2. Kapitel

 

Begriff

Das Wort »Diakon« bedeutet zunächst den Diener bei der Mahlzeit (vgl. Joh 2,5.9). Es hat im Neuen Te­stament eine eigentliche und eine übertragene Bedeu­tung. Die erstere wiederum kann allgemein oder eng sein. In der allgemeinen Bedeutung meint das Wort den Diener eines Herrn oder auch seiner Mitmenschen (Mt 22,13; Mk 9,35; 10,43; Mt 20,20; 23,11). Im enge­ren Sinne ist jeder Christ Diener Christi (Joh 12,26; 2 Kor 11,23) oder Gottes (2 Kor 6,2ff). Paulus nennt sich und andere, die sich Christus als Apostel oder als Evangelisten zur Verfügung stellen, Diener Gottes (1 Thess 3,2) oder Christi (1 Kor 3,5; Kol 1,7; 4,7).

Im übertragenen Sinn kann jemand Diener des Guten oder des Bösen, des Evangeliums oder der Sünde sein.

Das Wort Diakon bedeutet jedoch auch den Inhaber eines Gemeindeamtes in der sich bildenden Hierarchie (Phil 1,1; 1 Tim 3,8.12). Der Diakon wird im Philipper­brief (1,1) im Zusammenhang mit den Bischöfen und nach ihnen genannt. Ähnlich ist der Sachverhalt im er­sten Timotheus-Brief (3,1 ff). Dem Diakon obliegt die Verwaltung und Liebestätigkeit in der Gemeinde. Ethisch-religiöse Anweisungen für die Bestellung zum Diakon werden im gleichen Briefe gegeben (1 Tim 3,8-13). Die Diakone sollen voll des Heiligen Geistes sein, ehrbar, nicht doppelzüngig, nicht dem Weine erge­ben, nicht geldgierig. Sie sollen das Geheimnis des Glaubens in reinem Gewissen bewahren. Ihre Frauen sollen ebenfalls ehrbar, nüchtern, treu und nicht ver­leumderisch sein. Ihrem eigenen Hause sollen die Dia­kone gut vorzustehen vermögen.

 

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