7.
Kapitel
Autorität
Angesichts
der heute weithin bestehenden Abneigung gegenüber der Autorität soll eine
kurze Analyse dessen gegeben werden, was Autorität in der Kirche prinzipiell
ist. Es läßt sich nicht leugnen, daß es in der Kirche von Anfang an Weisung
und Gehorsam gab. Es ist aber sogleich hinzuzufügen, daß jede kirchliche Autorität
ihren Grund in der Autorität Christi hat. Er allein ist der Herr der Kirche und
in der Kirche. Jede menschliche Autorität ist Christusautorität. Wenn jede
Autorität in der Kirche die konkrete Erscheinung und Verwirklichung der
Christusautorität ist, so darf nicht ungesagt bleiben, daß sie dies in
menschlicher Brechung und Unvollkommenheit ist. Anders kann jedoch die Autorität
Christi nicht konkrete, geschichtliche Wirklichkeit werden.
Die
Autorität und die Vollmacht, welche Jesus Christus selbst vom Vater aufgrund
der ihm zuteil gewordenen Sendung hatte, bestand darin, daß er sich allen
Menschen zum Heile zu schenken vermochte. Diese
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Selbstschenkung
war ein verbindliches Angebot. Sie erreichte ihren Höhepunkt am Kreuze und in
der Auferweckung. Das Kreuz ist daher in die Autorität Jesu Christi eingebaut.
Der Tod Jesu stellt an jeden einzelnen und an die gesamte Menschheit unüberhörbare
Ansprüche, den Anspruch nämlich, sich das durch Golgota gewirkte Heil schenken
zu lassen. Der Tod Jesu war ja nicht ein privates Schicksal, sondern die in
das Dunkel des Gottesgeheimnisses gehüllte Selbsthingabe Jesu an die Menschen
und als Repräsentant der Menschen an Gott. Jesus kann erwarten und fordern,
daß sein Tod in seiner Heilsperspektive von den Menschen anerkannt und
angenommen wird. Golgota kann auch zum Gerichte werden, für jene nämlich,
welche sich das Geschenk der Selbstmitteilung Jesu und das darin erfolgte
Geschenk der Selbstmitteilung Gottes nicht gefallen lassen, sondern sich in
Selbstbehauptung dagegen wehren.
Wenn
sich in der kirchlichen Autorität die Autorität des gekreuzigten Christus
darstellt, dann muß die Autorität der Kirche die Eigentümlichkeit der
Autorität Christi haben. Sie unterscheidet sich von der profanen Autorität
durch ihre Sinnhaftigkeit und durch ihren Vollzug. Im kirchlichen Autoritätsträger
wird Jesus Christus selbst repräsentiert. Der menschliche Amtsträger
bringt die Autorität Jesu Christi zur Geltung. Die kirchliche Autorität hat
demgemäß ihre Legitimität und ihre Würde nicht in sich selbst. Sie hat eine
doppelte Relation, eine solche gegenüber Christus, von dem sie lebt, und eine
solche gegenüber den anderen Getauften, für welche sie besteht. Die Autoritätsträger
in der Kirche können Christi Autorität nur zur Geltung bringen, weil und
insofern sie in seine Sendung einbezogen sind. Dies geschieht in einer
fundamentalen Weise durch die Weihe. Die Einbeziehung der Amts-
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träger
in die Autorität Christi ist unwiderruflich, weil Gott selbst diese Einheit mit
Christus trägt (»unauslöschliches Merkmal«).
Die
Teilnahme an der Sendung Jesu Christi wird hergestellt durch den Heiligen Geist.
So ist die kirchliche Autorität sowohl christologisch als auch
pneumatologisch fundiert. Der Amtsträger muß sich daher der Eigenwilligkeit,
der Eigenwünsche und der Selbstbehauptung um Christi willen enthalten. Dies
aber heißt: Er muß eingehen in das Kreuz Christi. Die Bestellung zum Amtsträger
in der Kirche ist in einer tieferen und umfassenderen Weise im Kreuze Christi
verwurzelt als die durch die Taufe erfolgende Eingliederung in das Volk Gottes.
Der Autoritätsträger muß zwar auch befehlen und Gehorsam fordern, aber nur
in dem Sinne, daß er die Heilsgüter Jesu Christi verbindlich anbietet und zu
deren freien Annahme auffordert. Er darf nicht gebieten wie ein weltlicher Herr.
Diejenigen, denen er gebietet, sind nicht seine Untertanen, sondern seine Brüder.
Sein Befehl hat den Charakter einer dringlichen und verpflichtenden Mahnung.
Die Autorität in der Kirche muß die erbarmende Liebe des menschgewordenen
Gottes spüren lassen. Sonst würde sie ihrem Sinne widersprechen. Wenn die
Ausübung der geistlichen Gewalt in der Kirche von dem Geheimnis der Liebe, die
sich am Kreuze verströmte, nichts mehr ahnen läßt, erfüllt sie nicht mehr
den ihr von Christus eingestifteten Sinn. Die geistliche Vollmacht kann zwar
dort, wo sie auf sündige Verstockung und auf Widerstand stößt, auch Vollmacht
zum Niederreißen und zum Ausstoßen des Bösen werden. Aber selbst dann muß
sie noch die Sorge um das ewige Heil spüren lassen. Es wäre eine mehr nach
dem Modell des weltlichen Rechts als nach der Schrift ausgerichtete Vorstellung,
wenn man die Kirche als ein Rechtsgefü-
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ge
betrachtete, dessen Angehörige aus Befehlenden und Gehorchenden besteht, nach
dem Modell der »vollkommenen Gesellschaft«. Die Autorität darf nicht autoritär
vollzogen werden.
In
dieser Sicht läßt sich auch die Frage beantworten, ob die Autorität der
Kirche eine Sach- oder eine Personal-Autorität ist, eine Einsichtsautorität
oder eine Willkürautorität, ob der Autoritätsträger nur Befehle geben kann,
deren Inhalt oder deren Glaubwürdigkeit einsichtig ist. Die Autorität in der
Kirche steht jenseits dieser Alternative. Wenn auch der Inhalt weder dem Verkündiger
selbst noch dem Hörer durchsichtig ist, ja nicht durchsichtig sein kann, so muß
er doch durch seine Darbietung glaubwürdig gemacht werden. Der Inhalt betrifft
immer das Heil. Dieses aber liegt im Hell-Dunkel des Gottesgeheimnisses. Das
Heil ruht im Liebeswillen Jesu Christi. Dieser wird in der Schrift verkündet
und läßt sich aus ihr erkennen. Der Autoritätsträger ist daher auf das
Wort der Schrift verpflichtet. Diese spricht nur durch die Stimme des Menschen.
Der Autoritätsträger läßt Gottes Wort, welches uns in der Schrift gegenwärtig
gesetzt wird, mächtig werden, indem er der der Schrift innewohnenden Mächtigkeit
eine Stimme gibt. Wenn das Wort Gottes selbst keine klare Auskunft gewährt,
steht dem Autoritätsträger schiedsrichterliche Funktion zu. Es ist zwar nicht
nötig, daß in allen Fällen volle Klarheit geschaffen wird. Ein Übermaß an
Vorschriften führt zu deren Geringschätzung. Eine autoritative Entscheidung
ist jedoch unumgänglich, wo es sich um wichtige Fragen des menschlichen Heils
handelt. Niemals kann der Autoritätsträger Beliebiges oder Sinnwidriges
befehlen. Derartiges widerspräche der menschlichen Würde. Es ergäbe den
sogenannten Kadavergehorsam, der mit dem christlichen Glauben unvereinbar ist,
oder die re-
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volutionäre
Empörung (vgl. A. Müller, Das Problem von Befehl und Gehorsam im Leben der
Kirche, Einsiedeln 1964).