3.
Die Kirche als »Volk Gottes« und »Leib Christi»
Dies
hindert nicht, daß es ein Leitbild aufstellte, wenn es die Vorstellung von der
Kirche als dem »Volk Gottes« zur Grundlage aller seiner Aussagen machte. Das
II. Vatikanische Konzil unterscheidet sich durch die Verwendung dieses
Leitbildes von dem Rundschreiben Pius' XII. »Mystici corporis« (1943). Hier
wird der Bildbegriff von der Kirche als dem »Leibe Christi« betont als
Grundlage aller ekklesiologischen Aussagen verwendet. Dieser Unterschied braucht
nicht als ein sachlicher Gegensatz verstanden zu werden. Beide Aussagen sind
schriftgemäß. Sie sind komplementär. Jede Vorstellung integriert die ihr entgegenstehende
zur Ganzheit und bewahrt sich selbst vor Einseitigkeit, vor einer Einseitigkeit,
die jeweils nicht ohne Gefahren (sei es der Demokratisierung, sei es der
Spiritualisierung) wäre.
Im
II. Vatikanischen Konzil wird, wenn dies auch nicht formell ausgedrückt ist,
der Bildbegriff von der Kirche als dem »Leibe Christi« sachlich eingeordnet in
die Vorstellung von der Kirche als dem Volke Gottes, insofern der erste von dem
letzteren umfangen wird. Das Bild vom Leibe Christi stellt die spezifische Differenz
zwischen dem alten und dem neuen Gottesvolke dar. Die Vorstellung von der Kirche
als dem Volke Gottes verbürgt indes die Kontinuität zwischen dem alten und
dem neuen Bunde. Sie ist auch imstande, das personale Element in der Kirche stärker
zu unterstreichen. Sie steht damit der Schätzung des Personalen in unserer
Gegenwart näher und bewegt sich in einem demokratischen Klima, ohne der
Gefahr anheimzufallen, die Kirche als Demokratie zu kennzeichnen. Das
neutesta-mentliche Volk Gottes hat die geheimnisvolle Eigentümlichkeit, Leib
Christi zu sein.
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