4. Kapitel

 

 Die Vollmacht der Apostel

 

 

Jesus hat die Vollmacht der Apostel für das zu grün­dende neue Gottesvolk immer detaillierter interpretiert bzw. erweitert.

 

1. Nach Matthäus

 

Nach Matthäus sagt Jesus zu ihnen: »Wahrlich, ich sage Euch: Alles, was ihr auf Erden binden werdet, das wird auch im Himmel gebunden sein, und alles, was ihr auf Erden lösen werdet, das wird auch im Him­mel gelöst sein« (Mt 18,18). Diese wohl nur an die Gruppe der Zwölf gerichteten, der rabbinischen Schul­sprache entnommenen Worte haben den Sinn, daß den Aposteln eine dreifache Vollmacht übertragen wurde: Sie können vor allem etwas für verboten und erlaubt erklären, aber auch eine Verpflichtung auferle­gen und aufheben, aus der Gemeinde ausschließen und wieder in die Gemeinde aufnehmen (Bann verhän­gen und Bann aufheben). Diese drei Elemente der den Aposteln übertragenen Gewalt bedingen einander ge­genseitig. Wenn die Zwölf im Hause Gottes gewisser­maßen Disziplinargewalt ausüben, dann müssen sie auch in der Lage sein, autoritativ zu entscheiden, was vor Gott rechtens ist, also was erlaubt und was verbo­ten ist. Die Disziplinargewalt hat die Lehrgewalt zur unerläßlichen Voraussetzung. Die autoritativen Ent­schei­dungen können durch Strafe erzwungen werden. Die Entscheidung der Apostel hat nicht nur äußerlich ­rechtliche Tragweite, sondern innerlich-geist­lichen Tiefgang. Sie bindet den Gewissensbereich. Was die

 

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Apostel verfügen, wird von Gott wie seine eigene Ent­scheidung anerkannt. Der Gehorsam und der Unge­horsam gegen die Verfügung der Apostel ist prinzipiell maßgebend für das jenseitige Schicksal der Menschen (vgl. Mt 19,28).

 

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