10.
Der Volk-Gottes-Begriff
des
II. Vatikanischen Konzils — eine Korrektur
Wir
kommen zu einer für das Verständnis des Begriffes »Volk Gottes«
grundlegenden Unterscheidung. Er meint nicht das Gleiche wie der Ausdruck das »einfache
Volk«.
Das
II. Vatikanische Konzil hat durch sein Konzept von der Kirche als dem Volke
Gottes eine reduzierte, einseitige Vorstellung vom Volke Gottes, das im Unterschiede
zu der Hierarchie verstanden wurde, korrigiert (wenngleich sich diese
veraltete Auffassung aufgrund einer zähen Gewohnheit auch in der heutigen
Liturgie vielfach erhalten hat). Dieser letztere Terminus ist ja aus der
Liturgie hervorgewachsen und hat in der Theologie, aber auch fast im ganzen
kirchlichen Denken, namentlich in der Seelsorgspraxis die Herrschaft gewonnen.
Es wird dem »einfachen Volk« einfach gepredigt. Ihm, dem »einfachen Volk«
kann man nach diesem antiquierten, einseitigen Volksbegriff auch manche
Konzession inbezug auf abergläubische religiöse Vorstellungen, auf maßlos überhäufte
religiöse Erscheinungen innerhalb des rechten Glaubens »zubilligen« .
In
diesem verengten Volksbegriff war jenes Kirchenbild zuhause, nach welchem die
Kirche aus zwei Gruppen besteht, aus der Gruppe der Herrschenden und aus der
Gruppe der Gehorchenden. Für dieses Kirchenbild ist jene Sprache verräterisch,
nach welcher mit dem Worte »Kirche« vor allem, ja vielfach ausschließlich,
die Träger der Hierarchie gemeint sind und demgemäß die Kirchenangehörigen
in Bischöfe bzw. Priester und »Gläubige« eingeteilt werden, als ob nicht
alle Kirchenangehörigen die eine Kirche bildeten und nicht auch Bischöfe und
Priester »Gläubige« wären.
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Durch
die Erklärung des II. Vatikanischen Konzils ist eine solche Auffassung von der
Kirche prinzipiell überwunden worden. Zugleich ist damit die Aufgabe gestellt,
sie auch praktisch zu bewältigen, ohne die in ihrem Kern von Christus
stammende Struktur der Kirche preiszugeben. Es verdient vermerkt zu werden, daß,
wie der verengte Volksbegriff seine Wurzeln in der Liturgie, nämlich in der
Verschiedenheit der dem Priester und den übrigen Teilnehmern zukommenden
Funktionen hatte, so auch der wiedergewonnene umfassende Volksbegriff wieder
in die Liturgie mündet und, ohne die Verschiedenheit der Funktionen einzuebnen,
die Gemeinsamkeit und Zusammengehörigkeit hervorhebt.