7. Kapitel

 

Autorität

 

Angesichts der heute weithin bestehenden Abnei­gung gegenüber der Autorität soll eine kurze Analyse dessen gegeben werden, was Autorität in der Kirche prinzipiell ist. Es läßt sich nicht leugnen, daß es in der Kirche von Anfang an Weisung und Gehorsam gab. Es ist aber sogleich hinzuzufügen, daß jede kirchliche Au­torität ihren Grund in der Autorität Christi hat. Er allein ist der Herr der Kirche und in der Kirche. Jede menschliche Autorität ist Christusautorität. Wenn jede Autorität in der Kirche die konkrete Erscheinung und Verwirklichung der Christusautorität ist, so darf nicht ungesagt bleiben, daß sie dies in menschlicher Bre­chung und Unvollkommenheit ist. Anders kann jedoch die Autorität Christi nicht konkrete, geschichtliche Wirklichkeit werden.

Die Autorität und die Vollmacht, welche Jesus Chri­stus selbst vom Vater aufgrund der ihm zuteil gewor­denen Sendung hatte, bestand darin, daß er sich allen Menschen zum Heile zu schenken vermochte. Diese

 

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Selbstschenkung war ein verbindliches Angebot. Sie erreichte ihren Höhepunkt am Kreuze und in der Auferweckung. Das Kreuz ist daher in die Autorität Jesu Christi eingebaut. Der Tod Jesu stellt an jeden einzel­nen und an die gesamte Menschheit unüberhörbare Ansprüche, den Anspruch nämlich, sich das durch Golgota gewirkte Heil schenken zu lassen. Der Tod Je­su war ja nicht ein privates Schicksal, sondern die in das Dunkel des Gottesgeheimnisses gehüllte Selbst­hingabe Jesu an die Menschen und als Repräsentant der Menschen an Gott. Jesus kann erwarten und for­dern, daß sein Tod in seiner Heilsperspektive von den Menschen anerkannt und angenommen wird. Golgota kann auch zum Gerichte werden, für jene nämlich, welche sich das Geschenk der Selbstmitteilung Jesu und das darin erfolgte Geschenk der Selbstmitteilung Gottes nicht gefallen lassen, sondern sich in Selbstbe­hauptung dagegen wehren.

Wenn sich in der kirchlichen Autorität die Autorität des gekreuzigten Christus darstellt, dann muß die Au­torität der Kirche die Eigentümlichkeit der Autorität Christi haben. Sie unterscheidet sich von der pro­fanen Autorität durch ihre Sinnhaftigkeit und durch ihren Vollzug. Im kirchlichen Autoritätsträger wird Jesus Christus selbst repräsentiert. Der mensch­liche Amts­träger bringt die Autorität Jesu Christi zur Geltung. Die kirchliche Autorität hat demgemäß ihre Legitimität und ihre Würde nicht in sich selbst. Sie hat eine dop­pelte Relation, eine solche gegenüber Christus, von dem sie lebt, und eine solche gegenüber den anderen Getauften, für welche sie besteht. Die Autoritätsträger in der Kirche können Christi Autorität nur zur Geltung bringen, weil und insofern sie in seine Sendung einbe­zogen sind. Dies geschieht in einer fundamentalen Wei­­se durch die Weihe. Die Einbeziehung der Amts-

 

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träger in die Autorität Christi ist unwiderruflich, weil Gott selbst diese Einheit mit Christus trägt (»unaus­löschliches Merkmal«).

Die Teilnahme an der Sendung Jesu Christi wird hergestellt durch den Heiligen Geist. So ist die kirchli­che Autorität sowohl christologisch als auch pneumatologisch fundiert. Der Amtsträger muß sich daher der Eigenwilligkeit, der Eigenwünsche und der Selbstbe­hauptung um Christi willen enthalten. Dies aber heißt: Er muß eingehen in das Kreuz Christi. Die Bestellung zum Amtsträger in der Kirche ist in einer tieferen und umfassenderen Weise im Kreuze Christi verwurzelt als die durch die Taufe erfolgende Eingliederung in das Volk Gottes. Der Autoritätsträger muß zwar auch be­fehlen und Gehorsam fordern, aber nur in dem Sinne, daß er die Heilsgüter Jesu Christi verbindlich anbietet und zu deren freien Annahme auffordert. Er darf nicht gebieten wie ein weltlicher Herr. Diejenigen, denen er gebietet, sind nicht seine Untertanen, sondern seine Brüder. Sein Befehl hat den Charakter einer dringli­chen und verpflichtenden Mahnung. Die Autorität in der Kirche muß die erbarmende Liebe des menschge­wordenen Gottes spüren lassen. Sonst würde sie ih­rem Sinne widersprechen. Wenn die Ausübung der geistlichen Gewalt in der Kirche von dem Geheimnis der Liebe, die sich am Kreuze verströmte, nichts mehr ahnen läßt, erfüllt sie nicht mehr den ihr von Christus eingestifteten Sinn. Die geistliche Vollmacht kann zwar dort, wo sie auf sündige Verstockung und auf Widerstand stößt, auch Vollmacht zum Niederreißen und zum Ausstoßen des Bösen werden. Aber selbst dann muß sie noch die Sorge um das ewige Heil spü­ren lassen. Es wäre eine mehr nach dem Modell des weltlichen Rechts als nach der Schrift ausgerichtete Vorstellung, wenn man die Kirche als ein Rechtsgefü-

 

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ge betrachtete, dessen Angehörige aus Befehlenden und Gehorchenden besteht, nach dem Modell der »vollkommenen Gesellschaft«. Die Autorität darf nicht autoritär vollzogen werden.

In dieser Sicht läßt sich auch die Frage beantwor­ten, ob die Autorität der Kirche eine Sach- oder eine Personal-Autorität ist, eine Einsichtsautorität oder eine Willkürautorität, ob der Autoritätsträger nur Befehle geben kann, deren Inhalt oder deren Glaubwürdigkeit einsichtig ist. Die Autorität in der Kirche steht jenseits dieser Alternative. Wenn auch der Inhalt weder dem Verkündiger selbst noch dem Hörer durchsichtig ist, ja nicht durchsichtig sein kann, so muß er doch durch seine Darbietung glaubwürdig gemacht werden. Der Inhalt betrifft immer das Heil. Dieses aber liegt im Hell-Dunkel des Gottesgeheimnisses. Das Heil ruht im Lie­beswillen Jesu Christi. Dieser wird in der Schrift ver­kündet und läßt sich aus ihr erkennen. Der Autoritäts­träger ist daher auf das Wort der Schrift verpflichtet. Diese spricht nur durch die Stimme des Menschen. Der Autoritätsträger läßt Gottes Wort, welches uns in der Schrift gegenwärtig gesetzt wird, mächtig werden, indem er der der Schrift innewohnenden Mächtigkeit eine Stimme gibt. Wenn das Wort Gottes selbst keine klare Auskunft gewährt, steht dem Autoritätsträger schiedsrichterliche Funktion zu. Es ist zwar nicht nö­tig, daß in allen Fällen volle Klarheit geschaffen wird. Ein Übermaß an Vorschriften führt zu deren Gering­schätzung. Eine autoritative Entscheidung ist jedoch unumgänglich, wo es sich um wichtige Fragen des menschlichen Heils handelt. Niemals kann der Autori­tätsträger Beliebiges oder Sinnwidriges befehlen. Der­artiges widerspräche der menschlichen Würde. Es er­gäbe den sogenannten Kadavergehorsam, der mit dem christlichen Glauben unvereinbar ist, oder die re-

 

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volutionäre Empörung (vgl. A. Müller, Das Problem von Befehl und Gehorsam im Leben der Kirche, Einsie­deln 1964).

 

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