2. Volk Gottes als Begriff der Abgrenzung gegen Ungetaufte

Der Begriff »Volk« weist auf eine Grenze hin, aber nicht auf eine Grenze innerhalb der Kirche, sondern an ihrem Rande. Sie verläuft zwischen denen, die Glieder des Gottesvolkes sind, und jenen, die in keiner Weise zum Gottesvolke gehören. Dabei muß man allerdings hinzufügen, daß es keine radikale Grenzziehung gibt zwischen jener Gemeinschaft, die wir Volk Gottes oder

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Volk in Jesus Christus heißen und jenen Menschen, die diesem Volke nicht formell angehören, da in ir­gendeiner Weise alle Menschen, manche sogar in ei­ner besonders lebendigen und innigen Beziehung der Kirche als dem Volke Gottes verbunden sind. Es wäre hierbei ein Verhängnis von besonderer Art, wenn man die Grenze der Kirche als des Volkes Gottes verstünde als eine Abgrenzung gegenüber den natürlichen, durch geschichtliche Schicksale entstandenen Völ­kern, etwa der weißen Rasse gegenüber der schwar­zen oder der gelben. Eine solche Grenzziehung war im Alten Testament möglich und notwendig, weil hier das Gottesvolk beschränkt war auf die Nachkommen­schaft Abrahams, insofern es ein durch Abstammung und Geschichte bestimmtes Volk war und in einem ge­wissen Sinne den übrigen Völkern glich. Da jedoch das neutestamentliche Gottesvolk ein Volk im Geiste ist, steht es nicht im Gegensatz zu den Völkern, es sei denn zu jenen Individuen und Kollektiven, welche aus­drück­lich keinen heilshaften Christusbezug haben wol­len. Das Volk Gottes erstreckt sich vielmehr durch alle Völker hindurch.

 

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