11.
Kapitel
Gefahr
der Verrechtlichung
Gegen
die in jedem Recht liegenden Gefahren der Erstarrung und der Verbürokratisierung
gibt es kein absolut zuverlässiges irdisches Heilmittel. Aufgrund dessen, was
Jesus von der Wirksamkeit des Heiligen Geistes in den Aposteln verheißen hat,
darf man jedoch hoffen, daß der Heilige Geist letztlich solchen Gefahren
immer wieder siegreich widersteht. Dies kann in mehrfacher Weise geschehen:
Durch die im-
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mer
wieder von neuem geleistete Erweckung des Christusgeistes und der
Refombereitschaft in den Amtsträgern selbst, sowie durch die Berufung der
Laien zu größerer Christusliebe, zu tieferem Christusverständnis, zu
gesteigertem Verantwortungsbewußtsein, zu jenem geistlichen Mut, in dem sie aus
einem geklärten und sicheren Gewissen heraus die Amtsträger auf Reformnotwendigkeit
aufmerksam machen.
Diese
Geisteswirksamkeit zielt auf die Heiligkeit, und zwar in einem universalen Sinn,
d.h. auf die echte und wahre, in der Welt sich verwirklichende und der Welt
zugewandte Bruderliebe. Durch das Kirchenamt wird nicht das Wort des heiligen
Paulus außer Kraft gesetzt: »Wenn ich mit Menschen- und Engelszungen rede und
habe keine Liebe, so bin ich tönendes Erz oder klingende Schelle« (1 Kor
13,1). Die schöpferische Liebe ist Gesetz und Maßstab allen Befehlens und
allen Gehorchens. Sie aber ist ein geistgewirkter Vorgang. Es darf nie die
apostolische Paränese vergessen werden: »Löschet den Geist nicht aus« (1
Thess 5.19).
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