b) Petrus als Oberhirte

Es handelt sich um jenen Text, in welchem Jesus den Petrus auffordert, seine Lämmer und Schafe zu weiden. Die dabei an Petrus dreimal gestellte Frage: »Petrus, liebst du mich?« braucht nicht als Erinnerung an die Verleugnung des Petrus verstanden zu werden. Es ist der in jener Zeit übliche Ritus der Amtseinset­zung oder Gewaltübertragung. In feierlicher, juristi­scher Form vertraute der erhöhte Herr dem Petrus die Sorge für die gesamte Kirche an. Petrus wird nach die­sen Worten zum Hirten über die Herde Jesu einge­setzt. Das in der Agrikultur beheimatete Bild von der Herde und vom Hirten hat sowohl im Alten (Ez 34) wie auch im Neuen Testament eine große Rolle gespielt. Christus selbst bezeichnet sich als den guten Hirten (Joh 10). Der gute Hirte sorgt für seine Schafe (Mt 18,20; Lk 15,4ff). Die Herde ist klein (Lk 12,32). Sie braucht sich aber nicht zu fürchten, denn es hat dem Vater gefallen, ihr das Reich zu geben (Mt 10,16). Der Hirte hat für seine Herde Weide- und Wasserplätze zu suchen (Ps 23,2f; Gen 31,14; Ex 2,16). Es oblag ihm auch die Aufgabe, die Herde vor Angriffen und Gefah­ren zu schützen (1 Sam 17,34f; Joh 10,12) und inner­halb der Herde die Ordnung aufrecht zu erhalten, da­mit nicht etwa die kräftigeren Tiere die schwächeren von den besten Futterstellen wegdrängten. Für die Durchführung dieser Aufgaben diente der Hirtenstab (1 Sam 17,40. 50). Christus selbst hat sich seine Hir-

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tenaufgabe eine große Anstrengung, ja das Leben ko­sten lassen (Joh 10,11. 16; vgl. Ez 34). Christus fügte denn auch, als er dem Petrus das Martyrium ankündig­te, hinzu: Folge mirl

R. Schnackenburg, Das Johannesevangelium, 3. Teil, 1975, 435, erklärt zu dem Text: »So unpassend eine rein rechtliche Interpretation ist, lassen sich doch ein autoritativer Auftrag des Auferstandenen und damit eine Teilhabe des Petrus an den Jesus vom Vater zu­gewiesenen Aufgaben, die ihm ,gegebenen', zu seiner Glaubensherde gehörenden Menschen zu behüten und zu leiten (vgl. 6,37-40; 10,27-30; 17, 6-12), nicht übersehen.«

Außerdem ist nach ihm zu sagen: Der Vater hat Je­sus seinem Sohne die Schafe anvertraut, so daß sie dem Sohn genauso wie dem Vater gehören (vgl. 10,3f. 14; 17,9f), und ohne sich seines Besitzrechtes zu begeben, vertraut sie der Auferstandene, zum Va­ter Heimkehrende, dem Petrus zur treuen Fürsorge an. Gerade um diese Menschen als die »Seinigen« zu be­wahren, weist Jesus dem Petrus die Hirtenaufgabe zu. Wegen dieses letzthin vom Vater ausgehenden Auftra­ges und der darin eingeschlossenen Bevollmächtigung kann man den Dienst des Petrus auch als Amt und im Verhältnis zu Jesus als irdische Stellvertretung be­zeichnen, sofern man den besonderen, von menschli­chen Ämtern mit ihren Rechtsstrukturen unterschiede­nen Charakter dieses geistlichen Hirtenamtes nicht au­ßer Acht läßt. Die dem Petrus zweifellos zugewiesene Vorzugsstellung ist eine höchste Auszeichnung, die von ihm im Kreuzestode in ihrer tiefsten Sinnhaftigkeit erfahren wird. In ihm findet ja die Ähnlichkeit mit Je­sus Christus ihren stärksten und zugleich schmerzlich­sten Ausdruck (für die ganze Stelle siehe Schnacken­burg 4, 29ff).

 

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Im Johannesevangelium tritt die kirchenbegründen­de Absicht Jesu noch besonders in Erscheinung durch das Gleichnis von den Hirten und von der Herde.

Wenn wir das im Bilde von dem Hirten und von dem Weiden Ausgedrückte in den Sachbereich übersetzen, ergibt sich, daß Jesus dem Petrus die Vollmacht über­trug, seine Herde zu leiten. Dies schloß ein Zweifaches in sich, die Vermittlung des Lebens (in der Wortver­kündigung und in der Zeichensetzung) sowie den Schutz des Lebens durch Aufrechterhaltung der Ord­nung gegen Bedrohungen von innen und von außen. Der Sinn der von Johannes berichteten Szene ist also folgender: Der auferweckte Herr verläßt die Erde. Er kann daher seine Herde nicht mehr selbst unmittelbar leiten. Wenn er auch unsichtbar gegenwärtig bleibt, so ist er doch nicht mehr in geschichtlicher Weise an­wesend. Seine Herde soll aber nicht verwaist sein (Mt 9,36; Mk 6,34; Joh 14,17). Er bestellte daher vor sei­nem Weggang einen Mann, der die Hirtenaufgabe übernehmen und weiterführen sollte. Ihm überträgt der Ersthirte die hoheitliche Gewalt, in welcher er selbst als der im AT geschilderte und in der Fülle der Zeit vom Vater gesandte Hirte Gottes Herde zu leiten hat.

 

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