7.
Urbild des Apostolats im Alten Testament
Die
Institution des Apostolats hat, wie man annehmen darf, einen Vorläufer im spätjüdischen
Rechtsinstitut des Schaljach. Vielleicht hießen die Apostel schon in der aramäisch
sprechenden Gemeinde seheluchim (Gesandte im Sinn von Bevollmächtigten). Die
Institution des Schaljach hat im Alten Testament ein hohes Alter (vgl. 2 Chr
17,7ff). Ihre eigentliche Ausgestaltung hat sie indes erst um die Zeit Jesu
empfangen. Der Schaljach ist der Beauftragte eines Einzelnen oder einer
Mehrheit von Personen. Das Entscheidende ist dabei die Autorisation. Dem
Schaljach kann jede Aufgabe übertragen werden. Es gilt der Rechtsgrund-
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satz:
Der Abgesandte (Schaljach) eines Menschen ist wie dieser selbst. Dafür hat er
allerdings die Pflicht, seinen Auftrag genau auszuführen. In der Institution
des Schaljach handelt es sich letztlich nicht um den mechanischen Vollzug eines
Befehls, sondern um die bewußte Entscheidung für den Plan und den Auftrag des
anderen. Christus hat das jüdische Institut der Scheluchim für seine Zwecke
umgewandelt. Er hat die Einrichtung mit religiösem Inhalt erfüllt. Dadurch wurde
das Institut aus der bloßen Rechtssphäre in den Offenbarungsbereich übertragen.
Die von Christus berufenen Scheluchim hatten nur die eine Aufgabe, ihn selbst
zu vertreten. Er hat die Vollmacht, die er aufgrund seiner Sendung durch den
Vater besaß, den Aposteln zu selbständig-verantwortlichem Gebrauch übertragen,
ohne daß diese aufhörten, an ihn gebunden zu sein. So gilt das Wort: »Wer
euch hört, der hört mich, und wer euch verachtet, der verachtet mich; wer aber
mich verachtet, der verachtet den, der mich gesandt hat« (Lk 10,16). Die
Apostel sind demgemäß über Jesu eigene Ermächtigung die Beauftragten und
Ermächtigten des himmlischen Vaters. Deshalb bedeutet die Ablehnung der
Apostel nichts geringeres als die Ablehnung Gottes selbst (vgl. Joh 15,20).