4.
Kapitel
Die
Vollmacht der Apostel
Jesus
hat die Vollmacht der Apostel für das zu gründende neue Gottesvolk immer
detaillierter interpretiert bzw. erweitert.
1.
Nach Matthäus
Nach
Matthäus sagt Jesus zu ihnen: »Wahrlich, ich sage Euch: Alles, was ihr auf
Erden binden werdet, das wird auch im Himmel gebunden sein, und alles, was ihr
auf Erden lösen werdet, das wird auch im Himmel gelöst sein« (Mt 18,18).
Diese wohl nur an die Gruppe der Zwölf gerichteten, der rabbinischen Schulsprache
entnommenen Worte haben den Sinn, daß den Aposteln eine dreifache Vollmacht übertragen
wurde: Sie können vor allem etwas für verboten und erlaubt erklären, aber
auch eine Verpflichtung auferlegen und aufheben, aus der Gemeinde ausschließen
und wieder in die Gemeinde aufnehmen (Bann verhängen und Bann aufheben).
Diese drei Elemente der den Aposteln übertragenen Gewalt bedingen einander gegenseitig.
Wenn die Zwölf im Hause Gottes gewissermaßen Disziplinargewalt ausüben,
dann müssen sie auch in der Lage sein, autoritativ zu entscheiden, was vor Gott
rechtens ist, also was erlaubt und was verboten ist. Die Disziplinargewalt hat
die Lehrgewalt zur unerläßlichen Voraussetzung. Die autoritativen Entscheidungen
können durch Strafe erzwungen werden. Die Entscheidung der Apostel hat nicht
nur äußerlich rechtliche Tragweite, sondern innerlich-geistlichen
Tiefgang. Sie bindet den Gewissensbereich. Was die
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Apostel
verfügen, wird von Gott wie seine eigene Entscheidung anerkannt. Der Gehorsam
und der Ungehorsam gegen die Verfügung der Apostel ist prinzipiell maßgebend
für das jenseitige Schicksal der Menschen (vgl. Mt 19,28).