7. Ekklesiale Bedeutung

Wenn man sagt, die Ehelosigkeit »um des Himmel­reiches« willen sei ein Charisma, eine Geistesgabe, die Gott schenkt und dem Menschen nicht verfügbar sei, während der Priesterberuf vom einzelnen in eigener Entscheidung ergriffen werden könne, so wird ein ent­scheidender Gesichtspunkt übersehen. Der priesterli­che Dienst ist nicht eine rein individuelle, sondern eine

 

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Angelegenheit der Kirche, jener Gemeinschaft also, welche vom Geiste Gottes als ihrer »Seele« geprägt ist. Mann kann nicht fordern, aber hoffen, daß jene, welche durch ihre freie Entscheidung und durch die Annahme der Kirche zugleich in den Bereich des prie­sterlichen Dienstes eintreten, auch mit jenen Gaben beschenkt werden (Mt 19,12), welche nach den Be­stimmungen der Kirche für den priesterlichen Dienst erforderlich sind. Wenn seit 1139 und erst seit dieser Zeit nach einem kirchlichen Gesetz der Zölibat zum Priesteramt gehört, so zeigt sich darin wie in vielen an­deren Bereichen das Ergebnis einer langen Entwick­lung zu einem vertieften Glaubensverständnis bezüg­lich des priesterlichen Dienstes, die nicht wie etwa ein nur soziologisch-geschichtliches Element wegge­wischt werden kann.

 

 

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