3. Die Kirche als »Volk Gottes« und »Leib Christi»

 

Dies hindert nicht, daß es ein Leitbild aufstellte, wenn es die Vorstellung von der Kirche als dem »Volk Gottes« zur Grundlage aller seiner Aussagen machte. Das II. Vatikanische Konzil unterscheidet sich durch die Verwendung dieses Leitbildes von dem Rund­schreiben Pius' XII. »Mystici corporis« (1943). Hier wird der Bildbegriff von der Kirche als dem »Leibe Christi« betont als Grundlage aller ekklesiologischen Aussagen verwendet. Dieser Unterschied braucht nicht als ein sachlicher Gegensatz verstanden zu wer­den. Beide Aussagen sind schriftgemäß. Sie sind komplementär. Jede Vorstellung integriert die ihr ent­gegenstehende zur Ganzheit und bewahrt sich selbst vor Einseitigkeit, vor einer Einseitigkeit, die jeweils nicht ohne Gefahren (sei es der Demokratisierung, sei es der Spiritualisierung) wäre.

Im II. Vatikanischen Konzil wird, wenn dies auch nicht formell ausgedrückt ist, der Bildbegriff von der Kirche als dem »Leibe Christi« sachlich eingeordnet in die Vorstellung von der Kirche als dem Volke Gottes, insofern der erste von dem letzteren umfangen wird. Das Bild vom Leibe Christi stellt die spezifische Diffe­renz zwischen dem alten und dem neuen Gottesvolke dar. Die Vorstellung von der Kirche als dem Volke Got­tes verbürgt indes die Kontinuität zwischen dem alten und dem neuen Bunde. Sie ist auch imstande, das per­sonale Element in der Kirche stärker zu unterstreichen. Sie steht damit der Schätzung des Personalen in unse­rer Gegenwart näher und bewegt sich in einem demo­kratischen Klima, ohne der Gefahr anheimzufallen, die Kirche als Demokratie zu kennzeichnen. Das neutesta-mentliche Volk Gottes hat die geheimnisvolle Eigen­tümlichkeit, Leib Christi zu sein.

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