2. Volk Gottes als Begriff der Abgrenzung gegen Ungetaufte
Der
Begriff »Volk« weist auf eine Grenze hin, aber nicht auf eine Grenze innerhalb
der Kirche, sondern an ihrem Rande. Sie verläuft zwischen denen, die Glieder
des Gottesvolkes sind, und jenen, die in keiner Weise zum Gottesvolke gehören.
Dabei muß man allerdings hinzufügen, daß es keine radikale Grenzziehung gibt
zwischen jener Gemeinschaft, die wir Volk Gottes oder
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Volk
in Jesus Christus heißen und jenen Menschen, die diesem Volke nicht formell
angehören, da in irgendeiner Weise alle Menschen, manche sogar in einer
besonders lebendigen und innigen Beziehung der Kirche als dem Volke Gottes
verbunden sind. Es wäre hierbei ein Verhängnis von besonderer Art, wenn man
die Grenze der Kirche als des Volkes Gottes verstünde als eine Abgrenzung gegenüber
den natürlichen, durch geschichtliche Schicksale entstandenen Völkern, etwa
der weißen Rasse gegenüber der schwarzen oder der gelben. Eine solche
Grenzziehung war im Alten Testament möglich und notwendig, weil hier das
Gottesvolk beschränkt war auf die Nachkommenschaft Abrahams, insofern es ein
durch Abstammung und Geschichte bestimmtes Volk war und in einem gewissen
Sinne den übrigen Völkern glich. Da jedoch das neutestamentliche Gottesvolk
ein Volk im Geiste ist, steht es nicht im Gegensatz zu den Völkern, es sei denn
zu jenen Individuen und Kollektiven, welche ausdrücklich keinen heilshaften
Christusbezug haben wollen. Das Volk Gottes erstreckt sich vielmehr durch alle
Völker hindurch.