9.
Einzigkeit des Volkes Gottes
Trotz
der Grenzunsicherheit wird vom Konzil mit Recht hervorgehoben, daß es nur ein
einziges neutestamentliches Gottesvolk gibt, ebenso wie es nur ein einziges
alttestamentliches Gottesvolk gegeben hat. In Art.8 der dogmatischen
Konstitution (Kap.1) wird erklärt, daß die Kirche Christi eine einzige ist,
die wir im Glaubensbekenntnis als die eine heilige, katholische und apostolische
bekennen. Sie zu weiden hat unser Erlöser nach seiner Auferstehung den Petrus
beauftragt (Joh 21,11). Ihm und den übrigen Aposteln hat er die Ausbreitung
und die Leitung des Gottesvolkes anvertraut (Mt 28,18ff). Für immer hat er sie
als Säule und Feste der Wahrheit errichtet (1 Tim 3,15). Die Überzeugung von
der Einzigkeit des neutestamentlichen Gottesvolkes und der Blick auf die
Grenzunsicherheit gegenüber den nicht oder nicht im vollen Maße zu ihr Gehörenden
drückt sich aus in dem Satz: »Die Kirche, die in dieser Welt als Gesellschaft
verfaßt und geordnet ist, hat ihre konkrete Existenzform (sub-sistit) in der
katholischen Kirche, die vom Nachfolger Petri und von den Bischöfen in
Gemeinschaft mit ihm geleitet wird« (Art.8). Hier wird von dem Konzil als ein
Element des kirchlichen Selbstverständnisses die konkrete Gestalt des
Gottesvolkes gezeigt.
Sogleich
aber wird hinzugefügt: »Diese schließt nicht aus, daß außerhalb ihres
sozialen Gefüges vielfältige Elemente der Heiligung und der Wahrheit zu
finden sind, die als der Kirche Christi eigene Aufgaben auf die katholische
Einheit hindrängen« (Art.8).
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