7. Ekklesiale Bedeutung
Wenn
man sagt, die Ehelosigkeit »um des Himmelreiches« willen sei ein Charisma,
eine Geistesgabe, die Gott schenkt und dem Menschen nicht verfügbar sei, während
der Priesterberuf vom einzelnen in eigener Entscheidung ergriffen werden könne,
so wird ein entscheidender Gesichtspunkt übersehen. Der priesterliche
Dienst ist nicht eine rein individuelle, sondern eine
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Angelegenheit
der Kirche, jener Gemeinschaft also, welche vom Geiste Gottes als ihrer »Seele«
geprägt ist. Mann kann nicht fordern, aber hoffen, daß jene, welche durch ihre
freie Entscheidung und durch die Annahme der Kirche zugleich in den Bereich des
priesterlichen Dienstes eintreten, auch mit jenen Gaben beschenkt werden (Mt
19,12), welche nach den Bestimmungen der Kirche für den priesterlichen Dienst
erforderlich sind. Wenn seit 1139 und erst seit dieser Zeit nach einem
kirchlichen Gesetz der Zölibat zum Priesteramt gehört, so zeigt sich darin wie
in vielen anderen Bereichen das Ergebnis einer langen Entwicklung zu einem
vertieften Glaubensverständnis bezüglich des priesterlichen Dienstes, die
nicht wie etwa ein nur soziologisch-geschichtliches Element weggewischt werden
kann.