9. Einzigkeit des Volkes Gottes

 

Trotz der Grenzunsicherheit wird vom Konzil mit Recht hervorgehoben, daß es nur ein einziges neutestamentliches Gottesvolk gibt, ebenso wie es nur ein einziges alttestamentliches Gottesvolk gegeben hat. In Art.8 der dogmatischen Konstitution (Kap.1) wird er­klärt, daß die Kirche Christi eine einzige ist, die wir im Glaubensbekenntnis als die eine heilige, katholische und apostolische bekennen. Sie zu weiden hat unser Erlöser nach seiner Auferstehung den Petrus beauf­tragt (Joh 21,11). Ihm und den übrigen Aposteln hat er die Ausbreitung und die Leitung des Gottesvolkes anvertraut (Mt 28,18ff). Für immer hat er sie als Säule und Feste der Wahrheit errichtet (1 Tim 3,15). Die Überzeugung von der Einzigkeit des neutestamentlichen Gottesvolkes und der Blick auf die Grenzunsi­cherheit gegenüber den nicht oder nicht im vollen Ma­ße zu ihr Gehörenden drückt sich aus in dem Satz: »Die Kirche, die in dieser Welt als Gesellschaft verfaßt und geordnet ist, hat ihre konkrete Existenzform (sub-sistit) in der katholischen Kirche, die vom Nachfolger Petri und von den Bischöfen in Gemeinschaft mit ihm geleitet wird« (Art.8). Hier wird von dem Konzil als ein Element des kirchlichen Selbstverständnisses die kon­krete Gestalt des Gottesvolkes gezeigt.

Sogleich aber wird hinzugefügt: »Diese schließt nicht aus, daß außerhalb ihres sozialen Gefüges viel­fältige Elemente der Heiligung und der Wahrheit zu finden sind, die als der Kirche Christi eigene Aufgaben auf die katholische Einheit hindrängen« (Art.8).

 

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