7. Urbild des Apostolats im Alten Testament

 

Die Institution des Apostolats hat, wie man anneh­men darf, einen Vorläufer im spätjüdischen Rechtsin­stitut des Schaljach. Vielleicht hießen die Apostel schon in der aramäisch sprechenden Gemeinde seheluchim (Gesandte im Sinn von Bevollmächtigten). Die Institution des Schaljach hat im Alten Testament ein hohes Alter (vgl. 2 Chr 17,7ff). Ihre eigentliche Ausge­staltung hat sie indes erst um die Zeit Jesu empfan­gen. Der Schaljach ist der Beauftragte eines Einzelnen oder einer Mehrheit von Personen. Das Entscheidende ist dabei die Autorisation. Dem Schaljach kann jede Aufgabe übertragen werden. Es gilt der Rechtsgrund-

 

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satz: Der Abgesandte (Schaljach) eines Menschen ist wie dieser selbst. Dafür hat er allerdings die Pflicht, seinen Auftrag genau auszuführen. In der Institution des Schaljach handelt es sich letztlich nicht um den mechanischen Vollzug eines Befehls, sondern um die bewußte Entscheidung für den Plan und den Auftrag des anderen. Christus hat das jüdische Institut der Scheluchim für seine Zwecke umgewandelt. Er hat die Einrichtung mit religiösem Inhalt erfüllt. Dadurch wur­de das Institut aus der bloßen Rechtssphäre in den Of­fenbarungsbereich übertragen. Die von Christus beru­fenen Scheluchim hatten nur die eine Aufgabe, ihn selbst zu vertreten. Er hat die Vollmacht, die er auf­grund seiner Sendung durch den Vater besaß, den Aposteln zu selbständig-verantwortlichem Gebrauch übertragen, ohne daß diese aufhörten, an ihn gebun­den zu sein. So gilt das Wort: »Wer euch hört, der hört mich, und wer euch verachtet, der verachtet mich; wer aber mich verachtet, der verachtet den, der mich gesandt hat« (Lk 10,16). Die Apostel sind dem­gemäß über Jesu eigene Ermächtigung die Beauftrag­ten und Ermächtigten des himmlischen Vaters. Des­halb bedeutet die Ablehnung der Apostel nichts gerin­geres als die Ablehnung Gottes selbst (vgl. Joh 15,20).

 

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