder griechischen Fassung ursprünglich für
Klostervorsteher, Priester, Bischöfe und später besonders für Patriarchen
gebraucht. Seit Mitte des 4. Jahrhunderts wird sie auf den Bischof von Rom
angewandt (erstmals von Siricius geführt). In der Westkirche wird sie seit
der Mitte des 6. Jahrhunderts mehr und mehr dem Bischof von Rom vorbehalten.
Durch
Gregor VII. wurde diese Sprechweise rechtlich fixiert. Wir dürfen davon
ausgehen, daß sich bald unterschiedliche Ränge der Bischofssitze entwickelten.
Dies konnte begründet sein in dem Ansehen, das
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ein
Bischofssitz durch die Gründung eines Apostels erhielt, oder in der
missionarischen Kraft eines Bischofssitzes. So konnten große Krrchenverbände
mit einer hierarchischen Spitze entstehen. Diese hießen seit dem 5. und 6.
Jahrhundert Patriarchate. Dazu kam, daß sich im Osten in Anlehnung an die
staatliche Gliederung Kirchenprovinzen mit einem Metropoliten an der Spitze
bildeten. Nach einer Bestimmung des Konzils von Nikaia (325) sollten durch
diese Entwicklung die Rechte der Patriarchen nicht beeinträchtigt werden.
Ausdrücklich wurden dabei genannt die Bischöfe von Rom, Alexandria und
Antiochien. Die hoheitliche Gewalt dieser Oberbischöfe wirkte sich aus in der
Ordination und Abberufung der Bischöfe ihres Gebietes, in dem (regelmäßigen)
Vorsitz auf Synoden, in dem Entscheid von Streit- und Strafsachen.
Unter
ihnen allen nahm der Bischof von Rom den höchsten Rang ein. Durch die
Gemeinschaft mit ihm waren die Oberbischöfe untereinander zur Einheit verbunden.
In den ersten Jahrhunderten ist uns das kirchliche Bewußtsein vom Primat des
römischen Bischofs zwar vielfach bezeugt,
die Stimmen, die das Zeugnis ablegen, sprechen aber oft undeutlich und leise.
Zum
ersten Mal begegnet uns ein solches Bewußtsein in dem Brief, den der dritte
Nachfolger des Petrus, Klemens von Rom, gegen Ende des ersten Jahrhunderts
(96?) an die Kirche in Korinth schickte. Anlaß zu diesem Schreiben gab die Empörung
einiger, wie es im Briefe heißt, frecher Menschen gegen die kirchlichen
Oberen. Klemens sucht Frieden zu stiften und die korinthische Gemeinde wieder zu
ihrem früheren, »überall gerühmten Eifer« zurückzuführen. Er tut dies
ungerufen und unaufgefordert in eigener Initiative. Ja, er entschuldigte sich,
daß er so lange nicht nach dem Rechten gesehen hat. Die plötzlichen und
einander
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nachfolgenden
Drangsale und Leiden in der römischen Kirche selbst hätten ihn, wie er erklärt,
gehindert, rechtzeitig einzugreifen. In Klemens spricht die ganze römische
Gemeinde. »Die Kirche Gottes, die zu Rom in der Fremde lebt«, so schreibt er,
»an die Kirche Gottes, die zu
Korinth in der Fremde lebt, den Berufenen, den nach dem Willen Gottes durch
unseren Herrn Jesus Christus Geheiligten« (Brief-Überschrift).
Dieser
Brief stellt zwar formell kein autoritatives Einschreiten dar, durch welches
die Korinther rechtlich gebunden und verpflichtet würden. Der Verfasser nennt
seine Weisungen einen Rat. Er schließt sich selbst in die Verpflichtung zur
Reue und zur Buße ein, zu welcher er auffordert. Aber er geht über eine bloße
Mahnung hinaus, wenn er Unterordnung unter die Presbyter fordert, und zwar in
einer von Verantwortungs- und Autoritätsbewußtsein getragenen Sprache. Er
verlangt Gehorsam gegen das, was er im Heiligen Geiste geschrieben hat.
Ungehorsam würde eine schwere Schuld bedeuten. Keine andere Christengemeinde
hat sich in dieser Weise für die Brudergemeinde so verantwortlich gefühlt.
In dem Briefe des Klemens kündigt sich der Geist, die Kraft und der Anspruch
des römischen Bischofs auf eine besondere Stellung unter allen übrigen
Gemeinden an. Es ist beachtlich, daß diesem Brief durch das ganze zweite
Jahrhundert hindurch in der Gesamtkirche eine außerordentliche Bedeutung beigemessen
wurde. Er besaß geradezu kanonisches Ansehen.
Bald
darauf zeichnet Ignatius von Antiochien (gest. ca. 122) die Christengemeinde in
Rom mit hohen Lobsprüchen aus. Der wichtigste Titel, den er ihr gibt, lautet:
»Vorsteherin in der Liebe«. Man wird darin den Ausdruck »Liebe« wohl nicht
als eine Bezeichnung der Gesamtkirche verstehen dürfen, sondern als das
radikal
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Neue,
das mit Christus in die Welt kam und das innerste Wesen des Christentums
ausmacht. So würde das Wort: »Vorsteherin in der Liebe« zwar keinen
rechtlichen Vorrang der römischen Gemeinden bedeuten, aber dennoch ein Übergewicht
über die übrigen Gemeinden. Wie Ignatius, wohl mit Anspielung auf den
Klemensbrief, sagt, hat die römische Gemeinde andere belehrt, empfängt aber
selbst keine Belehrung. Ignatius gibt anderen Gemeinden Weisungen, er wagt
aber nicht, der römischen Gemeinde Mahnungen zu geben. Umgekehrt bittet er sie,
sie möge sich der Kirche in Syrien so annehmen wie Christus und nach Art des
Bischofs. Der tiefere Grund des Ansehens und der Überlegenheit der römischen
Gemeinde liegt nach Ignatius darin, daß Petrus und Paulus in ihr geweilt und in
ihr das Evangelium verkündet haben.
Eirenaios
von Lyon (gest. ca. 202) verteidigt gegenüber dem Gnostizismus die Überlieferung.
Für die Feststellung der Überlieferung kommen nach ihm vor allem die von den
Aposteln gegründeten Ortskirchen in Betracht. Die apostolische Sukzession
verbürgt die Wahrheit der Lehre. Es ist aufschlußreich, daß er den
Gnostizismus nicht widerlegt durch die Aufdeckung seiner inneren Widersprüche
oder seiner inneren Unwahrheit, sondern durch den Hinweis darauf, daß ihm die
apostolische Sukzession fehlt. In der apostolischen Sukzession sieht er die
Garantie für die rechte christliche Lehre, wie urngekehrt die rechte
christliche Lehre überliefert wird durch die aufeinanderfolgenden, letztlich
auf die Apostel zurückgehenden Bischöfe. Es wäre jedoch nach ihm zu umständlich,
alle von den Aposteln gegründeten Kirchen aufzuzählen und so die Überlieferung
zu erforschen. Es genügt, wenn von der größten, der ältesten, der allen
bekannten und von den glorreichen Aposteln Petrus und Paulus gegrün-
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deten
Kirche zu Rom bewiesen wird, daß die Reihe ihrer Bischöfe auf die Apostel
zurückgeht und darum ihre Lehre apostolisch ist. »Mit dieser Kirche müssen
nämlich wegen ihres wirksameren Vorrangs (propter potentiorem principalitatem)
alle anderen Kirchen allerorts übereinstimmen, da in ihr Christen aller Orte
die apostolische Überlieferung bewahrt haben« (Gegen die Häresien, III,
3,3). Die hier beigefügten lateinischen Worte bedeuten, wie der Zusammenhang
selbst und eine parallele Stelle im vierten Buch (3,2) zeigen, sachlich so viel
wie »höhere Apostolizität«. Die Apostolizität der römischen Gemeinde
ragt über jene der anderen Gemeinden hervor, weil sie auf zwei Apostel zurückgeht.
Hier wird also der römischen Gemeinde eine in ihrer doppelten Apostolizität
begründete Überlegenheit über alle übrigen Gemeinden zugeschrieben.
Tertullian
(ca. 160-220) und Hippolyt (Schüler des Eirenaios) gehen einen Schritt weiter,
insofern sie Petrus allein als den Anfang und die Quelle der römischen
Bischofsreihe bezeichnen. Cyprian sieht die Einheit der Kirche in Petrus gegründet.
Indem Jesus einem einzigen, nämlich eben Petrus, zuerst die Binde-und Lösegewalt
übertrug, hat er kundgetan, daß die Kirche nach seinem Willen eine sein und
bleiben soll. Petrus ist sowohl Sinnbild als auch Realgrund der Einheit. Die
Bevollmächtigung der übrigen Apostel bedeutet nach Cyprian die Teilnahme an
der einen, Petrus schon vorher erteilten Vollmacht von Seiten aller Apostel.
Einen
aktiven Jurisdiktionsprimat über die übrigen Apostel hat Cyprian allerdings
abgelehnt. Petrus verkörpert die Urkirche, insofern alle priesterlichen Gewalten
in ihm grundgelegt sind. Die Lehre vom petrinischen Ursprung des Christentums
und vor allem der Sündenvergebungsgewalt fand Cyprian als Erbgut der
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afrikanischen
Kirche vor. Die Einzelkirchen sind nach ihm nur die jeweilige Darstellung der
einen, auf Petrus gegründeten Kirche. Der in der bischöflichen Amtsnachfolge
begründete Zusammenhang mit Petrus ist nach Cyprian einerseits der Rechtsgrund
aller bischöflichen Gewalt, bedingt andererseits die Einheit der Gesamtkirche.
Als sich Petrus in Rom niederließ, hat sich die in ihm verkörperte Urkirche
dort niedergelassen. Dies meint Cyprian, wenn er die römische Gemeinde die
ecclesia principalis nennt. Wenn so auch jede Kirche cathedra Petri ist, so
ist es die römische Gemeinde doch in einer besonderen Weise. So ist Cyprian ein
Zeuge für die in der alten Kirche lebendigen Glaubens-elemente, aus denen sich
das ausgereifte Primatsdogma entfalten konnte.
Im
Hintergrunde steht Cyprians These von der Gleichheit aller Bischöfe. In dieser
Überzeugung tadelt er scharf jene Bischöfe, welche den Beschlüssen der Synode
vom Jahre 251 über die Behandlung der in der Verfolgung Abgefallenen und nun
wieder rückkehrwillig Gewordenen zuwiderhandeln. Sie trennen sich nach ihm
von der Kirche.
Optatus
von Mileve (gest. vor 400) hat einen weiteren Schritt getan und gelehrt, daß
die Gemeinschaft mit der römischen Kirche die Bürgschaft für die Rechtmäßigkeit
und die göttliche Ermächtigung der anderen Kirchen bietet.
Wenn
wir in den bisher genannten Texten nur eine keimhafte Bezeugung des römischen
Primats sehen können, so begegnen uns im christlichen Altertum doch auch
deutlichere Aussagen. So steht z.B. bei Ambrosius: »Wo Petrus ist, da ist die
Kirche« (Erklärung zu Psalm 40,30). Hieronymus schreibt an Papst Damasus: »Ich
folge keinem als erstem außer Christus allein und will deshalb in
Kirchengemeinschaft mit dir,
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d.h.
mit dem Stuhle Petri bleiben. Ich weiß, daß auf diesem Felsen die Kirche
gegründet ist« (Brief 15,2).
Augustmus
hat zwar noch nicht im Kampfe gegen den Donatismus, wohl aber im Streite gegen
den Pelagianismus die volle Erkenntnis des römischen Primats gewonnen. Nachdem
drei afrikanische Synoden den Pelagianismus verworfen hatten, suchte er mit steigender
Intensität die Zustimmung Roms zu gewinnen, weil, wie er sagte, erst das Votum
des apostolischen Stuhles mit seiner überragenden Autorität der Entscheidung
der afrikanischen Bischöfe den rechten Nachdruck verleihen, die Gefährdeten
schützen und die Verführten wieder auf die rechte Bahn bringen werde (Brief
177,19).
Von
großer Bedeutung ist es, daß man sich schon vom 2. Jahrhundert an nach Rom
wandte, um in Streitfragen die Entscheidung des römischen Bischofs oder die
Zustimmung für den eigenen Standpunkt zu gewinnen oder einfach, um mit Rom
Verbindung aufzunehmen (z. B. Bischof Polykarp von Smyrna bezüglich des
Termins der Osterfeier oder Bischof Polykrates von Ephesus oder Eirenaios,
Justin der Märtyrer, Tatian von Syrien, Hegesippus von Palästina, Aperkios von
Hierapolis). Zugleich geben uns diese Vorgänge Einblick in die Art und
Weise, wie im 1.Jahrtausend der Primat ausgeübt wurde: schiedsrichterlich.
Wir sind über alle diese Romreisen durch die Kirchengeschichte des Eusebius
informiert. Vom 4. Jahrhundert an treffen wir die Tatsache, daß die Bischöfe
gegen eine etwaige Bedrohung ihrer Rechte in Rom Schutz suchten, daß man in
Rechtssachen nach Rom appellierte, gegen dessen Entscheidung man eine
Appellation für unzulässig hielt. Auch die Häretiker bemühen sich um Rom.
Von Wichtigkeit ist, daß das römische Taufsymbol maßgebend wurde. An der
Ausbildung des Kanons
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hatte
Rom wesentlichen Anteil. Es spielte eine entscheidende Rolle im Kampfe gegen
Gnostiker, Markioniten und Montanisten.
Die
scholastischen Theologen des Mittelalters haben im allgemeinen die Frage nach
dem Primat nur nebenher im Zusammenhang mit anderen Problemen besprochen,
sei es bei der Darstellung der Priesterweihe, sei es bei der Erörterung des
Glaubensbegriffes, sei es im Rahmen der Probleme, die sich durch die im 13.
Jahrhundert neuentstandenen Orden ergaben, sei es im Zusammenhang mit der Frage
nach dem Verhältnis von Papsttum und Kaisertum.