11. Kapitel

 

Gefahr der Verrechtlichung

 

Gegen die in jedem Recht liegenden Gefahren der Erstarrung und der Verbürokratisierung gibt es kein absolut zuverlässiges irdisches Heilmittel. Aufgrund dessen, was Jesus von der Wirksamkeit des Heiligen Geistes in den Aposteln verheißen hat, darf man je­doch hoffen, daß der Heilige Geist letztlich solchen Gefahren immer wieder siegreich widersteht. Dies kann in mehrfacher Weise geschehen: Durch die im-

 

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mer wieder von neuem geleistete Erweckung des Chri­stusgeistes und der Refombereitschaft in den Amts­trägern selbst, sowie durch die Berufung der Laien zu größerer Christusliebe, zu tieferem Christusverständ­nis, zu gesteigertem Verantwortungsbewußtsein, zu jenem geistlichen Mut, in dem sie aus einem geklärten und sicheren Gewissen heraus die Amtsträger auf Re­formnotwendigkeit aufmerksam machen.

Diese Geisteswirksamkeit zielt auf die Heiligkeit, und zwar in einem universalen Sinn, d.h. auf die echte und wahre, in der Welt sich verwirklichende und der Welt zugewandte Bruderliebe. Durch das Kirchenamt wird nicht das Wort des heiligen Paulus außer Kraft gesetzt: »Wenn ich mit Menschen- und Engelszungen rede und habe keine Liebe, so bin ich tönendes Erz oder klingende Schelle« (1 Kor 13,1). Die schöpferi­sche Liebe ist Gesetz und Maßstab allen Befehlens und allen Gehorchens. Sie aber ist ein geistgewirkter Vorgang. Es darf nie die apostolische Paränese verges­sen werden: »Löschet den Geist nicht aus« (1 Thess 5.19).

 

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